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Autor Thema:   Abschreibungstabellen
Jörg Eisbach
unregistriert
erstellt am 26.11.1999 um 12:03 Uhr             Antwort mit Zitat
Wo finde ich Abschreibungstabellen, in denen nachzulesen ist, wie lange ein über 800,- DEM für die Firma angeschaffter Artikel abzuschreiben ist und wie hoch die Privatnutzungsabzüge liegen ?

IP:

Juergen
unregistriert
erstellt am 14.08.2000 um 20:00 Uhr             Antwort mit Zitat
Diese und weitere Fragen sollten Sie mit einem Steuerberater Ihrer Wahl klären. Es hilft Ihnen nicht, wenn ich jetzt sage, wo Sie diese Tabellen finden. Es bleiben viele Fragen, die man alleine nicht beantworten kann:
Für wen gelten diese Tabellen? Was ist bei unternehmensbedingten Besonderheiten? Was ist bei besonderen Branchen? Auf welchen Zeitraum erstreckt sich Ihre Frage?
Steuerrecht ist für den Kenner interessant - aber für den Unternehmer unendlich weit!

IP: 62.158.181.27

H.J. Rosen StBv
unregistriert
erstellt am 08.09.2000 um 21:41 Uhr             Antwort mit Zitat
Da hat mein Namensvetter den richtigen Hinweis (nicht nur weil wir Mandate wittern).

Eine erste Info ist über Internet beim Finanz- oder Wirtschaftsminister kostenlos zu ordern (Broschüren für Unternehmer, Existenzgründer, Steuern).
Dort gibt es auch amtliche AfA-Tabellen.

Was Jürgen aber meint:
Ist ein GWG sinvoll,
gibt es Sonderabschreibungen,
wie sieht es aus, wenn die Abschreibungsdauer, was geplant ist, verlängert wird,
ist das Einkommen und der Steuersatz durch AfA-Wahlrechte zu beeinflussen ??

Erst Steuerplanung bringt nachhaltige Steuerersparnis, nicht einfach "Kosten machen" !!

Haben Sie denn keinen Steuerberater der auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse einbringt? Diese Fragen gehören meist zur Erstberatung, die gesetzliche Honorarbegrenzung hat.

Danach erfolgt die Erstellung der Vertragspunkte in Zeit- oder Festhonorar. Für die reine Steuerberatung gilt die Steuerberatergebührenverordnung (StBGeBV), in der Regel mit "Wertgebühren",die den StB zur klaren Abrechnung zwingt, aber auch Gestaltungsrahmen für Pauschalhonorierung oder Stundensätze bringt.

Buchführung kann man selbst (wenn man kann)oder ein preiswerter Buchführungshelfer (wenn der kann), es muß nicht ein Steuerberater sein.

Auf den SteuerBERATER sollte man aber in STEUERFRAGEN nicht verzichten. Ein vernünftiger Berater kann auch arbeitsteilig arbeiten und muß nicht das gesamte Arbeitsfeld vereinnahmen, wenn dies für den Mandanten sinnvoll ist.

Ein Buchführungshelfer kommt an seine fachlichen aber vor allem haftungsrechtlichen Grenzen, da er keine Steuerberatung betreiben darf. Unerlaubte Betätigung ist nicht versicherbar. Sparen Sie nicht an der falschen Stelle; das kann am Ende dann teurer sein.

Gruß und viel Erfolg !

Hans Jürgen Rosen
GRS Steuerberatungsgesellschaft mbH
grs-stb@grs-consult.de
Tel. 0221-96857-0 Fax 0221-96857-33
oder 03946-7792-6 Fax 03946-7792-88

IP: 194.8.218.132

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

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