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Autor Thema:   Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer
Hartmut
unregistriert
erstellt am 10.08.2002 um 21:19 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo,
ich hätte da 'mal eine Frage:
Ich überlege eine Firma zu Gründen; brauche vorher aber noch einige Info's.
z.B:
E-Lancer schreibt: Wer "Business to Business" arbeitet und korrekte Kunden hat, wäre schön blöd, wenn er sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien ließe.

Wer allerdings überwiegend "B2C", also für Privatkunden arbeitet, bei dem sieht es anders aus: Die Endverbraucherin oder den von der Umsatzsteuer befreiten gemeinnützigen Verein interessiert vor allem, was er zu zahlen hat. Für ihn macht es sehr wohl einen Unterschied, ob er für seine Vereins-Website 1.500 € cash oder 1.500 zzgl. 240 € Mehrwertsteuer zu zahlen hat. Wer da von der Mehrwertsteuerpflicht befreit ist, kann solchen Kunden günstigere Angebote machen - oder höhere Nettopreise nehmen.

Meine Frage ist jetzt:
Bezieht sich das nur auf Dienstleistungen ?
Wenn ich jetzt einen Warehandel betreiben möchte, dann zahle ich den EK-Preis plus 16 % an meinen Lieferanten.
Diesen Bruttopreis (plus Gewinnaufschlag) gebe ich an meine Kunden weiter.
Ist es dann nicht von Vorteil, wenn ich auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichte, um die Vorsteuer absetzten zu können ???
Da ich gerade in der Gründungsphase (1-2 Jahre) warscheinlich mehr Ausgaben als Einnahmen haben werde (Investitionen) kann ich mir hiermit nicht sogar einen zusätzlichen Gewinn verschaffen ?

E-Lancer sagt hierzu:
Von der so vereinnahmten Mehrwertsteuer kann die E-Lancerin die gesamte Mehrwertsteuer abziehen, die in ihren Betriebsausgaben enthalten ist und auf den etwas irreführenden Namen "Vorsteuer" hört. Nur der Rest geht an das Finanzamt - die Vorsteuer ist also, wie oben gezeigt, in vollem Umfang eine zusätzliche Einnahme.

Also ... soll ich auf die Befreiung verzichten ?
Vielen Dank im voraus für Ihre Tipp's

mfg
Hartmut

IP: 217.3.23.82

ip
unregistriert
erstellt am 11.08.2002 um 14:54 Uhr             Antwort mit Zitat
Warum stellst Du diese Fragen nicht im E-Lancer-Forum? Dafuer wurde es ja schliesslich eingerichtet.
Pi-mal-Daumen-Regel:
Wenn Du keine Betriebsausgaben hast und vorwiegend Dienstleistungen fuer Privatkunden anbietest, ist eien USt-Befreiung vertretbar. Bei hohen Investitionskosten und Warenhandel sollte man aauf die Befreiung verzichten.
Was Du hier gewinnst, versteuerst Du aber wieder durch die ESt. Rechne mal lieber alles mit einem Steuerberater durch!
Wenn Du aber zwei Jahre lang nur Ausgaben, aber keine Einnahmen hast, kann Dir das Finanzamt den Hahn zudrehen.
Also, wenn Du Handel betreiben willst und das, was Du einkaufst, nicht gleich verkauft kriegst, ist an Deinem Konzept eine Menge falsch.
ip

IP: 62.246.130.25

Björn Wulf
unregistriert
erstellt am 11.08.2002 um 22:38 Uhr             Antwort mit Zitat
Kleiner Hinweis: Wenn sozusagen "Umsatzsteuerbefreit", also Kleinunternehmer-Regelung nach §19 UStG, dann: Kein Ausweis von Umsatzsteuer (Deine Rechnung an Auftraggeber/Käufer) und kein Abzug von Vorsteuer. Wenn "umsatzsteuerpflichtig", dann Abführen von Umsatzsteuer UND "Einnahme" der Vorsteuer.

Der Gedanke, mit Vorsteuerabzug Geld zu verdienen (Absatz: Diesen Bruttopreis (plus Gewinnaufschlag) gebe ich an meine Kunden weiter.
Ist es dann nicht von Vorteil, wenn ich auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichte, um die Vorsteuer absetzten zu können ???)schlägt also ins Leere.

