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Autor Thema:   Telefongebühren, Abflußzeitpunkt
Taxman
Junior Mitglied

Beiträge: 4
Von:
Registriert: Nov 2004

erstellt am 18.01.2005 um 14:22 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Taxman anzusehen!   Klicken Sie hier, um Taxman eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo zusammen,

ich mache als Freiberufler eine Einnahme-Überschußrechnung als Grundlage für meine Steuererklärung. Wie ist das bei den Gebühren für Telefon, Handy und Internetanschluß? Diese werden nicht zum 31.12. abgerechnet, sondern die Januar-Abrechnung enthält zum Teil Beträge aus dem Dezember des Vorjahres. Muß ich das im Verhältnis der Abrechnungszeiträume in Dezember und Januar aufteilen und dem jeweiligen Wirtschaftsjahr zurechnen oder einfach die im Januar gestellte Rechnung auch vollständig im Januar buchen?

Danke & Ciao,

Taxman

IP: 195.93.60.115

hansk
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Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 21.01.2005 um 10:53 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Taxman:
....einfach die im Januar gestellte Rechnung auch vollständig im Januar buchen?
Nur diese Variante halte ich bei der EÜR nach § 4 EstG für zulässig. hans

IP: 217.245.60.61

Taxman
Junior Mitglied

Beiträge: 4
Von:
Registriert: Nov 2004

erstellt am 21.01.2005 um 13:56 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Taxman anzusehen!   Klicken Sie hier, um Taxman eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo HansK,

Danke für Deine Antwort. Ich habe inzwischen von einer Freundin erfahren, die ebenfalls eine EÜR macht, dass sie schon seit Jahren die Januar-Belege für die Telefongebühren auch im Januar bucht, selbst wenn Beträge vom Dezember des Vorjahres enthalten sind. Sie hat damit bereits eine Betriebsprüfung überstanden. Also ist es wohl okay, so zu verfahren, wie Du auch geschrieben hast.

Ciao,

Taxman


Zitat:
Original erstellt von hansk:
[QUOTE]Original erstellt von Taxman:
[b]....einfach die im Januar gestellte Rechnung auch vollständig im Januar buchen?

Nur diese Variante halte ich bei der EÜR nach § 4 EstG für zulässig. hans

[/B][/QUOTE]

IP: 195.93.60.115

hansk
Mitglied

Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 21.01.2005 um 17:53 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Taxman:
.... Sie hat damit bereits eine Betriebsprüfung überstanden. Also ist es wohl okay, so zu verfahren, wie Du auch geschrieben hast.
Ciao,
Taxman

hallo taxman, ich dies sogar für die einzig zulässige variante nach dem estg halten. stürmisches wochenende noch hans

IP: 217.245.63.227

Taxman
Junior Mitglied

Beiträge: 4
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Registriert: Nov 2004

erstellt am 24.01.2005 um 11:16 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Taxman anzusehen!   Klicken Sie hier, um Taxman eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo HansK,

Danke für den Hinweis auf § 4 EstG. Habe mir das gesamte Einkommensteuergesetz mal downgeloaded (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/gesamt.pdf) und werde es studieren.

Grüße & Ciao,

Taxman

IP: 195.93.60.115

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