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Autor Thema:   Steuererklärung
Sabine1278
unregistriert
erstellt am 24.01.2005 um 17:04 Uhr             Antwort mit Zitat
Ich habe mich im Dezember selbstständig gemacht. Nun möchte ich meine Einkommenssteuererklärung machen, bin aber bei folgenden Punkten nicht ganz sicher:

1. Wie kann ich das Büro in meiner Wohnung von der Steuer absetzen? Ist es richtig, das ich die Miete und Nebenkst. auf die qm des Büros aufteilen kann?!?

2. Wie kann ich Telefon/ Internet/ Handy in der Steuererklärung geltend machen?

3. Was mache ich mit meinen Fahrtkosten? Kann ich einfach die gefahrenen Kilometer angeben, oder gibt es noch eine günstigere Methode?

Vielen Dank schon mal im voraus!!!

IP: 217.82.136.46

Chrystalball
Mitglied

Beiträge: 12
Von:22301
Registriert: Mrz 2005

erstellt am 13.03.2005 um 09:51 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Chrystalball anzusehen!   Klicken Sie hier, um Chrystalball eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Sabine 1278,
aus der Praxis lassen sich Deine Fragen wie folgt beantworten:
Das Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung ist absetzbar. Hierzu setzt Du als Kosten die Miete für die genutzten QM ein.
Telefon/Internet/Handy gehören nicht in die Steuererklärung, sondern in die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bestandteil (Anlage) des Einkommensnachweises zur Steuererklärung ist.
Die Fahrtkosten gehören ebenfalls in die Gewinn- und Verlustrechnung. Die 33-Cent-Regelung bezüglich KFZ-Kosten gilt vornehmlich für Arbeitnehmer, die mit dem eigenen KFZ zur Arbeit fahren. Für Selbständige gilt dies in der Regel nicht. Hier muß erfahrungsgemäß gesplittet werden: Privatnutzung des Fahrzeugs/Firmennutzung des Fahrzeugs.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Chrystalball

IP: 82.83.117.193

Peter
unregistriert
erstellt am 12.05.2005 um 23:15 Uhr             Antwort mit Zitat
1. Wie kann ich das Büro in meiner Wohnung von der Steuer absetzen? Ist es richtig, das ich die Miete und Nebenkst. auf die qm des Büros aufteilen kann?!?

Auf keinen Fall ansetzen, wenn Du im Eigenheim wohnst, sonst wird das Arbeitszimmer zum notwendigen Betriebsvermögen und bei Geschäftsaufgabe/Verkauf des Eigenheims/Umzug mit dem Wertzuwachs versteuert. Steuerfalle

IP: 82.83.51.138

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