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Rechtsformen in Spanien

 

 

 

 

 

Allgemeines

Staatsform:parlamentarische Monarchie
Offizielle Bezeichnung:Königreich Spanien
Fläche:504,782 qkm
Bevölkerung:39,4 Mio.
Hauptstadt/ Regierungssitz:Madrid
Währung:Euro, Peseta, ESP, Pta

 

Gesellschaftsform

S.R.L. oder S.L.

Sociedad de Responsabilidad Limitada oder Sociedad Limitada

Direkte Investition und Beteiligungsinvestition

Für Investitionen über 50% ist ein “trámite de verificación administrativa previa” (vorheriges Überprüfungsverfahren) notwendig bei der Generaldirektion für Auslandstransaktionen des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen.

Gründungsvoraussetzungen

Gründerzahl: mind. 1 Person (natürliche oder juristische Person)

Gründung durch Ausländer: zulässig

Gründungskapital

Stammkapital mindestens 500.000 Pta., vollständig einzuzahlen

Gründungskosten und –dauer

Die Gründungskosten: ca. 300.000 Pta.

Dauer: ca. 8-10 Wochen

Gesellschaftsvertrag

  • Firma: Antrag beim Zentralen Handelsregister
  • Gründungsurkunde zwischen dem / den Gründer/n in öffentlicher Form (vor dem protokollierenden Notar oder Konsul)
  • Form: schriftlicher Vertrag
  • Mindestinhalte: Identität der/s Gründer/s; Gründungswille der Beteiligten, wenn Gründung der GmbH durch mehrere Personen; Einlage jedes Gesellschafters; Organisation der Geschäftsführung; Satzung; Identität der Person/en, die in der Gründungsphase die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft übernehmen

Eintragung in das regionale Handelsregister notwendig (konstitutiver Effekt)

Gesellschaftsstruktur

Hauptversammlung: oberstes Organ; ihr obliegt die oberste Kontrolle (Gesellschafterversammlung mind. einmal jährlich)

Geschäftsführung:1 oder 2 Verwalter; bei Verwaltungsrat mind. 3, max. 12 Mitglieder;

Oberstes ausführendes Organ; repräsentiert die GmbH nach außen;

Vertretung:gesetzlich gilt Gesamtvertretung

 

Publizität und Rechnungslegung

Pflicht zur Publizität im regionalen Handelsregister, Prüfungspflicht durch externen Abschlußprüfer für Jahresabschluß und Lagebericht.

Steuern

Unternehmenssteuern

Körperschaftssteuer 35%

Gewerbesteuer: richtet sich nach Branche und Gemeinde, in der das

Unternehmen ansässig ist

Vermögenssteuer:(für Unternehmen und Privatpersonen): zwischen

0,2% (bis 25 Mio Pta.) und

2,5% (über 800 Mio. Pta.)

Gründungssteuer:1% vom eingezahlten Kapital

Personensteuern:

Alle Personen, die sich mehr als 183 Kalendertage im spanischen Hoheitsgebiet

Aufhalten, haben in Spanien Steuern zu zahlen.

Lohnsteuer:

Die ersten 400.000 Pta. Sind steuerfrei. Danach wird jeweils die Differenz zur

Nächsten Steuerklasse mit einem progressiv ansteigenden Steuersatz von bis zu

56% ab einem Betrag von 9.550.000 Pta. Versteuert, so daß z.B. bei einem

Einkommen von 9.550.000 Pta. ESt in Höhe von 3.377.550 Pta. zu entrichten ist.

Vermögenssteuer: wie bei Unternehmen

Umsatzsteuer:15%

(reduzierte Sätze: 7% und 3%)

Canarischer Mehrwertsteuersatz 4%

Bei Reduzierung oder Erhöhung des Gesellschaftskapitals: 1%

Einschreibungen in die Register: 0,5%

Doppelbesteuerungsabkommen: mit allen EU-Mitgliedern und den USA

 

 

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