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Rechtsformen in Großbritanien

 

 

 

 

 

Allgemeines

Staatsform:parlamentarische Monarchie
Offizielle Bezeichnung:Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Norirland
Fläche:244.100 km²
Bevölkerung:58,2 Mio.
Hauptstadt / Regierungssitz:London
Währung:Euro, britisches Pfund, GBP

 

Gesellschaftsform

GmbH = Ltd. = Private Company limited by shares

Gründungsvoraussetzungen

Gründerzahlt: mind. 1 Person
Gründung durch Ausländer:zulässig
Gründungskapital:
Kein Minimumkapital

Gründungskosten und –dauer

Kosten:bis ca. 100 GBP insgesamt (für die Eintragung 50 GBP)

Dauer:ca. 2 Wochen

Gründungsurkunde:

Name, Art der Gesellschaft (plc oder nicht), Sitz, Gegenstand,

Haftungsbeschränkung, maximales Nominalkapital

Gründungsablauf

1. Entwurf einer notariellen Gründungsurkunde

2. Entwurf eines notariellen Gesellschaftsvertrages (in Anlehnung an den Gesetzesanhang/ Table A)

3. Erklärung über den Sitz der Gesellschaft

4. Erklärung bzgl. Directors und Secretaries

5. Eidestattliche Versicherung bzgl. Rechtmäßigkeit der Gründung

6. Entrichtung der Bearbeitungsgebühr von 50 GBP

7. Einreichung dieser Dokumente bei der Registerstelle (Companies House in Cardiff bzw. in Edinburgh)

8. Prüfung der Dokumente durch die Registerstelle auf Vollständigkeit, Gesetzmäßigkeit des Gegenstandes und Einmaligkeit des Firmennamens

9. Erteilung einer Gründungsurkunde und einer Identifikationsnummer

10. Veröffentlichung der Errichtung in der London Gazette

Gesellschaftsstruktur

Generalversammlung: grds, jährlich

Geschäftsführer: mind . 1 Person (natürliche oder juristische)

Vertretung:theoretisch nur Gesamtvertretung durch die Directors 

    - in realitas jedoch Delegation der Aufgaben auf Executive Directors

    - Aufsichtsrat:existiert nicht, da one-tier-system

 

Publizität und Rechnungslegung

  • Veröffentlichung bei der Errichtung in der London bzw. Edinburgh Gazette
  • Bereitstellung der Firmenakte mit Gründungsurkunde, Gesellschaftsvertrag etc. bei der Registerstelle
  • Jährliche Abgabe eines Jahresausweises bei der Registerstelle
  • Restliche Dokumente werden bei der Gesellschaft selbst aufbewahrt
  • Rechnungslegung folgt dem true and fair view
  • Jährliche Veröffentlichung eines Jahresabschlusses, Lageberichts und Prüfungsberichts

Steuern

Unternehmenssteuern:

Körperschaftssteuer: 25-33%

Gewerbesteuer:nein

Vermögenssteuer:Kapitalgewinnsteuer 20-40% je nach versteuerbarem Einkommen

Personensteuern:

0-2.000 GBP p.a.: 20% (Lower Rate)

2.001-23.700 GBP: 25% (Basic Rate)

Ø23.700 GBP: 40% (Higher Rate)

Umsatzsteuer – VAT: 17,5%

Doppelbesteuerungsabkommen: mit allen EU-Mitgliedern und den USA

Anm: Angaben gelten nur für England, Schottland, Wales

----- Sonderregelungen für Nordirland

 

 

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