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  fragebogen z. st. erfassung / angaben zur festsetzung d. vorauszahlungen

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Autor Thema:   fragebogen z. st. erfassung / angaben zur festsetzung d. vorauszahlungen
insight-studios
unregistriert
erstellt am 07.03.2005 um 15:20 Uhr             Antwort mit Zitat
Ich bin gerade dabei den fragebogen zur steuerlichen erfassung auszufüllen - beim punkt 3.1 und 3.2 bin ich mir aber absolut nicht sicher wo ich was eintragen soll:

3.1 voraussichtliche einkünfte aus:
land/forstwirtschaft (keine)
gewerbebetrieb
selbständiger arbeit
nichtselbständiger arbeit
kapitalvermögen
vermietung u. verpachtung
sonst. einkünfte

3.2 voraussichtliche höhe der:
sonderausgaben und aussergewöhnlichen belastungen
steuerabzugsbeträge


zu 3.1:
da ich eine internet-werbeagentur habe fällt die landwirtschaft logischerweise weg. doch wo muss ich meine voraussichtlichen gewinne eintragen? beim gewerbebetrieb oder bei der selbständigen arbeit? und müssen hier umsätze oder gewinne eingetragen werden??

ich arbeite (noch diesen monat) auf aushilfsbasis in einem supermarkt, das sind ca 100€/monat. muss ich diese bei nichtselbständiger arbeit eintragen?


zu 3.2:
was kann/soll/muss ich bei "soderausgaben u. aussergew. belastungen" angeben?
und wie kann ich meine steuerabzugsbeträge abschätzen bzw aus was setzen die sich zusammen?


ich werde schätzungsweise im ersten jahr einen umsatz von ~5000€ machen (hoffentlich ), im folgejahr ca 10000€ (beides auch so unterpunkt 7 angegeben).


schonmal danke für jede antwort!

IP: 84.161.107.28

hansk
Mitglied

Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 09.03.2005 um 21:48 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von insight-studios:
Ich bin gerade dabei den fragebogen zur steuerlichen erfassung auszufüllen - beim punkt 3.1 und 3.2 bin ich mir aber absolut nicht sicher wo ich was eintragen soll:

3.1 voraussichtliche einkünfte aus:
land/forstwirtschaft (keine)
gewerbebetrieb
selbständiger arbeit
.....schonmal danke für jede antwort!


bitte bitte mister X
3.1. ist einfach: wenn du eine gewerbeanmeldung abgegeben hast, erzeilst du gewinn aus gewerbebetrieb. Freiberufler erzielen Gewinn aus Gewerbebetrieb.

3.2. füllt dagegen dicke bücher zum deutschen steuerrecht, die kann ich hier unmöglich abtippen. viel erfolg bei der aquise wünscht dir hans

IP: 217.245.48.83

Chrystalball
Mitglied

Beiträge: 12
Von:22301
Registriert: Mrz 2005

erstellt am 13.03.2005 um 09:18 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Chrystalball anzusehen!   Klicken Sie hier, um Chrystalball eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo, Mr X.

Die Beantwortung ist ergibt sich aus der Logik: Als Selbständiger mit eigenem eingerichteten Gewerbebetrieb erzielst Du die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb. Anderenfalls aus selbständiger Tätigkeit (z.B. Freiberufler). Ist ein Gewerbebetrieb eingerichtet? Büro, Geschäftsadresse etc.? Oder führst Du das Geschäft von Deinem Arbeitsplatz im Wohnzimmer aus?

Die Einkünfte aus dem Nebenjob gehören in die Rubrik nichtselbständige Tätigkeit, hierbei ist aber entscheidend, wie lange Du das noch machst. Entfällt der Job wegen der Selbständigkeit, dann ist hier nichts einzutragen.

Zu Punkt 3.2
Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind z.B. Unterhaltszahlungen (Getrenntlebenden- oder Kindesunterhalt, auch Unterhaltszahlungen für die stationäre Versorgung von engen Familienangehörigen gehören hierher). Hast Du so etwas nicht zu zahlen, dann ist hier auch nichts einzutragen.
Gruß
Chrystalball

IP: 82.83.117.193

in.sight-studios
Mitglied

Beiträge: 8
Von:
Registriert: Mrz 2005

erstellt am 24.03.2005 um 19:32 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von in.sight-studios anzusehen!        Antwort mit Zitat
hallo,

danke für die antworten. bei den aussergewöhnlichen belastungen habe ich die info bekommen dass ich hier auch meine unfallversicherung angeben kann. habe diese auch dort angegeben mit ~200€/jahr.

ich hoffe das ist so wirklich richtig!?

IP: 84.161.104.47

hansk
Mitglied

Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 24.03.2005 um 19:41 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von in.sight-studios:
... bei den aussergewöhnlichen belastungen habe ich die info bekommen dass ich hier auch meine unfallversicherung angeben kann. ...ich hoffe das ist so wirklich richtig!?
Es ist nicht gaaaanz richtig. die unfallversicherung gehört eigentlich zu den sonderausgaben. aber auch die sonderausgaben verringern das zu versteuernde einkommen. frohe ostern dann noch hans

IP: 217.245.60.49

stsi79
unregistriert
erstellt am 24.03.2005 um 20:39 Uhr             Antwort mit Zitat
HI, wollte auch mal kurz ein paar Worte zur Eurem Thema loswerden. Wenn der Umsatz lediglich 5.000 bis 10.000 Euro beträgt, dann kannst du das thema steuern fast vergessen. der Grundfreibetrag ( ab da fallen erst Steuern ein ) liegt bei gerundet 7.600. wenn du 10T€ umsatz hast, fallen mit sicherheit 2T€ Aufwendungen an. Abzüglich Versicherung landest du unter dem Grundfreibetrag. für das Finanzamt sind die angaben auch nicht so wichtig. Vorauszahlungen für das erste jahr fallen bei umsatz 5.000 keine an. das zweite ist noch weit weg. da wirst vorher erst mal die erklärung 05 abgeben.

IP: 80.129.187.175

Frank-N
Mitglied

Beiträge: 29
Von:schokomo.de, 59077 Hamm
Registriert: Nov 2003

erstellt am 27.03.2005 um 14:21 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Frank-N anzusehen!   Klicken Sie hier, um Frank-N eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von stsi79:
Vorauszahlungen für das erste jahr fallen bei umsatz 5.000 keine an. das zweite ist noch weit weg. da wirst vorher erst mal die erklärung 05 abgeben.

Hab ich da was falsch verstanden? Seit wann zahlt man etwas im voraus auf seinen Umsatz??? Wenn Vorauszahlungen, dann auf den Gewinn, und das nennt sich dann Einkommensteuervorauszahlung. stsi, mach mich schlau!!!

IP: 217.253.243.121

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