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Startseite » Web-Infos : Franchising : Recht-Spezial: Ist ein Franchise-Nehmer eine arbeitnehmerähnliche Person?



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Beschreibung: Wann ist ein Franchise-Nehmer eine arbeitnehmerähnliche Person? Und in welchen Fällen kann ein Franchise-Nehmer als normaler Arbeitnehmer anzusehen sein? Die Klärung dieser Frage entscheidet über die Zuständigkeit von Arbeits- oder Zivilgerichten im Streitfall zwischen dem Franchise-Nehmer und dem Franchise-Geber. Wir geben Ihnen die Antwort. Nutzen Sie diese Information im täglichen Umgang mit Ihren Kunden.


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Wann ist ein Franchise-Nehmer eine arbeitnehmerähnliche Person? Und in welchen Fällen kann ein Franchise-Nehmer als normaler Arbeitnehmer anzusehen sein? Die Klärung dieser Frage entscheidet über die Zuständigkeit von Arbeits- oder Zivilgerichten im Streitfall zwischen dem Franchise-Nehmer und dem Franchise-Geber. Wir geben Ihnen die Antwort. Nutzen Sie diese Information im täglichen Umgang mit Ihren Kunden.

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Letztes Update: Montag, 22.06.2015

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