Benutzername     Passwort  
     kostenlos registrieren
Kontakt | Werbung | Nutzungsbedingungen | Sitemap | Impressum  
  Gründerstadt - Diskussionsforen
  Rechnungswesen, Steuern
  Vorsteuer Fragen

Post New Topic  
Profil | Registrieren | Voreinstellungen | Hilfe | Suchen

UBBFriend: Senden Sie diesen Beitrag an einen Freund! nächster neuer Beitrag | Nächster alter Beitrag
Autor Thema:   Vorsteuer Fragen
Micha_J
unregistriert
erstellt am 20.02.2005 um 12:59 Uhr             Antwort mit Zitat
Ich bin jetzt seit 01.01.05 ein Ich-AG'ler, bisher sehr zufrieden mit meine Entscheidung. Was ich aber noch lernen und wissen muss ist folgendes:

Wie buche ich richtig ein Tankbeleg das ich auch etwas davon wiederbekomme (Steuer)?
Wenn ich Verbrauchmaterial einkaufe, kann ich die Vorsteuer auch geltend machen, oder nur bei Wareneinkäufen die wieder veräussert werden?

Nun ist es so das ich viele Kunden mit dem Fahrrad erreichen kann und so habe ich mir eins zum Sommer gekauft, kann ich das auch geltend machen, bekomme ich auch da die Vorsteuer wieder, und wie buche ich das?

Ich arbeite mit der Solftware GS-EAR

Bin für jede Antwort dankbar!

Vielen Dank!

Gruß,
Micha

IP: 62.214.20.243

MVDS
Mitglied

Beiträge: 17
Von:06842 Dessau
Registriert: Feb 2005

erstellt am 21.02.2005 um 00:08 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von MVDS anzusehen!   Klicken Sie hier, um MVDS eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo micha...
ersteinmal schön einen namensvetter hier zu finden.*gg*
nagut...mal im ernst. du kannst alles steuerlich geltend machen, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist.
abrechnen kannst du alles, dass du zum betreiben deiner unternehmerrischen tätigkeit brauchst. büromaterialien, büroeinrichtung, lernmaterialien, zeitschriften, bücher, dein fahrrad, die benzinkosten, und und und.
beim benzin gibt es nur ein kleines problem. du mußt ein fahrtenbuch führen. generell kannst du 33cent pro kilometer geltend machen. dazu muß nur ein wenig bürokratischer aufwandt betrieben werden, insofern das auto dein privates ist.
wenn dein auto mehr als 33cent/km kostet ist das auch kein problem...nehmen wir mal an, du hast einen hummer h1 als wagen. der verbraucht rund 33l auf 100km (leider). dann mußt du die quittungen für die tankrechnungen und andere betriebskosten(versicherung, ersatzteile, durchsicht) sammeln und mit deinen kilometern verrechnen. wenn du dann noch dem finanzamt plausibel erklähren kannst, dass du den wagen eigentlich nur für die firma nutzt, kannst du dir nach einem jahr die km-pauschale raufsetzen lassen.

melde dich ruhig, wenn du noch weitere fragen hast: m.jeske@mvds.de
mfg micha!!!

IP: 83.129.176.66

Chrystalball
Mitglied

Beiträge: 12
Von:22301
Registriert: Mrz 2005

erstellt am 13.03.2005 um 09:45 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Chrystalball anzusehen!   Klicken Sie hier, um Chrystalball eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Halllo Micha J.,
Du kannst umsatzsteuerlich alle Kosten geltend machen, die für die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines Gewerbebetriebes benötigt werden, mithin auch das Fahrrad.
Auch Deine Tankbelege werden für die Umsatzsteuer ganz normal über Konto 4530 mit 16%-igem Vorsteuerabzug erfaßt.
Die 33-Cent-Rechnerei ist erst für die Einkommensteuererklärung erforderlich. Hier könnte es sich anbieten, mit der 1%- Formel zu arbeiten. Dies solltest Du einmal mit Deinem zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt besprechen. Dies bietet sich dann an, wenn das Fahrzeug zwar AUCH privat genutzt wird über ÜBERWIEGEND geschäftlich.
Gruß
Chrystalball

IP: 82.83.117.193

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

nächster neuer Beitrag | nächster älterer Beitrag

Administration: Thema schliessen | Archivieren/Bewegen | Thema löschen
Neues Thema erstellen!  
Gehe zu:

Kontakt | Home

Powered by Infopop www.infopop.com © 2000
Deutsche Übersetzung von www.thinkfactory.de
Ultimate Bulletin Board 5.45c

 Zur Zeit sind 0 Gäste und 0 Mitglieder online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden.

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1899 - 2014 by Gruenderstadt - die grosse Plattform rund um die Existenzgründung für Existenzgruender, Selbständige und Unternehmer