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Autor Thema:   Privateinlagen - wie verbuchen
Beate
unregistriert
erstellt am 04.03.2005 um 13:15 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo,
ich betreibe ein Nebengewerbe. Um mein Geschäftskonto immer gedeckt zu halten, überweise ich oft vom Privat- an mein Geschäftskonto. Wie ist diese Privateinlage nun betrieblich zu behandeln, als Einnahme ? Oder kann ich mir den Betrag vom Gewinn wieder auf mein Privatkonto zurückholen?
Für Eure Hilfe schon jetzt vielen Dank.

IP: 62.224.110.160

hansk
Mitglied

Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 06.03.2005 um 13:34 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Nichts einfacher als dieses Beate.
Als Inhaberin eines Einzelunternehmens kannst du beliebig oft private einlagen genauso wie private entnahmen tätigen. die privaten einlagen sind keine betrieblichen einnahmen. alles klar? hans

IP: 217.245.66.190

Chrystalball
Mitglied

Beiträge: 12
Von:22301
Registriert: Mrz 2005

erstellt am 13.03.2005 um 09:32 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Chrystalball anzusehen!   Klicken Sie hier, um Chrystalball eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Beate,
Dein Problem ist mit einem Spezialkontenrahmen schnell erschlagen. Schau Dir bitte einmal den SKR03 an. Dort findest Du unter den Privatkonten einmal das Konto 1800 (Privatentnahmen) und zum anderen das Konto 1890 (Privateinlagen).
Beide Konten werden bei Einzelfimen am Jahresende zusammen mit dem Geschäftsergebnis über das Kapitalkonto abgerechnet.
Natürlich kannst Du Dir, sofern das Geschäftskonto es zuläßt, Privateinlagen als Privatentnahmen wieder zurückholen.
Einen Einfluß auf die Gewinn- und Verlustrechnung haben diese Buchungen nicht, sie beeinflussen ausschließlich das Kapital.
Gruß
Chrystalball

IP: 82.83.117.193

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