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Thema: Hilfe!!! Fahrtkosten bei Selbständigkeit
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Nini unregistriert
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erstellt am 11.01.2005 um 11:45 Uhr
Hallo!Ich habe die Fahrtkosten bei der Steuererklärung wie bei einer Einsatzwechseltätigkeit angeben. Nun habe ich erfahren das man als Selbständiger die Fahrt hin und zurück berechnen darf. Was nun? Da geht `ne Menge Geld den Bach runter, oder kann ich das nachträglich geltend machen? Nur wie? Danke im vorraus für Eure Hilfe. Gruß Nini IP: 195.93.60.115 |
bob unregistriert
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erstellt am 21.01.2005 um 19:22 Uhr
hallo, ist keine Antwort sondern eine frage, ich bin nämlich auf der suche, als was ich meine Fahrtkosten als selbständiger in der steuerekl. angebe.wie heist die korrekte Formdanke bob IP: 212.91.226.178 |
Frank-N Mitglied Beiträge: 29 Von:schokomo.de, 59077 Hamm Registriert: Nov 2003
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erstellt am 28.01.2005 um 18:36 Uhr
Als Selbständiger musst Du doch mindestens eine E/Ü-Rechnung erstellen. Die Fahrkosten kannst Du über den Tankbeleg als Kosten geltend machen (4530/Laufende Kfz.-Kosten). Gruß Frank www.schokomo.de
IP: 217.253.243.249 |
Andreas C unregistriert
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erstellt am 10.02.2005 um 08:48 Uhr
Hallo Nini, ich schließe mich meinem Vorredner an, dass du zumindest eine E/Ü-Rechnung machen musst als Selbstständige. Aber du kannst nicht einfach deine Tankquittung einbuchen, das geht nur wenn du den Wagen im Betriebsvermögen hast. Ist der Wagen nicht im Betriebsvermögen bleibt der Weg über der Berechnung der Reisekosten: wie du schon richtig gesagt hast mit 0,30 € pro Kilometer (also beide Wege). Gruß AndreasIP: 217.91.5.128 |