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Autor Thema:   Steuern allgemein
wellfrog
unregistriert
erstellt am 01.02.2005 um 09:23 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo!

Ich hoffe ich bekomme hier die eine oder andere guten Antwort. Bin z. Z. mehr als verwirrt. Ich möchte ein Kleingewerbe aufmachen. Also ohne Vorsteuerabzugsberechtigung. Am Ende des Jahres muß ich dazu eine Einnahme-Überschuß-Rechnung machen. Die Gewerbesteuer ergibt sich dann aus dem Gewinn. Soweit mein Wissen ... jetzt die Fragen:
1.) Welche Steuern muß ich noch zahlen?
2.) Wie müssen meine Rechnungen aussehen? Muß oder darf da stehen incl. 16% Mwst.?
3.) Was ist, wenn ich erst mal nur Sachen für den Laden einkaufe, also Ausstellungsstücke? Muß ich da was beachten?
4.) Gibt es allgemein einen guten Überblick im Netz für meine Frage?

Bin für jeden Hinweis der Licht ins dunkel bringt dankbar!!!!

Viele Grüße

wellfrog

IP: 141.30.182.87

Frank-N
Mitglied

Beiträge: 29
Von:schokomo.de, 59077 Hamm
Registriert: Nov 2003

erstellt am 08.02.2005 um 18:18 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Frank-N anzusehen!   Klicken Sie hier, um Frank-N eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo,

1) Einkommensteuervorauszahlungen auf Deinem im ersten Jahr geschätzten Gewinn.

2) Da Du auf eine Vorsteuerabrechnungsberechtigung verzichtest (warum eigentlich?), brauchst Du keine USt. ausweisen.

3. Dass Du diese gut plazierst. Da Du, wie unter Punkt 2 bereits erwähnt, auf eine Vorsteuersbzugsberechtigung verzichtest, kannst Du diese natürlich auch nicht beim FA geltend machen.

4. Hier findest Du in d. R. auf jede Frage eine Antwort

Gruß...Frank www.schokomo.de

IP: 217.253.243.158

hansk
Mitglied

Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 08.02.2005 um 19:27 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von wellfrog:
Hallo!

Ich hoffe ich bekomme hier die eine oder andere gute Antwort. Bin z. Z. mehr als verwirrt. Ich möchte ein Kleingewerbe aufmachen. Also ohne Vorsteuerabzugsberechtigung. Am Ende des Jahres muß ich dazu eine Einnahme-Überschuß-Rechnung machen. Die Gewerbesteuer ergibt sich dann aus dem Gewinn. Soweit mein Wissen ... jetzt die Fragen:
1.) Welche Steuern muß ich noch zahlen?
2.) Wie müssen meine Rechnungen aussehen? Muß oder darf da stehen incl. 16% Mwst.?



hallo wellfrog,
deine fragen kann ich wie folgt beantworten:

Deine Rechnungen müssen immer entsprechen dem § 14 des UstG, du darfst halt keine Ust. darauf berechnen.

Zitat:
3.) Was ist, wenn ich erst mal nur Sachen für den Laden einkaufe, also Ausstellungsstücke? Muß ich da was beachten?[/B]
Wenn du Ausstellungsstücke kaufst zu ausschließlich betrieblichen Zwecken, kannst du diese als Betriebsausgaben angeben in deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Zitat:
4.) Gibt es allgemein einen guten Überblick im Netz für meine Frage?

Bin für jeden Hinweis der Licht ins dunkel bringt dankbar!!!!

Viele Grüße

wellfrog[/B]



Erst surfen https://www.gruenderstadt.de/Infopark/steuern_main.html
dann weiter fragen toi toi toi hans

IP: 217.245.50.208

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