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  WANN und WIE von Einüberschuss zur ordentlichen Buchführung

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Autor Thema:   WANN und WIE von Einüberschuss zur ordentlichen Buchführung
Bernd
Junior Mitglied

Beiträge: 2
Von:57641 Oberlahr
Registriert: Jan 2005

erstellt am 09.01.2005 um 09:54 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Bernd anzusehen!        Antwort mit Zitat
Hi zusammen!
Bei der Umsatzsteuervoranmeldung 2004 haben wir (GbR 2Personen)festgestellt, daß unser Gewinn 2004 über 25000,-€ liegen wird.
Bisher haben wir ohne Steuerberater eine EÜR erstellt und fertig.
Sind wir zukünftig zur "ordentlichen Buchhaltung" verdonnert mit zusätzlichen Kosten für Steuerberater,zählen von unzähligen Artikeln, und noch mehr Papierkram wie vorher, oder gibt es eine Möglichkeit dies zu umgehen.
Da wir unsere Steuererklärung 2004 erst im Mai machen, und somit auch erst dann den Gewinn 2004 ermitteln fragen wir uns zu welchem Zeitpunkt die "Bestandsaufnahme" von Ware und Betriebsvermögen erfolgen muß? Jetzt oder erst nach Gewinnermittlung?
Was passiert eigentlich wenn wir weiterhin mit Einnahmenüberschußrechnung unseren Gewinn ermitteln würden? Außer mehr Aufwand ändert sich am Gewinn durch andere Buchführung in unserem Fall ohnehin nicht viel!
Danke schon mal und einen schönen Tag
BERND

IP: 217.234.226.26

hansk
Mitglied

Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 09.01.2005 um 11:10 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Bernd:
....Da wir unsere Steuererklärung 2004 erst im Mai machen, und somit auch erst dann den Gewinn 2004 ermitteln fragen wir uns zu welchem Zeitpunkt die "Bestandsaufnahme" von Ware und Betriebsvermögen erfolgen muß? ...
Keine Panik, Bernd !-)
Der Schwellenwert nach § 141 AO liegt bei 30.000 EUR Gewinn!
Nach Abgabe eurer EÜR für 2004 könnte das Finanzamt gemäß § 141 (2) AO die Verpflichtung zur kaufmännischen Buchführung festsetzen auf den Beginn des Wirtschaftsjahres, welches der Mitteilung folgt. Dann müsstest ihr zum 1.1.2006 auf kaufmännische Bfhg. umstellen, also zu diesem Datum ein Inventar und eine Bilanz erstellen. bfn hans

IP: 217.245.62.187

BEBOUB
Mitglied

Beiträge: 77
Von:Deutschland, 44795 Bochum
Registriert: Dez 2002

erstellt am 09.01.2005 um 11:24 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von BEBOUB anzusehen!   Klicken Sie hier, um BEBOUB eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo ...

wenn Sie den Gewinn durch eine Ansparabschreibung mindern, dann können Sie noch eine Zeitlang mit der EÜ-Rechnung auskommen.

Ob dies sinnvoll ist, in Anbetracht von, wie Sie selbst schreiben: "...unzähligen Artikeln..." ist fraglich, denn gerade damit soll Ordnung in das Chaos gebracht werden, die Ihnen ja letztendlich auch Nutzen bringt.

MfG
BEBOUB

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