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Schutzrechte

 

 

 

 

 

Neue Produkte oder Verfahren erfordern gewöhnlich hohe Investitionen in Forschung und Entwicklung. Diese hohen Aufwendungen müssen nach Fertigstellung der Produkte über den Verkauf wieder amortisiert werden..

 


In der großen Flut neuer Produkte und Dienstleistungen fällt es jedem Anbieter zunehmend schwerer, sich positiv von seinen Wettbewerbern zu unterscheiden. Schutzrechte erfüllen diese sogenannten Alleinstellungsmerkmale.

Schutzrechte werden aufgrund unterschiedlich strenger Prüfverfahren (die strengsten Anforderungen werden an ein Patent gestellt) vom Deutschen oder Europäischen Patent- und Markenamt erteilt. Zu den Schutzrechten zählen:
  • das Patent
  • das Gebrauchsmuster
  • das Geschmacksmuster
  • die Marke (Wort-, Bild- oder Tonmarke)

Inhaber von Schutzrechten verfügen über das alleinige und ausschließliche Recht der kommerziellen Verwendung und Verwertung der geschützten Anmeldung.

 

 

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