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Thema: fragebogen z. st. erfassung / angaben zur festsetzung d. vorauszahlungen
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insight-studios unregistriert
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erstellt am 07.03.2005 um 15:20 Uhr
Ich bin gerade dabei den fragebogen zur steuerlichen erfassung auszufüllen - beim punkt 3.1 und 3.2 bin ich mir aber absolut nicht sicher wo ich was eintragen soll:3.1 voraussichtliche einkünfte aus: land/forstwirtschaft (keine) gewerbebetrieb selbständiger arbeit nichtselbständiger arbeit kapitalvermögen vermietung u. verpachtung sonst. einkünfte 3.2 voraussichtliche höhe der: sonderausgaben und aussergewöhnlichen belastungen steuerabzugsbeträge zu 3.1: da ich eine internet-werbeagentur habe fällt die landwirtschaft logischerweise weg. doch wo muss ich meine voraussichtlichen gewinne eintragen? beim gewerbebetrieb oder bei der selbständigen arbeit? und müssen hier umsätze oder gewinne eingetragen werden??
ich arbeite (noch diesen monat) auf aushilfsbasis in einem supermarkt, das sind ca 100€/monat. muss ich diese bei nichtselbständiger arbeit eintragen? zu 3.2: was kann/soll/muss ich bei "soderausgaben u. aussergew. belastungen" angeben? und wie kann ich meine steuerabzugsbeträge abschätzen bzw aus was setzen die sich zusammen?
ich werde schätzungsweise im ersten jahr einen umsatz von ~5000€ machen (hoffentlich ), im folgejahr ca 10000€ (beides auch so unterpunkt 7 angegeben).
schonmal danke für jede antwort!
IP: 84.161.107.28 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
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erstellt am 09.03.2005 um 21:48 Uhr
Zitat: Original erstellt von insight-studios: Ich bin gerade dabei den fragebogen zur steuerlichen erfassung auszufüllen - beim punkt 3.1 und 3.2 bin ich mir aber absolut nicht sicher wo ich was eintragen soll:3.1 voraussichtliche einkünfte aus: land/forstwirtschaft (keine) gewerbebetrieb selbständiger arbeit .....schonmal danke für jede antwort!
bitte bitte mister X 3.1. ist einfach: wenn du eine gewerbeanmeldung abgegeben hast, erzeilst du gewinn aus gewerbebetrieb. Freiberufler erzielen Gewinn aus Gewerbebetrieb.3.2. füllt dagegen dicke bücher zum deutschen steuerrecht, die kann ich hier unmöglich abtippen. viel erfolg bei der aquise wünscht dir hans IP: 217.245.48.83 |
Chrystalball Mitglied Beiträge: 12 Von:22301 Registriert: Mrz 2005
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erstellt am 13.03.2005 um 09:18 Uhr
Hallo, Mr X.Die Beantwortung ist ergibt sich aus der Logik: Als Selbständiger mit eigenem eingerichteten Gewerbebetrieb erzielst Du die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb. Anderenfalls aus selbständiger Tätigkeit (z.B. Freiberufler). Ist ein Gewerbebetrieb eingerichtet? Büro, Geschäftsadresse etc.? Oder führst Du das Geschäft von Deinem Arbeitsplatz im Wohnzimmer aus? Die Einkünfte aus dem Nebenjob gehören in die Rubrik nichtselbständige Tätigkeit, hierbei ist aber entscheidend, wie lange Du das noch machst. Entfällt der Job wegen der Selbständigkeit, dann ist hier nichts einzutragen. Zu Punkt 3.2 Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind z.B. Unterhaltszahlungen (Getrenntlebenden- oder Kindesunterhalt, auch Unterhaltszahlungen für die stationäre Versorgung von engen Familienangehörigen gehören hierher). Hast Du so etwas nicht zu zahlen, dann ist hier auch nichts einzutragen. Gruß Chrystalball IP: 82.83.117.193 |
in.sight-studios Mitglied Beiträge: 8 Von: Registriert: Mrz 2005
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erstellt am 24.03.2005 um 19:32 Uhr
hallo,danke für die antworten. bei den aussergewöhnlichen belastungen habe ich die info bekommen dass ich hier auch meine unfallversicherung angeben kann. habe diese auch dort angegeben mit ~200€/jahr. ich hoffe das ist so wirklich richtig!? IP: 84.161.104.47 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
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erstellt am 24.03.2005 um 19:41 Uhr
Zitat: Original erstellt von in.sight-studios: ... bei den aussergewöhnlichen belastungen habe ich die info bekommen dass ich hier auch meine unfallversicherung angeben kann. ...ich hoffe das ist so wirklich richtig!?
Es ist nicht gaaaanz richtig. die unfallversicherung gehört eigentlich zu den sonderausgaben. aber auch die sonderausgaben verringern das zu versteuernde einkommen. frohe ostern dann noch hans IP: 217.245.60.49 |
stsi79 unregistriert
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erstellt am 24.03.2005 um 20:39 Uhr
HI, wollte auch mal kurz ein paar Worte zur Eurem Thema loswerden. Wenn der Umsatz lediglich 5.000 bis 10.000 Euro beträgt, dann kannst du das thema steuern fast vergessen. der Grundfreibetrag ( ab da fallen erst Steuern ein ) liegt bei gerundet 7.600. wenn du 10T€ umsatz hast, fallen mit sicherheit 2T€ Aufwendungen an. Abzüglich Versicherung landest du unter dem Grundfreibetrag. für das Finanzamt sind die angaben auch nicht so wichtig. Vorauszahlungen für das erste jahr fallen bei umsatz 5.000 keine an. das zweite ist noch weit weg. da wirst vorher erst mal die erklärung 05 abgeben.IP: 80.129.187.175 |
Frank-N Mitglied Beiträge: 29 Von:schokomo.de, 59077 Hamm Registriert: Nov 2003
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erstellt am 27.03.2005 um 14:21 Uhr
Zitat: Original erstellt von stsi79: Vorauszahlungen für das erste jahr fallen bei umsatz 5.000 keine an. das zweite ist noch weit weg. da wirst vorher erst mal die erklärung 05 abgeben.
Hab ich da was falsch verstanden? Seit wann zahlt man etwas im voraus auf seinen Umsatz??? Wenn Vorauszahlungen, dann auf den Gewinn, und das nennt sich dann Einkommensteuervorauszahlung. stsi, mach mich schlau!!! IP: 217.253.243.121 |