Daher der Name "Mehrwert"-Steuer = Differenz zwischen Netto-Einkaufspreis und Netto-Verkaufspreis mal Umsatzsteuersatz.

Gruss,

Björn

b.wulf@btk-steuern-recht.de www.btk-online.de

IP: 213.23.70.134

Hans Jürgen Rosen
unregistriert
erstellt am 15.08.2002 um 20:47 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo Hartmut,

ich finde das toll, daß Du so ernst an die Sache herangehst. Du willst das was meine Vorredner schon ganz richtig angesprochen haben in Zahlen sehen?

Handel ohne USt: Handel mit USt
Wareneinkauf 1.000 1.000
Vorsteuer 160 0 bekommst Du zurück
Belastung 1.160 1.000
Gewinn 1.000 1.000 das bleibt Dir
MwSt-Aufschlag 0 320 führst Du ab
Endpreis 2.160 2.320

Danach kannst Du als "Kleinunternehmer" bei Privat-Endkunden und allen nicht Vorsteuer-Abziehern einen günstigeren Endpreis darstellen, als vergleichbare Anbieter die MwSt-pflichtig sind.
Dem Vorsteuerabzieher ist der höhere Preis egal, der bekommt die Steuer ja wieder.

Merke aber:
-Ausgangspunkt muß die Kalkulation sein (s.o.)
-Denke langfristig, wie lange kannst Du Kleinunternehmer bleiben? Du kannst den Kunden nicht einfach sagen "bin jetzt teuerer dank MwSt". Dann musst du genau so gut oder besser sein, um die Kunden zu behalten
-Denke auch an Investitionen und laufende Kosten. Daraus hättest Du auch Vorsteuerabzug! Fällt da was an? Die laufenden Kosten musst Du doch auch in die Kalkulation einbeziehen, genau so wie die Amortisation der Investitionen. Und wenn da Vorsteuer drauf oder drin ist, dann kann das ganz anders aussehen.

Wie sieht das bei Dienstleistern aus?
Dienst ohne USt: Dienst mit USt
Wareneinkauf 0 0
Vorsteuer 0 0 bekommst Du zurück
Belastung 0 0
Gewinn 1.000 1.000 das bleibt Dir
MwSt-Aufschlag 0 160 führst Du ab
Endpreis 1.000 1.160

Es gilt also eigentlich alles wie vorher.
Aber auch hier:
"Kippst" Du in die MwSt-pflicht und musst den Preis halten, dann passiert folgendes:
Dein Preis von 1.000 ist gesetzlich 116%, du musst also 1.000/116*16 abführen = 137,93, es bleiben 862,07 anstatt 1.000.

Meinst Du ich hätte das jetzt selbst kapiert? Ich weiß jetzt: es gibt keine Patent-Lösung. Im Einzelfall also langfristig planen und kalkulieren, wie das jeder Existenzgründer MUSS!

In unserer Praxis jammern oft Handwerker, die MwSt-Pflichtig sind. Die haben nur wenig Materialeinsatz und "veredeln" die Leistung mit Handarbeit durch Personal. Vorsteuer haben die nur aus dem Material, Umsatzsteuer müssen Sie aber aus dem Gesamtumsatz zahlen. Den geben die Leute aber aus, weil Sie nicht verstehen, daß die darin enthaltene MwSt nur um wenig VorSt gekürzt werden kann. Wenn die Herrn das nicht kalkulieren, machen die einen netten Verlust nachdem sie das Finanzamt bezahlt haben. Finanzamt böse Buben? Hier (ausnahmsweise?)nicht, den der Unternehmer hat einfach falsch kalkuliert und sich gefreut billiger zu sein als andere. Pech!

Also aufgepasst und viel Erfolg!


