Benutzername     Passwort  
     kostenlos registrieren
Kontakt | Werbung | Nutzungsbedingungen | Sitemap | Datenschutz | Impressum  

Startseite » Infopark » Vorbereitung » Formalitäten »

Formalitäten

 

 

 

 

 

Wer ein eigenes Unternehmen gründen und führen möchte, muss dies beim Gewerbeamt oder Handelsegister anmelden. Ausgenommen von dieser Pflicht sind nur die Freien Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte, Künstler), sofern sie nicht durch die gewählte Rechtsform (z. B. GmbH) als Gewerbetreibende anmeldepflichtig sind. Ausgenommen sind auch Land- und Forstwirte.

 



Ungeachtet der grundsätzlich geltenden Gewerbefreiheit ist für bestimmte Gewerbe und Freie Berufe eine besondere Erlaubnis erforderlich. Sie muss vor Beginn der Tätigkeit eingeholt werden. Hier wird - aus Verbraucherschutzgründen - die persönliche Zuverlässigkeit geprüft und festgestellt, ob besondere qualifikatorische, finanzielle und bauliche Voraussetzungen vorliegen. Desgleichen prüfen die Behör-den die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. Dies betrifft den Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten, den Umweltschutz, den Denkmalschutz etc. Bei diesen behördlichen Prüfungen kann es zu unnötigen Zeitverzögerungen und Mehrkosten kommen.

 

Gründer Guide
Gründer Guide - Schritt für Schritt zum eigenen Unternehmen
Details zum Thema

 » Anmeldungen
 »
Genehmigungen
 »
Gesetze
 »
Handelsregister
 »
Schutzrechte formal
 »
Verträge


 

Web-Infos

Idee / Konzeption
 » Basiswissen
 »
BusinessPlan
 »
Franchising
 »
Network Marketing
Vorbereitung
 » Rechtsformen
Unternehmensführung
 » Betriebsführung

Service

 

 Zur Zeit sind 0 Gäste und 0 Mitglieder online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden.

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1899 - 2024 by Gruenderstadt