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Startseite » Web-Infos : Informationen : Broschüren : GründerZeiten Nr. 48 - Thema: Existenzgründung im Handwerk



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Beschreibung: Selbständig machen mit oder ohne Meisterbrief Wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig machen will, benötigt dafür grundsätzlich einen Meisterbrief: also den Nachweis darüber, die Meisterprüfung in seinem Fach bestanden zu haben. Dieser berechtigt zum Eintrag in die Handwerksrolle mit dem betreffenden Handwerk. Die grundsätzliche Meisterpflicht betrifft alle Handwerksberufe, die in der Handwerksordnung unter der Anlage A aufgeführt sind (zulassungspflichtige Handwerke). Demgegenüber kann in so genannten zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben (gemäß Anlagen B1 und B2 der Handwerksordnung) ein Unternehmen ohne Meisterbrief gegründet und geführt werden. Der Wegfall von Zulassungsbeschränkungen für insgesamt 53 nunmehr zulassungsfreie Handwerke und die Schaffung einer so genannten Altgesellenregelung für die zulassungspflichtigen Handwerke waren wesentliche Bestandteile einer umfassenden Reform des Handwerksrechts zum 1. Januar 2004.


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Selbständig machen mit oder ohne Meisterbrief Wer sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbständig machen will, benötigt dafür grundsätzlich einen Meisterbrief: also den Nachweis darüber, die Meisterprüfung in seinem Fach bestanden zu haben. Dieser berechtigt zum Eintrag in die Handwerksrolle mit dem betreffenden Handwerk. Die grundsätzliche Meisterpflicht betrifft alle Handwerksberufe, die in der Handwerksordnung unter der Anlage A aufgeführt sind (zulassungspflichtige Handwerke). Demgegenüber kann in so genannten zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben (gemäß Anlagen B1 und B2 der Handwerksordnung) ein Unternehmen ohne Meisterbrief gegründet und geführt werden. Der Wegfall von Zulassungsbeschränkungen für insgesamt 53 nunmehr zulassungsfreie Handwerke und die Schaffung einer so genannten Altgesellenregelung für die zulassungspflichtigen Handwerke waren wesentliche Bestandteile einer umfassenden Reform des Handwerksrechts zum 1. Januar 2004.

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Letztes Update: Montag, 22.06.2015

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