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Thema: WANN und WIE von Einüberschuss zur ordentlichen Buchführung
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Bernd Junior Mitglied Beiträge: 2 Von:57641 Oberlahr Registriert: Jan 2005
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erstellt am 09.01.2005 um 09:54 Uhr
Hi zusammen! Bei der Umsatzsteuervoranmeldung 2004 haben wir (GbR 2Personen)festgestellt, daß unser Gewinn 2004 über 25000,-€ liegen wird. Bisher haben wir ohne Steuerberater eine EÜR erstellt und fertig. Sind wir zukünftig zur "ordentlichen Buchhaltung" verdonnert mit zusätzlichen Kosten für Steuerberater,zählen von unzähligen Artikeln, und noch mehr Papierkram wie vorher, oder gibt es eine Möglichkeit dies zu umgehen. Da wir unsere Steuererklärung 2004 erst im Mai machen, und somit auch erst dann den Gewinn 2004 ermitteln fragen wir uns zu welchem Zeitpunkt die "Bestandsaufnahme" von Ware und Betriebsvermögen erfolgen muß? Jetzt oder erst nach Gewinnermittlung? Was passiert eigentlich wenn wir weiterhin mit Einnahmenüberschußrechnung unseren Gewinn ermitteln würden? Außer mehr Aufwand ändert sich am Gewinn durch andere Buchführung in unserem Fall ohnehin nicht viel! Danke schon mal und einen schönen Tag BERNDIP: 217.234.226.26 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
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erstellt am 09.01.2005 um 11:10 Uhr
Zitat: Original erstellt von Bernd: ....Da wir unsere Steuererklärung 2004 erst im Mai machen, und somit auch erst dann den Gewinn 2004 ermitteln fragen wir uns zu welchem Zeitpunkt die "Bestandsaufnahme" von Ware und Betriebsvermögen erfolgen muß? ...
Keine Panik, Bernd !-) Der Schwellenwert nach § 141 AO liegt bei 30.000 EUR Gewinn! Nach Abgabe eurer EÜR für 2004 könnte das Finanzamt gemäß § 141 (2) AO die Verpflichtung zur kaufmännischen Buchführung festsetzen auf den Beginn des Wirtschaftsjahres, welches der Mitteilung folgt. Dann müsstest ihr zum 1.1.2006 auf kaufmännische Bfhg. umstellen, also zu diesem Datum ein Inventar und eine Bilanz erstellen. bfn hansIP: 217.245.62.187 |
BEBOUB Mitglied Beiträge: 77 Von:Deutschland, 44795 Bochum Registriert: Dez 2002
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erstellt am 09.01.2005 um 11:24 Uhr
Hallo ...wenn Sie den Gewinn durch eine Ansparabschreibung mindern, dann können Sie noch eine Zeitlang mit der EÜ-Rechnung auskommen. Ob dies sinnvoll ist, in Anbetracht von, wie Sie selbst schreiben: "...unzähligen Artikeln..." ist fraglich, denn gerade damit soll Ordnung in das Chaos gebracht werden, die Ihnen ja letztendlich auch Nutzen bringt. MfG BEBOUB Internet: www.bebo-consulting.de Das Forum für Gründer und Unternehmer ! Auch in 2005 finden wieder unsere kostenlosen einstündigen Gründer-Sprechtage statt, Interessenten bitten wir um vorherige Anmeldung! IP: 195.93.60.115 | |