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Thema: Umsatzsteuer - Istversteuerung
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Sailor77 Junior Mitglied Beiträge: 1 Von: Registriert: Sep 2002
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erstellt am 26.09.2002 um 10:09 Uhr
Hallo, habe mich gerade als Freiberuflerin selbstständig gemacht und den Fragebogen vom Finanzamt ausgefüllt. Darin habe ich den Antrag auf Istversteuerung (nach vereinahmten Entgelten) beantragt und auch zugesprochen bekommen. Sehe ich das richtig, dass ich nun keine USt-Voranmeldung abgeben muss, sondern erst am Ende des Jahres meine vereinahmten Steuern zahlen muss??? Gruß, NinaIP: 62.155.252.54 |
Benny unregistriert
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erstellt am 26.09.2002 um 14:01 Uhr
Hallo Nina,ich führe auch die Umsatzsteuer nach der Istversteuerung ab. Eine Voranmeldung musst Du aber trotzdem monatlich (!!) machen, also nicht vierteljährlich. Das ist neu, naja neuer. Ist aber nicht weiter schlimm. In ein paar Tagen, können auch Wochen werden, bekommst Du die Bögen für Deine Anmeldungen. Es entstehen dadurch aber keine Nachteile, falls Du das befürchtest. Du musst zum Beispiel deine "Voranmeldung" bis zum 10.September für den Monat August eingereicht haben. So kannst Du also sagen wir am 1. September anhand deiner Buchführung schauen was im august angefallen ist und schreibst es rein. So zahlst Du nicht zu wenig und nicht zu viel. So mache ich das immer. Ist nämlich besser als das doofe Pi-mal-Daumen und das Finanzamt hat sich bis jetzt noch nicht beschwert. Hoffe ich konnte helfen. cu Benny IP: 195.93.72.174 |
bkgoetzenberger Junior Mitglied Beiträge: 4 Von:Deutschland, 74189 Weinsberg Registriert: Sep 2002
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erstellt am 26.09.2002 um 15:44 Uhr
Hallo !Seid dem 01.01.2002 müssen alle Unternehmen welche im Jahre 2002 gegründet wurden die Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich abgeben. Die Istversteuerung bedeutet, daß die Einnahmen erst der Umsatzsteuer unterworfen werden, wenn das Geld vereinnahmt ist. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung Büro- Kontierservice Götzenberger BKgoetzenberger@web.de IP: 217.227.107.149 | |