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Autor Thema:   Erfahrungen mit Unternehmensberatern
BEBOUB
Mitglied

Beiträge: 77
Von:Deutschland, 44795 Bochum
Registriert: Dez 2002

erstellt am 24.09.2003 um 14:01 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von BEBOUB anzusehen!   Klicken Sie hier, um BEBOUB eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Sehr geehrte Frau ???

ich habe Ihr Posting gelesen und es scheinen mir viele Dinge noch nicht geklärt zu sein, insbesondere wurden Ihnen scheinbar viele Dinge nicht erläutert:


1.
Zunächst wird die Hausbank für den aufzunehmenden Kredit nicht selbst haften, sondern Sie wird sich, wie ich aus Ihrer Schilderung bezüglich der Haftungsfreistellung entnehme, des DtA-Startgeldes bedienen.

Dieses sieht eine obligatorische Haftungsfreistellung in Höhe von 80% vor.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie nicht dafür geradestehen müssen, es bedeutet vielmehr, dass die Hausbank vom Kreditausfallrisiko um 80% entlastet wird.

Im Falle einer Insolvenz wird das Vermögen zu Gunsten der Hausbank zur Kreditrückführung verwertet und von den verbleibenden Schulden werden der Bank 80% durch den Europäischen Investitionsfonds erstattet.

Dieser wiederum fordert den an die Hausbank erstatteten Betrag bei Ihnen zurück und die Hausbank fordert den Betrag zurück, der nicht durch die Haftungsfreistellung abgedeckt war.

Im Endeffekt haften immer Sie !


2.
Um die Haftung zu verwirklichen, benötigt die Bank die GbR Gründung, um sicherzustellen, dass sie stets den vollen Haftungszugriff hat, der z.B. durch einen Ehegattenvertrag, im Falle einer evt. Heirat, verhindert wird, einen anderen Grund gibt es dafür nicht.


3.
Bezüglich des 2. Standbeines (Reisegewerbe) bin ich ein wenig skeptisch, denn wenn das erste Gewerbe schon nicht auf "gesunden" Füßen steht und dort Risiken bestehen, dann sollte man ernsthaft überlegen, ob es keine günstigeren Alternativen der Gründung gibt.


4.
Hinsichtlich der Finanzierung sollte Ihr Unternehmensberater prüfen, ob Sie oder Ihr Partner einen nicht rückzahlbaren "Gründungszuschuß NRW" in Höhe von Euro 10.000 erhalten können.

Sie können die Fördergebiete selbst abfragen, wenn Sie die Web-Seite www.ziel2-nrw.de aufrufen und Ihre Adresse (Stadt, Straße und Hausnummer) suchen.

Wenn dem so sein sollte und Sie sich in einer Förderzone befinden, dann ist Ihr Problem vielleicht dadurch bereits beseitigt.


Wie dem auch sei...

Viel Erfolg
Matthias Grigo

IP: 195.93.73.9

dragon
Mitglied

Beiträge: 68
Von:
Registriert: Mai 2003

erstellt am 24.09.2003 um 15:25 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von dragon anzusehen!   Klicken Sie hier, um dragon eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo,
zu schoen, um wahr zu sein!
ganz so idealistisch laeuft es nicht mit der haftungsfreistellung usw.
zunaechst mal ein ganz wichtiger passus:
die durchleitende hausbank ist gegenueber der staatlichen, kreditgebenden bankken voll fuer die rueckzahlung des kredites verantwortlich.
also im insolvenzfall des kreditnehmers haben immer die staatlichen banken vorrang beim insolvenzerloes. die hausbank koennte mangels masse leer ausgehen.
genau darum sind die hausbanken ja so zurueckhaltend bei der kreditweiterleitung.
ausserdem findet voll das rating anwendung. die hausbank ist gegenueber der staatlichen bank verpflichtet, vor der antragsweiterleitung auch das rating durchzufuehren.
haftungsfreistellung kann einmal vom land erfolgen, so bis 50%, eine aufstockung erfolgt durch den bund bis auf 80%, aber nur bei besonders innovativen vorhaben.
der esf ist eine andere geschichte und gilt fuer strukturfoerderung und pilotprojekte der arbeitsfoerderung.

