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Rechtsform-Guide: Die dänische ApS

 

 

 

 

 

Die Einlagen der Gesellschafter bei der dänischen Anpartsselskab (ApS) müssen insgesamt mindestens 125.000 dänische Kronen (DKK, ca. 17.000 Euro) betragen und müssen voll in Geld oder durch geprüfte Sachleistungen (d. h. Bewertung durch einen Buchhalter) erbracht werden (§§ 1 Abs. 3, 4 Abs. 1 und 11 Abs. 2 ApSL).

 

Ist das Stammkapital eingezahlt, erfolgt die Gründung durch Erstellung und Unterzeichnung einer einfachen Gründungsurkunde (ohne notarielle Beglaubigung) und Registrierung bei der „Agentur für Handel und Unternehmen“ („Erhvervs- og Selskabsstyrelsens“). Diese beantragt für die Gesellschaft eine „CVR-Nummer“ („Centrale Virksomhedsregister Nummer“), mit deren Zuteilung die Gründung rechtskräftig erfolgt. Diese Anmeldung dauert i. d. R. ein bis zwei Wochen. Gebühren fallen dafür keine an. Eine sofortige Gründung durch Kauf einer Vorratsgesellschaft kostet demgegenüber ca. 700 Euro.

Verwaltungspflichten bestehen durch die jährliche Erstellung eines Geschäftsberichtes („financial statements“) durch einen staatlich zugelassenen Buchhalter und dessen Veröffentlichung durch die „Agentur für Handel und Unternehmen“.

 


 

Rechtsform-Guide

Einleitung

Chancen und Risiken deutscher Rechtsformen mit beschränkter Haftung

 

Europäische Rechtsformen mit beschränkter Haftung

Chancen und Risiken europäischer Rechtsformen mit beschränkter Haftung für Existenzgründer in Deutschland

Fazit und Ausblick


 

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