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  Zulaessige ******e bei Neugruendung

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Autor Thema:   Zulaessige ******e bei Neugruendung
Holger Schroeder
unregistriert
erstellt am 30.11.1999 um 18:12 Uhr             Antwort mit Zitat
Tach,

sicher für viele d.e.b.s.-Leser und vor allem Neugründer interessant
und deshalb hierein gefragt:

1. Dürfen bei Geschäfts_neu_eröffnung (Ersteröffnung) ******e in Höhe
von 10% oder mehr gewährt werden?

2. Über welchen Zeitraum können derartige ******e gewährt werden? Zwei
Tage, vier Wochen, Vierteljahr?

3. Wie muss die Auspreisung erfolgen? Dürfen Schlagworte wie
beispielsweise "Eröffnungsangebote", "Eröffnungspreise",
"Eröffnungs******e" verwendet werden? Man sieht's ja häufig. Ist es
auch zulässig?


Gruß,
Holger

PS: Nein, ich will nix neu eröffnen, freue mich aber dennoch über
Antworten. Mein ******G ist evtl. nicht auf dem aktuellsten Stand und
deshalb frage ich lieber.

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