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Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

 

 

 

 

 

Die Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit erhalten Arbeitslose, die sich selbständig machen. Sie bekommen ein Überbrückungsgeld, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Ziel ist es, sowohl Arbeitslose als auch Beschäftigte in Kurzarbeit, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und in Strukturanpassungsmaßnahmen auf dem Weg in die Selbständigkeit zu unterstützen.

 

Arbeitslose und Beschäftigte in Kurzarbeit, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und in Strukturanpassungsmaßnahmen, die sich selbständig machen und entweder mindestens 4 Wochen

  • Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe oder
  • Kurzarbeitergeld bezogen haben oder
  • in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, Strukturanpassungsmaßnahme beschäftigt waren.

Höchstbetrag:
Das Überbrückungsgeld entspricht der Höhe des bisher gezahlten Arbeitslosengeldes bzw. der Arbeitslosenhilfe. Zusätzlich werden pauschalierte Sozialversicherungsbeiträge als prozentualer Zuschlag gewährt.

Förderungsdauer:
6 Monate
Eine fachkundige Stelle muss die Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit prüfen.

Der Antrag auf Überbrückungsgeld muss vor Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit beim Arbeitsamt gestellt werden.

 

 

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