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Autor Thema:   Soziale Rechte
Gast
unregistriert
erstellt am 13.11.2004 um 18:14 Uhr             Antwort mit Zitat
Ich möchte mich gerne einmal i formieren. Ich bekomme inen Job als Freiberufler. d.h. Ich kann für eine Firma arbeiten muß mich aber anmelden beim FA. Das ist ja auch nicht das Problem. Nur habe ich denn auch soziale Rechte? Ich meine, daich ja nicht für mich alleine arbeite sondern von einer Firma Lohn bekomme, habe ich dann auch Ansprüche auf bezahlten Urlaub von dieser Firma?

IP: 145.254.121.106

BEBOUB
Mitglied

Beiträge: 77
Von:Deutschland, 44795 Bochum
Registriert: Dez 2002

erstellt am 13.11.2004 um 19:52 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von BEBOUB anzusehen!   Klicken Sie hier, um BEBOUB eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo ...

als Freiberufler sind Sie "selbst-ständig" d.h. "selbst" für sich verantwortlich und "ständig" damit beschäftig neuen Aufträgen nachzujagen.

Ihre Rechte und Pflichten leiten sich aus den Verträgen ab, die Sie mit Ihren Auftraggebern schliessen.

Wie Sie da überhaupt noch auf den Gedanken kommen, die Zeit für Urlaub zu haben, ist schon bemerkenswert.

MfG
BEBOUB http://www.bebo-consulting.de

IP: 195.93.60.110

Gast
unregistriert
erstellt am 11.12.2004 um 19:09 Uhr             Antwort mit Zitat
Wie Sie da überhaupt noch auf den Gedanken kommen, die Zeit für Urlaub zu haben, ist schon bemerkenswert.

Wieso darf man als Freiberufler der für eine Firma arbeitet nicht der Gedanke kommen daß er urlaub haben möchte. Ich bin nicht selbstständig sondern arbeite als Freiberufler für eine Firma. Das ist ein erheblicher Unterschied, wenn ich für mich alleine arbeite oder für andere!

IP: 145.254.125.145

BEBOUB
Mitglied

Beiträge: 77
Von:Deutschland, 44795 Bochum
Registriert: Dez 2002

erstellt am 11.12.2004 um 21:01 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von BEBOUB anzusehen!   Klicken Sie hier, um BEBOUB eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo ...

manchmal ist es schon toll, was für einen Schwachsinn man an diesen Boards lesen muss/darf/kann... wie man will.

Wenn Sie vielleicht einmal ein EStG zur Hand nehmen und den § 18 aufblättern, dann werden Sie erstaunt feststellen, dass dort steht:

§ 18 (1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind
1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit...

Lassen Sie es uns mal kurz zusammenfassen... laut Gesetz erzielen Freiberufler Einkünfte aus selbständiger Arbeit, sind also Selbständige und keine Gewerbetreibenden.

Sie bezeichnen sich selbst als Freiberufler, behaupten aber kein Selbständiger zu sein, was uns zu denken geben sollte.

Müssen wir jetzt das EStG ändern oder reicht es, wenn Sie nochmals überdenken, was Sie denn nun wirklich sind ?

MfG
BEBOUB http://www.1-2-3-Businessplan.de

IP: 195.93.60.115

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

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