zum nrw-existenzgruendungszuschuss: auch wieder nur fuer innovative, arbeitsplaetze schaffende vorhaben mit mindesten 20 000 euro investitionssumme fuer gruendungen von frauen http://www.go.nrw.de/neu/pdf/Richtlinien%20Gründungsprämie%20II.pdf

also hier bitte nicht oberflaechlich recherchierte foerdertraeume posten!

gruss, dragon

IP: 134.94.113.161

BEBOUB
Mitglied

Beiträge: 77
Von:Deutschland, 44795 Bochum
Registriert: Dez 2002

erstellt am 24.09.2003 um 20:59 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von BEBOUB anzusehen!   Klicken Sie hier, um BEBOUB eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Sehr geehrte/r Frau/Herr ??? „Dragon“,

nur mal am Rande bemerkt, wer anderen eine oberflächliche Recherche unterstellt, der sollte selbst erst einmal seine Hausaufgaben machen und sich gründlich informieren !

Die von mir gepostete Haftungsfreistellung ist die obligatorische Haftungsfreistellung des Programms „Startgeld“ in Höhe von 80%, die vom EIF gedeckt wird.

Vom ESF war nie die Rede, ich frage mich, wie Sie darauf kommen und die Abwicklung im Insolvenzfall vollzieht sich wie bereits gepostet.

Nur mal so zu Ihrer Information, der ESF ist der Europäische Sozialfonds und der EIF ist der Europäische Investitionsfonds.

Haftungsfreistellungen sind keine „so bis“ Vereinbarungen, sondern programm- oder projektbezogene Bürgschaften gegenüber Kreditgebern.

Ich schreibe bewusst Kreditgeber, denn es müssen nicht Banken sein, es können auch Beteiligungsgesellschaften sein, die abgesichert werden können.

Die programmbezogenen Haftungsfreistellungen sind z.B. bindend bei dem Programm „Startgeld“ (80%), verschiedene andere Programme bieten Haftungsfreistellungen auf Antrag, dann jedoch mit entsprechendem Zinsaufschlag.

Projektbezogen kann man Bürgschaften bis 80% über die jeweiligen Bürgschaftsbanken der Bundesländer oder der Bürgschaftsbank des Bundes beantragen.

Es bleibt natürlich Ihnen überlassen, über die Zurückhaltung der Banken bei der Kreditvergabe zu philosophieren, die Ausführung jedoch, es handele sich um vorbeugende Zurückhaltung, um Verluste im Insolvenzfall zu vermeiden, ist in dieser Form nicht richtig.

Gerade durch die Haftungsfreistellungen werden Banken von einem Totalverlust entlastet und sollen animiert werden, sich kleinen und mittelständischen Unternehmen zu öffnen.

Bezüglich der Gründungsprämie NRW steht darin nichts von innovativen Vorhaben, das Programm richtet sich an Frauen und Männer, die eine eigene Existenz gründen möchten und dabei einen oder mehrere Arbeitsplätze schaffen.

Ferner ist nicht die Rede von einer „Investitionssumme“ die mindestens Euro 20.000/25.000 betragen muss, sondern es ist die Rede von „Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel“ !

Es sollte also kein Problem sein, wenn einer der Partner die Firma gründet und den anderen Partner nach angemessener Zeit einstellen wird, denn Beide wollen sich selbständig machen.

Bitte seien Sie zukünftig doch so freundlich und…

halten sich mit wertenden Äußerungen wie: „oberflächlich recherchierte foerdertraeume“ ein wenig zurück !

