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Autor Thema:   arbeitslos und nebengewerbe
stefanie
unregistriert
erstellt am 19.01.2005 um 20:05 Uhr             Antwort mit Zitat
hallo bin seid anfang des jahres arbeitslos auf dem arbeitsmark is ja auch nichts los jetzt möchte ich aus meinem hobby den beruf machen (nageldesign) aber nur als nebengewerbe bis 16000 euro steuerfrei mehr geld will ich im jahr nicht machen ich bin aber arbeitslos-suchend gemeldet habe mir jedoch diese woch ein nebengewerbe angemeldet ist das schlimm das ich das jetzt einfach gemacht habe ohne dem arbeitsamt was zu sagen ich verdiene ja noch kein geld ich habe nur das gewebe angmeldet (kostet ja nichts)um zu sehen was mich die materialien kosten-und wie ist das wenn ich 1-2 kundinen habe nur als opfer die mir nicht zahlen muss ich die ja auch net angeben oder ?? sagt mir am besten alles was ich wissen müsste um nicht gleich unter zu gehn ich hab echt von dieser sache keine ahnung ich danke euch im vorraus lieben gruss stefanie

IP: 217.81.164.218

hansk
Mitglied

Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 21.01.2005 um 09:43 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von stefanie:
...ich bin aber arbeitslos-suchend gemeldet habe mir jedoch diese woch ein nebengewerbe angemeldet ist das schlimm das ich das jetzt einfach gemacht habe ohne dem arbeitsamt was zu sagen ....gruss stefanie
hallo stefanie, das arbeitsamt erhält auf dem dienstweg eine kopie deiner gewerbeanmeldung. du soltest deinem arbeitsvermittler bescheid sagen. er wird dir einen bogen geben, in welchem du monatlich deine gewerblichen einkünfte einträgst. wenn du keine einkünfte hast, trägst du 0 € ein. alles klar? hans

IP: 217.245.63.40

sturmi
unregistriert
erstellt am 14.04.2005 um 13:39 Uhr             Antwort mit Zitat
moin.war grad auf der suche nach antworten.meine frage würde hier reinpassen.
kann man als arbeitsloser ein nebengewerbe haben und wenn ja : wie wirkt sich das auf mein arbeitslosengeld aus ?

IP: 212.204.45.111

Claudia V.
unregistriert
erstellt am 22.04.2005 um 18:33 Uhr             Antwort mit Zitat
Die Nebentätigkeit muß auf jeden Fall angegeben werden, natürlich reduziert sich das Arbeitslosengeld entsprechend. Informationen hierzu gibt es u.a. bei www.beamte4u.de
www.greundermagazin.com www.franchising-network.de

IP: 195.14.211.101

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