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Thema: Existenzgründerzuschuß - Einkommenssteuer
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herbert-willy unregistriert
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erstellt am 12.01.2005 um 14:59 Uhr
In meiner Selbstständigkeit werde ich über die Ich-AG mit 600,- € im Monat gefördert, und nun sthe ich vor dem Problem wie ich mit diesen 600 bezüglich der Einkommenssteuererklärung umzugehen habe. Ich denke mal daß sie unter Einnahmen verbucht werden (bin mir aber nicht sicher). Auch weiß ich nicht ob Rentenbeiträge und Krankenversicherungsbeiträge Betriebsausgaben sind oder ob sie vom Gewinn zu zahlen sind.Wäre schön wenn jemand mir etwas dazu sagen könnte. ... frdl. hwIP: 212.144.71.119 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
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erstellt am 13.01.2005 um 11:05 Uhr
Zitat: Original erstellt von herbert-willy: In meiner Selbstständigkeit werde ich über die Ich-AG mit 600,- € im Monat gefördert, und nun sthe ich vor dem Problem wie ich mit diesen 600 bezüglich der Einkommenssteuererklärung umzugehen habe. Ich denke mal daß sie unter Einnahmen verbucht werden (bin mir aber nicht sicher).
hallo hw, der zuschuss für die ich-ag gehört nicht zu den betriebsseinnahmen. er muss nur nachrichtlich angegeben werden auf seite 2 des hauptformulars einkommensteuer 2004. Zitat: Original erstellt von herbert-willy: Auch weiß ich nicht ob Rentenbeiträge und Krankenversicherungsbeiträge Betriebsausgaben sind oder ob sie vom Gewinn zu zahlen sind.Wäre schön wenn jemand mir etwas dazu sagen könnte. ... frdl. hw
Diese Beiträge sind keine Betriebsausgaben, und gehören nicht in die betriebliche EÜR. Sie werden als Vorsorgeaufwand(Sonderausgaben) angegeben auf seite 3 des hauptformulars einkommensteuer 2004. Alles Klar? HansIP: 217.245.63.229 |
herbert-willy unregistriert
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erstellt am 13.01.2005 um 14:08 Uhr
... vielen Dank für diese auf den Punkt gebrachte Antwort, lieber Hans. Damit komme ich ersteinmal weiter mit meinen Bemühungen mir dieses Terrain zugänglich zu machen. Alles Gute für dich, Herbert-Willy. IP: 212.144.83.217 |