Meines Erachtens ist es keinem der Leser sonderlich dienlich, wenn man sich durch burschikose Äußerungen Profil zu verschaffen versucht, gleichwohl aber nicht in der Lage ist, ein Posting (ESF/EIF) zu lesen oder eine Richtlinie („Investitionssumme“ / „Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel“) zu verstehen.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Grigo

IP: 195.93.73.9

dragon
Mitglied

Beiträge: 68
Von:
Registriert: Mai 2003

erstellt am 25.09.2003 um 13:21 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von dragon anzusehen!   Klicken Sie hier, um dragon eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Sorry, habe tatsaechlich hier eine falsche Bezeichnung hier herausgelesen.
Also nicht ESF, sondern EIB.
Dann stimmt an ihren Ausfuehrungen aber etwas anderes nicht.
Die Hausbank wird nicht vorrangig ("zu Gunsten der Hausbank") aus der Insolvenzmasse und/oder abgetretenen Sicherheiten bedient, sondern das erfolgt in Falle des Startdarlehens der KfW paritaetisch 80/20.
Wenn nichts da ist, sitzt die Hausbank zwar nur auf 20% Verlust, reicht aber aus, bei fehlenden Sicherheiten des Gruenders den Antrag abzulehnen.

Damit ist fuer mich die Diskussion beendet.
Gruss, Dragon

IP: 134.94.113.161

BEBOUB
Mitglied

Beiträge: 77
Von:Deutschland, 44795 Bochum
Registriert: Dez 2002

erstellt am 25.09.2003 um 17:32 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von BEBOUB anzusehen!   Klicken Sie hier, um BEBOUB eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Sehr geehrte/r Frau/Herr ??? „Dragon“,

ich will es für Sie gerne noch ein allerletztes Mal wiederholen...

Die Haftungsfreistellung im Programm „Startgeld“ wird durch den EIF Europäischen Investitionsfonds gedeckt !!!

Nicht durch den ESF Europäischen Sozialfonds und nicht durch die EIB Europäische Investitionsbank, wie Sie nun „schon wieder“ falsch zitieren.

Der EIF wurde 1994 gegründet und ist ein Joint Venture zwischen der Europäischen Investitionsbank, der Europäischen Kommission und europäischer Finanzinstitute.

Was die Haftungsfreistellung anbelangt, so habe ich bereits im ersten Absatz meines ersten Postings die 80/20%-ige Verlustaufteilung zwischen DtA/EIF und Hausbank erläutert.

Denn wenn die Hausbank mit 80% durch DtA/EIF von der Haftung freigestellt wird, dann bleiben für sie doch zwangsweise 20% übrig und mit denen muss sie, die Hausbank, in die Haftung.

Abwicklungstechnisch fließen die Erlöse aus der Abwicklung zunächst auf das Konto der Hausbank "zu Gunsten der Hausbank", die ja auch die Kontoführung übernommen hat.

Nach vollendeter Abwicklung, leitet die Hausbank eine Saldenmitteilung an die DtA, um die Entschädigung d.h. die 80%-ige Haftungsfreistellung als Erstattung zu erhalten.

Die Aufteilung erfolgt im Falle des Programms „Startgeld“ eben nicht paritätisch „zu gleichen Teilen“ sondern imparitätisch „zu ungleichen Teilen“, denn das Verteilungsverhältnis liegt bei 80/20% und dies ist nun einmal nicht gleich.

Von "vorrangig" war in meinem Posting übrigens auch nicht die Rede !

Nochmals...

ich wäre Ihnen wirklich dankbar, wenn Sie sich zukünftig nur noch zu Themen äußern würden, von denen Sie zumindest ein "klein wenig" verstehen und denen Sie inhaltlich etwas hinzufügen können.

Das Sie von Finanzierungen keine Ahnung haben, haben Sie inzwischen doch nun wirklich hinreichend dargelegt !

Letztendlich möchte ich meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass Sie nicht in der Beratungsbranche tätig sind, denn exakt solche Berater sind es, die Unternehmen durch angewandtes Halbwissen in den Ruin führen !

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Grigo

IP: 195.93.73.9

Peter Wilhelm
Mitglied

Beiträge: 110
Von:D, 58730 Fröndenberg
Registriert: Nov 2002

erstellt am 26.09.2003 um 23:38 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Peter Wilhelm anzusehen!   Klicken Sie hier, um Peter Wilhelm eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Verehrter Herr Grigo,

ich hätte einmal zwei Fragen an Sie und möchte darüberhinaus eine Bemerkung machen:

Erstens:

Sie schreiben in einem speziellen Fall in Ihrer FAQ wie folgt...

