Benutzername     Passwort  
     kostenlos registrieren
Kontakt | Werbung | Nutzungsbedingungen | Sitemap | Impressum  
  Gründerstadt - Diskussionsforen
  Rechnungswesen, Steuern
  Umsatzsteuer - Istversteuerung

Post New Topic  
Profil | Registrieren | Voreinstellungen | Hilfe | Suchen

UBBFriend: Senden Sie diesen Beitrag an einen Freund! nächster neuer Beitrag | Nächster alter Beitrag
Autor Thema:   Umsatzsteuer - Istversteuerung
Sailor77
Junior Mitglied

Beiträge: 1
Von:
Registriert: Sep 2002

erstellt am 26.09.2002 um 10:09 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Sailor77 anzusehen!        Antwort mit Zitat
Hallo,
habe mich gerade als Freiberuflerin selbstständig gemacht und den Fragebogen vom Finanzamt ausgefüllt. Darin habe ich den Antrag auf Istversteuerung (nach vereinahmten Entgelten) beantragt und auch zugesprochen bekommen. Sehe ich das richtig, dass ich nun keine USt-Voranmeldung abgeben muss, sondern erst am Ende des Jahres meine vereinahmten Steuern zahlen muss???
Gruß,
Nina

IP: 62.155.252.54

Benny
unregistriert
erstellt am 26.09.2002 um 14:01 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo Nina,

ich führe auch die Umsatzsteuer nach der Istversteuerung ab. Eine Voranmeldung musst Du aber trotzdem monatlich (!!) machen, also nicht vierteljährlich. Das ist neu, naja neuer. Ist aber nicht weiter schlimm. In ein paar Tagen, können auch Wochen werden, bekommst Du die Bögen für Deine Anmeldungen.
Es entstehen dadurch aber keine Nachteile, falls Du das befürchtest. Du musst zum Beispiel deine "Voranmeldung" bis zum 10.September für den Monat August eingereicht haben. So kannst Du also sagen wir am 1. September anhand deiner Buchführung schauen was im august angefallen ist und schreibst es rein. So zahlst Du nicht zu wenig und nicht zu viel. So mache ich das immer. Ist nämlich besser als das doofe Pi-mal-Daumen und das Finanzamt hat sich bis jetzt noch nicht beschwert.

Hoffe ich konnte helfen.
cu
Benny

IP: 195.93.72.174

bkgoetzenberger
Junior Mitglied

Beiträge: 4
Von:Deutschland, 74189 Weinsberg
Registriert: Sep 2002

erstellt am 26.09.2002 um 15:44 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von bkgoetzenberger anzusehen!   Klicken Sie hier, um bkgoetzenberger eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo !

Seid dem 01.01.2002 müssen alle Unternehmen welche im Jahre 2002 gegründet wurden die Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich abgeben.

Die Istversteuerung bedeutet, daß die Einnahmen erst der Umsatzsteuer unterworfen werden, wenn das Geld vereinnahmt ist.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung

Büro- Kontierservice Götzenberger

BKgoetzenberger@web.de

IP: 217.227.107.149

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

nächster neuer Beitrag | nächster älterer Beitrag

Administration: Thema schliessen | Archivieren/Bewegen | Thema löschen
Neues Thema erstellen!  
Gehe zu:

Kontakt | Home

Powered by Infopop www.infopop.com © 2000
Deutsche Übersetzung von www.thinkfactory.de
Ultimate Bulletin Board 5.45c

 Zur Zeit sind 0 Gäste und 0 Mitglieder online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden.

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1899 - 2014 by Gruenderstadt - die grosse Plattform rund um die Existenzgründung für Existenzgruender, Selbständige und Unternehmer