| Viele Unternehmen räumen ihren Kunden Zahlungsziele ein und werden damit zum Kreditgeber für diejenigen, die ihre Waren und Leistungen abnehmen (Lieferantenkredit). Problematisch ist, dass sich Unternehmen dabei 
häufig nicht wie professionelle Kreditgeber verhalten. Für den Erfolg eines Unternehmens ist es aber wichtig, diese Forderungen als wichtige und kritische Ansprüche zu behandeln. Das bedeutet:  Kreditprüfung ist die beste Vorsorge gegen Forderungsausfälle 
 Prüfen Sie Ihre Kunden, denen sie Zahlungsziele einräumen möchten, vor Abschluss von Lieferverträgen. Greifen Sie dabei auf alle verfügbaren Informationen zurück, die eine 
Bewertung der Kundenbonität erlauben. Kunden mit unzureichender Bonität sollten Sie keinen Kredit einräumen. Bonitätsauskünfte sind nicht teuer. Kosten: ca. 30 Euro.
 Sorgfältige Einräumung von Zahlungszielen 
 Verkaufen Sie Ihre Leistung nicht über großzügige oder branchenunübliche Zahlungsziele. Bieten Sie Ihren Kunden 
vielmehr Anreize, möglichst rasch zu zahlen (Skonto). Bei größeren Kreditbeträgen sollten Sie sich Sicherheiten (z.B. Bankbürgschaften) geben lassen. Kalkulieren Sie in jedem Fall Ihre eigenen Kosten, die Ihnen durch den Lieferantenkredit entstehen, in den Angebotspreis ein.
 Zügige Rechnungsstellung 
 Wenn Sie Ihre vereinbarte Leistung erbracht haben, zögern 
Sie nicht damit, unverzüglich Ihre Forderung in Rechnung zu stellen. Achten Sie dabei auf korrekte und vollständige Aufzählung Ihrer erbrachten Leistungen und stellen Sie sicher, dass die jeweils vereinbarten Preise in Rechnung gestellt werden. Jede Ungenauigkeit, jeder Fehler in Ihrer Rechnung kann von Ihrem Kunden dazu genutzt werden, die Zahlung hinauszuschieben oder zu verweigern.
 Überwachung der Zahlungseingänge
 Stellen Sie sicher, dass Zahlungstermine und Zahlungsbeträge in Ihrem Rechnungswesen genauestens überwacht werden. Ihr Kunde erwartet von Ihnen pünktliche Lieferung. Verlangen Sie von Ihrem Kunden daher auch die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsziele.
 Organisation des Mahnwesens 
 Das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen sieht vor, dass Schuldner zukünftig auch ohne Mahnung bereits 30 Tage nach Rechnungserhalt in Verzug geraten. Um Ihren Zahlungsanspruch zu realisieren, sollten Sie Ihren Kunden dennoch an den Ausgleich Ihrer fälligen Rechnungen erinnern. Bevor Sie Ihren Kunden die erste Mahnung schicken, sollten Sie intern prüfen, ob Sie Ihre Leistung wie 
vereinbart erbracht haben. U.a.: Ist die Lieferung vollständig erfolgt? Liegen berechtigte Reklamationen vor? Wann ist die korrekte Rechnung an den Kunden versandt worden? Liegen Buchungsfehler vor? Welches Zahlungsziel wurde eingeräumt?
 Planung der Ein- und Auszahlungen 
 Bedenken Sie, dass säumige Zahler Ihre Existenz gefährden können. Planen Sie daher Ihre Finanzen sorgfältig! Berücksichtigen Sie - bei Ihrer Liquiditätsplanung - die Zahlungen aus Kundenforderungen nicht zu optimistisch. Untersuchungen des Zahlungsverhaltens in Deutschland 
haben ergeben, daß bei einem vereinbarten Zahlungsziel von durchschnittlich 25 Tagen ein durchschnittlicher Zahlungseingang erst nach 46 Tagen erfolgt. Von diesen Durchschnittswerten können im Einzelfall erhebliche Abweichungen auftreten. Ermitteln Sie daher die durchschnittliche Zahlungsfrist Ihrer eigenen Forderungen und berücksichtigen Sie diese bei Ihrer Finanzplanung.
 Finanzierung der Forderungen 
 Der durchschnittliche Forderungsbestand deutscher Unternehmen beträgt laut Auswertung der Deutschen Bundesbank z.Zt. rund 32 % der Bilanzsumme oder 22 % des Jahresumsatzes. Diese Vermögensposition ist zu finanzieren. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Hausbank über diese Finanzierung und warten Sie damit nicht, bis Sie selbst aufgrund der hohen Forderungsbestände Ihre verfügbare Kreditlinie voll-ständig ausgeschöpft haben. Es 
wird Ihnen schwer fallen, erweiterte Kreditlinien zu erhalten, wenn Sie nicht liquide sind.
 Externe Hilfestellung beim Forderungseinzug 
 Wenn Ihre Mahnungen nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben, zögern Sie nicht, externe Hilfe in Anspruch zu nehmen. Drohen Sie dies ggf. in einer dritten schriftlichen 
Mahnung an. Zahlt der Kunde auch dann nicht, beauftragen Sie ein professionelles Inkassoinstitut mit der Realisierung Ihrer Forderung. Je länger Sie mit diesem Schritt warten, desto unwahrscheinlicher wird es, dass Sie Ihr Geld bekommen.
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