Autor
|
Thema: ebay Nettorechnung
|
torsti Junior Mitglied Beiträge: 3 Von: Registriert: Jan 2005
|
erstellt am 07.01.2005 um 08:07 Uhr
Hallo, bin neu hier und hoffe es kann mir jemand helfen. Wenn ich mich bei ebay auf Nettorechnungen umstellen lasse, wie muss ich die dann buchen? Einfach als "sonstige Betriebsausgaben" zu "0%" ? Erscheint die Nettorechung von ebay in der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung oder nur in der jährlichen Umsatzsteuererklärung? Vielen Dank. Gruß Thorsten IP: 62.143.67.37 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
|
erstellt am 08.01.2005 um 14:39 Uhr
Zitat: Original erstellt von torsti: ....Erscheint die Nettorechung von ebay in der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung oder nur in der jährlichen Umsatzsteuererklärung?
Hallo Thorsten, wenn du am Umsatzsteuerverfahren teilnimmst, dann nimmst die 16 % Ust. von der Ebay-Rechnung in die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung. Alles Klar? HansIP: 217.245.54.50 |
Bernd Junior Mitglied Beiträge: 2 Von:57641 Oberlahr Registriert: Jan 2005
|
erstellt am 09.01.2005 um 10:16 Uhr
Hi! Da ich keinen Steuerberater habe, weiss ich auch nicht so genau, ob meine Hinweise stimmen, also ohne Gewähr. Bekomme auch Ebay-Nettorechnung! Da dort keinerlei Umsatzsteuer ausgewiesen wird kann man meiner Meinung nach auch nichts bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung angegeben. Ich verbuche die Ausgaben auch als sonstige Betriebsausgaben ohne Vorsteuer. So weit ich weiss kann die Umsatzsteuer bei Ebay ohnehin nicht geltend gemacht werden, da es sich um eine Rechnung aus der Schweiz handelt. Gruß BerndIP: 217.234.226.26 |
torsti Junior Mitglied Beiträge: 3 Von: Registriert: Jan 2005
|
erstellt am 09.01.2005 um 10:25 Uhr
Hallo,habe nun eine Aussage von einem Rechtsanwalt für Steuerrecht bekommen. Nettorechnungen von ebay sollen so wie "Innergemeinschaftliche Erwerbe" (Zeile 34 bzw. 35) gehandhabt werden. Als oauch in die Umsatzsteuervoranmeldung eingetragen werden. Jedoch ist meine nachfolgende Frage, wie es aussieht das ebay Schweiz garkein EU Mitglied ist, also hier auch nicht von innergemeinschaftlich gesprochen werden kann, noch unbeantwortet. Gruß Thorsten IP: 62.143.67.37 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
|
erstellt am 09.01.2005 um 10:54 Uhr
Zitat: Original erstellt von torsti: Hallo,habe nun eine Aussage von einem Rechtsanwalt für Steuerrecht bekommen. Nettorechnungen von ebay sollen so wie "Innergemeinschaftliche Erwerbe" (Zeile 34 bzw. 35) gehandhabt werden. Alsouch in die Umsatzsteuervoranmeldung eingetragen werden. Jedoch ist meine nachfolgende Frage, wie es aussieht das ebay Schweiz garkein EU Mitglied ist, also hier auch nicht von innergemeinschaftlich gesprochen werden kann, noch unbeantwortet. Gruß Thorsten
Hallo ebayer, für mich stimmt hier nix.1. Ebay Deutschland hat seinen Sitz in Kleinmachnow bei Berlin. Als deutsches Unternehmen wären Sie meines Erachtens umsatzsteuerpflichtig und müssten Umsatzsteuer von ihren Kunden erheben. 2. Wenn ein Unternehmer am Umsatzsteuerverfahren teilnimmt, sollte er auch von Ebay eine Rechnung mit Ust. verlangen. Die an Ebay gezahlte Ust. wäre dann Vorsteuer wie alle andere auch in Datenfeld 66 der Ust. VA. Gibt es denn kein Händlerforum bei ebay, in dem diese Fragen diskutiert werden? Hans IP: 217.245.48.38 |
torsti Junior Mitglied Beiträge: 3 Von: Registriert: Jan 2005
|
erstellt am 09.01.2005 um 11:10 Uhr
Hallo,die Aussagen im ebay Existenzforum gehen weit auseinander. Zum einen gibt es Aussagen, das man die Vorsteuer bei Bruttorechnungen nicht angeben darf, da ebay Schweiz die Rechnungen verschickt. Dann wiederrum heißt es das man bei Nettorechnungen die Vorsteuer als durchlaufenden Posten im Datenfeld 54 und gleichzeitg in Datenfeld 67 eintragen soll. Was ich aber für unsinnig halte. Von Finanzämtern und Steuerberatern (angaben von ebay Forum Mitgliedern) gibt es anscheinend auch keine klare Aussagen, bzw. nur unterschiedliche oder sie wissen überhaupt nicht bescheid. Ebay selber antwortet nur mit standart Texten, welche auch als Infotext auf der jeweiligen Seite zum angeben der Ust-ID nachzulesen sind. Da bin ich ehrlich gesagt verunsichert wie ich nun die Nettorechnungen verbuchen soll und ob und wie diese in die Umsatzsteuervoranmeldung kommen. Gruß Thorsten IP: 62.143.67.37 |
katja unregistriert
|
erstellt am 21.03.2005 um 10:47 Uhr
Ebay Nettorechnungen können ganz normal netto als Ausgabe gebucht werden. Ich verbuch Sie immer in SKR4 unter Fremdleistungen (aber nicht die nach §13b!!!!) Ich habe bei meinem Finanzamt angerufen und die haben mir das auch so erzählt. Online Dienste aus nicht EU Ländern stellen eine Ausnahme immer Steuerrecht dar. Siehe auch www.finanzamt.de IP: 82.82.250.251 |
Frank-N Mitglied Beiträge: 29 Von:schokomo.de, 59077 Hamm Registriert: Nov 2003
|
erstellt am 27.03.2005 um 14:08 Uhr
Wie Hans schon schrieb, hat Ebay einen Sitz in Berlin. Schaut doch einfach mal auf die Rechnung. Ist dort eine USt.-ID-Nr. vorhanden, nimmt Ebay am Umsatzsteuerverfahren teil, was widerum heißt, dass die enthaltene Steuer bei Rechnungen von Ebay als Vorsteuer geltend gemacht werden können.Gruß Frank www.schokomo.de IP: 217.253.243.121 |