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Thema: Vorsteuer Fragen
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Micha_J unregistriert
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erstellt am 20.02.2005 um 12:59 Uhr
Ich bin jetzt seit 01.01.05 ein Ich-AG'ler, bisher sehr zufrieden mit meine Entscheidung. Was ich aber noch lernen und wissen muss ist folgendes:Wie buche ich richtig ein Tankbeleg das ich auch etwas davon wiederbekomme (Steuer)? Wenn ich Verbrauchmaterial einkaufe, kann ich die Vorsteuer auch geltend machen, oder nur bei Wareneinkäufen die wieder veräussert werden? Nun ist es so das ich viele Kunden mit dem Fahrrad erreichen kann und so habe ich mir eins zum Sommer gekauft, kann ich das auch geltend machen, bekomme ich auch da die Vorsteuer wieder, und wie buche ich das? Ich arbeite mit der Solftware GS-EAR Bin für jede Antwort dankbar! Vielen Dank! Gruß, Micha IP: 62.214.20.243 |
MVDS Mitglied Beiträge: 17 Von:06842 Dessau Registriert: Feb 2005
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erstellt am 21.02.2005 um 00:08 Uhr
Hallo micha... ersteinmal schön einen namensvetter hier zu finden.*gg* nagut...mal im ernst. du kannst alles steuerlich geltend machen, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist. abrechnen kannst du alles, dass du zum betreiben deiner unternehmerrischen tätigkeit brauchst. büromaterialien, büroeinrichtung, lernmaterialien, zeitschriften, bücher, dein fahrrad, die benzinkosten, und und und. beim benzin gibt es nur ein kleines problem. du mußt ein fahrtenbuch führen. generell kannst du 33cent pro kilometer geltend machen. dazu muß nur ein wenig bürokratischer aufwandt betrieben werden, insofern das auto dein privates ist. wenn dein auto mehr als 33cent/km kostet ist das auch kein problem...nehmen wir mal an, du hast einen hummer h1 als wagen. der verbraucht rund 33l auf 100km (leider). dann mußt du die quittungen für die tankrechnungen und andere betriebskosten(versicherung, ersatzteile, durchsicht) sammeln und mit deinen kilometern verrechnen. wenn du dann noch dem finanzamt plausibel erklähren kannst, dass du den wagen eigentlich nur für die firma nutzt, kannst du dir nach einem jahr die km-pauschale raufsetzen lassen.melde dich ruhig, wenn du noch weitere fragen hast: m.jeske@mvds.de mfg micha!!!
IP: 83.129.176.66 |
Chrystalball Mitglied Beiträge: 12 Von:22301 Registriert: Mrz 2005
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erstellt am 13.03.2005 um 09:45 Uhr
Halllo Micha J., Du kannst umsatzsteuerlich alle Kosten geltend machen, die für die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines Gewerbebetriebes benötigt werden, mithin auch das Fahrrad. Auch Deine Tankbelege werden für die Umsatzsteuer ganz normal über Konto 4530 mit 16%-igem Vorsteuerabzug erfaßt. Die 33-Cent-Rechnerei ist erst für die Einkommensteuererklärung erforderlich. Hier könnte es sich anbieten, mit der 1%- Formel zu arbeiten. Dies solltest Du einmal mit Deinem zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt besprechen. Dies bietet sich dann an, wenn das Fahrzeug zwar AUCH privat genutzt wird über ÜBERWIEGEND geschäftlich. Gruß Chrystalball
IP: 82.83.117.193 | |