#####
F r a g e:

Ich bin 66 Jahre alt und möchte meinen Metallbaubetrieb für 250.000 € verkaufen.

Es handelt sich um ein Einzelunternehmen, das ich vor 27 Jahren gegründet habe, ich beschäftige 9 Mitarbeiter und befinde mich seit 10 Jahren in eigenen Räumlichkeiten, die Immobilie kann, muss aber nicht mitgekauft werden.

Ich habe bereits 3 Versuche unternommen einen Käufer zu finden, bislang leider immer erfolglos und habe nun ein Angebot von einem mir geeignet erscheinenden Meister, der an einem Erwerb interessiert ist, zunächst jedoch 2 oder 3 Jahre als Geschäftsführer bei mir arbeiten möchte, um sich in Ruhe zu überlegen, ob er das Unternehmen erwerben kann.

Da ich mein Unternehmen aus Altersgründen verkaufen muss, weiß ich nicht, ob ich mich darauf einlassen soll oder nicht, was soll ich tun ?

A n t w o r t:

Wenngleich es verlockend erscheinen mag, vielleicht einen möglichen Erwerber gefunden zu haben, so sollten Sie keinesfalls auf diesen Vorschlag eingehen und dankend ablehnen.

Natürlich könnte es eine Chance sein, auf diese Weise einen möglichen Erwerber zu finden, die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass derartige Konstruktionen in den seltensten Fällen funktioniert haben.

Es besteht ein hohes Risiko, dass der neue "Geschäftsführer" in den kommenden 3 Jahren die Kunden derart an sich bindet, dass er am Ende der 3 Jahre das Unternehmen nicht einmal mehr kaufen muss, er muss sich nur noch selbständig machen und die Kunden wechseln mit ihm.

Wenn der Meister ernsthaft an einem Erwerb interessiert ist, dann sollten Sie gemeinsam überlegen, ob evt. ein Erwerb auf Raten in Betracht kommt, z.B. eine Anzahlung von 150.000 € und eine Zahlung des restlichen Kaufpreises in gleichen monatlichen Raten über einen Zeitraum von vielleicht 3 Jahren.
#####

Ihre Antwort zeugt davon, daß Sie von praktischen Dingen augenscheinlich nicht die geringste Ahnung haben...

Ein Einzelunternehmer - und gerade ein Einzelunternehmer - möchte, daß sein Unternehmen in "gute" Hände gelangt. Das Ansinnen des potentiellen Erwerbers ist absolut korrekt und zeugt davon, daß er entsprechendes Verantwortungsbewußtsein zeigt. Nur wer übergreifend für den benannten Zeitraum im Einzelunternehmen verantwortlich tätig ist, ist in der Lage, während dieser Zeit zusammen mit dem Inhaber die Kundenstruktur, die Produktstruktur und die Besonderheiten des Unternehmens zu "erleben", zu "erfahren" und zu erlernen...

Von daher grenzt Ihr Vorschlag schon fast an Schwachsinn und ist für jedes Einzelunternehmen (innerhalb der auf Ihrer Site aufgezeigten Größenordnungen...!) fast lebensgefährlich...

Ach so... ich habe in meinem Mandantenkreis gerade genau dieses erlebt (mit der Jahreswende 02/03...). Der "Übernehmer" war zuvor als Mitgeschäftsführer drei Jahre in gleichem Unternehmen tätig - und es hat dem Unternehmen nur gutgetan...

Zweitens:

Wieso ist Frau Gudrun Grigo lt. Impressum Inhaberin des Unternehmens, obwohl augenscheinlich Sie doch das große Wort führen...

Drittens:

Ihre Website mutet an wie ein bunter Kirmesladen...