Hans Jürgen Rosen StBv

GRS Steuerberatungsgesellschaft
Treuhandgesellschaft mbH
Radiumstraße 24
51069 Köln
TEL 0221-96857-0 direkt 0221-96857-21
FAX 0221-96857-33 Mobil 0171-6250603

IP: 193.27.50.70

Hans Jürgen Rosen
unregistriert
erstellt am 15.08.2002 um 21:01 Uhr             Antwort mit Zitat
Oh wie peinlich, da haut es doch das Format kaputt. Sorry, ich versuch es nochmal anders:

Handel ohne USt:__ /_Handel mit USt
Wareneinkauf_1.000_/_1.000
Vorsteuer_____ 160_/_____0 bekommst Du zurück
Belastung___ 1.160_/_1.000
Gewinn______ 1.000_/_1.000 das bleibt Dir
MwSt-Aufschlag__ 0_/___320 führst Du ab
Endpreis_____2.160_/_2.320

Dienste ohne USt:_ /_Dienste mit USt
Wareneinkauf_____0_/_____0
Vorsteuer________0_/_____0 bekommst Du zurück
Belastung________0_/_____0
Gewinn______ 1.000_/_1.000 das bleibt Dir
MwSt-Aufschlag__ 0_/___116 führst Du ab
Endpreis_____1.000_/_1.116

Sieht hübsch häßlich aus?!
Kann mir mal dazu jemand helfen?

Danke im Voraus!

IP: 193.27.50.71

ip
unregistriert
erstellt am 21.08.2002 um 10:53 Uhr             Antwort mit Zitat
Nee, hier kann keiner helfen!
Das liegt am vorgegebenen Format in der Forensoftware, ist hier vergleichbar mit Wordpad, also "ohne Format", nur Text hne besondere Formatirungsmoeglichkeiten, nur mit vorgegebenem Zeilenumbruch!
Gruss, Ina

IP: 62.246.134.74

uvis beratung gmbh
Mitglied

Beiträge: 14
Von:Deutschland, 88483 Burgrieden
Registriert: Okt 2003

erstellt am 22.08.2002 um 22:14 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von uvis beratung gmbh anzusehen!        Antwort mit Zitat
Kompliment Herr Rosen ...
diesen Beschreibungen muss man nichts hinzufügen.

MfG Jürgen Arnold BDU/CMC

IP: 193.159.40.154

Katja Wiehe
unregistriert
erstellt am 15.09.2002 um 13:03 Uhr             Antwort mit Zitat
Sorry, ich habs nicht kapiert und frage daher nochmal nach:

Ich möchte einen Warenversand eröffnen bzw. es läuft als handwerksähnliche Tätigkeit (Theaterkostümnäherin) d.h. ich fertige Kostüme an, die ich dann über das Internet an Privatkunden bzw. gelegentlich auch an Vereine verkaufen werde.

Diese Tätigkeit werde ich nebenberuflich betreiben, da ich mir keine Hoffnungen mache, davon komplett leben zu können.
Also bleibe ich doch Kleinunternehmer, oder?
Ist es dann für mich günstiger, mich von der Umsatzsteuerzahlung befreien zu lassen?

Da ich mein Material günstig einkaufen kann, hatte ich mir eigentlich überlegt, darauf zu verzichten, damit ich im Endeffekt meine fWaren günstig anbieten kann.

Aber dieser ganze Rechenkram hat mich jetzt etwas verwirt, deshalb frage ich nochmal.

Danke für die Hilfe!

Katja Wiehe

IP: 195.93.74.6

Hans Jürgen Rosen
unregistriert
erstellt am 17.09.2002 um 18:01 Uhr             Antwort mit Zitat
Sorry Katja, aber es ist nunmal nicht einfach. Deshalb gehen Sie bitte zu einem Steuerberater und sprechen vorher den Preis für die Stunde der Erstberatung ab.

Was nutzt Ihnen jetzt eine unkomplizierte Antwort, die Sie dann meinen zu verstehen. Das Risiko ist einfach zu hoch.

Bei Ihnen könnte aber in der Tat die Richtung Kleinunternehmer stehen bleiben. Kommt aber auf die Relation des Stoffs (Vorsteuerbelastung)und des Handwerks im Endpreis an. Die Umsatzgrenzen scheinen bei Ihnen keine Rolle zu spielen. Bitte Nachfragen!

Für ein Forum ist hier Erklärungsende.

Viel Erfolg und gute Ratgeber

Mit freundlichen Grüßen

Hans Jürgen Rosen StBv

GRS Steuerberatungsgesellschaft
Treuhandgesellschaft mbH
Radiumstraße 24
51069 Köln
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