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Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose

 

 

 

 

 

 

Im Rahmen der Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose werden Lohnkostenzuschüsse bei Einstellung von Langzeitarbeitslosen gewährt. Voraussetzung ist, dass diese ein Jahr oder länger arbeitslos gemeldet sind. Das Arbeitsverhältnis muss zudem unbefristet sein und eine Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden aufweisen.

Gefördert werden Arbeitgeber, die einen Langzeitarbeitslosen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einstellen. In Ausnahmefällen kann auch die Einstellung in ein Probearbeitsverhältnis bis zu drei Monaten Dauer mit dem Ziel der unbefristeten Übernahme gefördert werden.

Die Beschäftigungshilfe wird für ein Jahr gewährt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Dauer der vorangegangenen Arbeitslosigkeit:

  • bei 3 Jahre und länger Arbeitslosen im 1. Halbjahr bis zu 80 %, im 2. Halbjahr bis zu 60 %,
  • bei 2 bis unter 3 Jahre Arbeitslosen im 1. Halbjahr bis zu 70 %, im 2. Halbjahr bis zu 50 %.
  • bei 1 bis unter 2 Jahre Arbeitslosen im 1. Halbjahr bis zu 60 %, im 2. Halbjahr bis zu 40 %.

Nähere Auskünfte erteilt das zuständige Stelle der Bundesagentur für Arbeit.

 

 

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