Peter Wilhelm www.wilhelm-data.de

IP: 80.142.244.187

BEBOUB
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Von:Deutschland, 44795 Bochum
Registriert: Dez 2002

erstellt am 27.09.2003 um 10:01 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von BEBOUB anzusehen!   Klicken Sie hier, um BEBOUB eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Sehr geehrter Herr Wilhelm,

ich habe Ihren Beitrag gelesen und finde Ihre Bemerkungen ein wenig anmaßend, weil Sie die Beweggründe für diesen Rat ja nicht kennen.

Bei jedem Unternehmensverkauf melden sich eine Reihe von Bewerbern, die vorgeben, an einem Kauf interessiert zu sein, jedoch nur dann, wenn der Inhaber sie zuvor in leitender Funktion mit einem hohen Gehalt einzustellen bereit ist.

Dies verlockt einige Unternehmer zur Einstellung solcher Bewerber, in Hoffnung auf eine spätere Übernahme und verschafft den Bewerbern ein höheres Gehalt, ohne viel Vorleistung erbringen zu müssen.

In manchen Fällen kann eine Übernahme unter diesen Voraussetzungen gelingen, weil der Erwerber ernsthafte Absichten hat, dies mag bei Ihrem Mandanten der Fall gewesen sein.

In vielen Fällen haben diese "Erwerber" aber eben keine ernsthafte Übernahmeabsicht, sondern suchen nur einen gutbezahlten Job und nutzen den gutgläubigen Unternehmer aus.

Zeigt der im guten Glauben eingestellte "Erwerber" dem Unternehmer nach 3 Jahren die "kalte Schulter", dann ist der Unternehmer unter Umständen 70 Jahre alt und findet keinen Käufer mehr.

Der Wert seines Unternehmens schrumpft in diesem Fall rapide, weil ihm die Zeit davonläuft und ernsthafte Interessenten befürchten, dass der Unternehmer ablebt und eine Einarbeitung dann nicht mehr erfolgen kann.

Ich habe diese Fälle leider schon erlebt und aus diesem Grunde ist es für ein Unternehmer ein Risiko auf derartig langfristig angelegte Vorschläge einzugehen.

Es mag sein, dass Sie meine praktische
Erfahrung vermissen... aber wo ist Ihre Erfahrung, auf solche Ansinnen von Erwerbern noch nicht gestoßen zu sein ?

Wir können es drehen und wenden, es bleibt für jeden Unternehmer ein hohes Risiko auf solch ein langfristiges Ansinnen einzugehen.

Mit freundlichem Grüßen
Matthias Grigo

IP: 195.93.73.9

Peter Wilhelm
Mitglied

Beiträge: 110
Von:D, 58730 Fröndenberg
Registriert: Nov 2002

erstellt am 27.09.2003 um 16:14 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Peter Wilhelm anzusehen!   Klicken Sie hier, um Peter Wilhelm eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Nun Herr Grigo,

wenn es denn so (anmaßend...) rübergekommen sein sollte - so war es selbstredend nicht gemeint!

Ich verstehe Ihre Argumentation und mag nicht ausschließen, daß auch soetwas (wie von Ihnen soeben deutlich beschrieben) vorkommt...

Ich sehe, Sie sind in der Ecke Bochum ansässig...

Vielleicht können wir uns ja auch einmal über evtl. Kooperationen unterhalten...

Freundliche Grüße

Peter Wilhelm
www.wilhelm-data.de

IP: 80.142.241.30

shamal3
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Beiträge: 5
Von:55555
Registriert: Okt 2003

erstellt am 17.10.2003 um 22:35 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von shamal3 anzusehen!   Klicken Sie hier, um shamal3 eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat

Der Schlüssel zum Erfolg ist der richtige Umgang mit Menschen.

S-MiC Subliminal Mind Control
Unterschwellige Bewusstseinsmanipulation http://www.s-mic.de

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GuidoWesterwälläh
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Registriert: Aug 2003

erstellt am 18.10.2003 um 11:57 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von GuidoWesterwälläh anzusehen!        Antwort mit Zitat
Danke, shamal3, ich wußte nicht, daß wir hier bei Amazon sind. Ansonsten: sehr hilfreich, Ihr Beitrag, jetzt wissen wir alle endlich bescheid.

IP: 217.225.117.142


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