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Autor Thema:   Frage zu Steuern
Sabine99
unregistriert
erstellt am 30.12.2004 um 19:01 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo,
ich bin ab 01.01.05 Kleinunternehmer.

Jetzt musste ich mir im Dezember 2004 einen PC kaufen um das Gewerbe betreiben zu können. Und ich musste natürlich auch Ware kaufen, die ich dann ab 01.01.05 wieder verkaufen will.

Meine Frage nun: MUSS ich die Ausgaben für PC und Ware noch im Kalenderjahr 2004 bei der Steuererklärung angeben oder KANN ich das auch erst im Kalenderjahr 2005 machen. Denn das Geschäft existiert ja eigentlich erst ab 01.01.05 ?? Aber ohne Ware und PC kann man halt nichts verkaufen

Danke für eure Antworten

IP: 217.229.170.86

Peter Wilhelm
Mitglied

Beiträge: 110
Von:D, 58730 Fröndenberg
Registriert: Nov 2002

erstellt am 31.12.2004 um 06:02 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Peter Wilhelm anzusehen!   Klicken Sie hier, um Peter Wilhelm eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Sabine,

ähnliche Fragen werden hier behandelt:
http://www.wilhelm-data.de/phpBB/index.php

Freundliche Grüße

Peter Wilhelm

IP: 217.255.214.225

sabine99
unregistriert
erstellt am 31.12.2004 um 10:01 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo Peter Wilhelm,

danke für den super Link. Ich habe mich auch durchgelesen, finde aber speziell zu meiner Frage auch keine Antwort.

Grüße
Sabine

IP: 84.128.95.145

hansk
Mitglied

Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 31.12.2004 um 15:41 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von sabine99:
....Ich habe mich auch durchgelesen, finde aber speziell zu meiner Frage auch keine Antwort.
Hallo Sabine, einer der von mir gecoachten Gründer hat sich zum 1.2.2004 als Werbetexter selbständig gemacht. Seine betrieblichen Ausgaben des Jahres 2003 hat er als negative einkünfte (also verlust ;-) geltend gemacht in seiner Einkommensteuererklärung 2003. Dieser Verlust ist mit seinen anderen Einkünften des Jahres 2003 verrechnet worden, und er hat eine einkommensteuererstattung erhalten. Statt der Verrechnung mit anderen Einkünften könnte auch ein Verlustvortrag für das nächste Wirtschaftsjahr festgestellt werden.

Schicke mir deine Email-Adresse, falls du nähere Informationen über das Coaching von Existenzgründern (gefördert vom ESF) haben möchtest. Einen guten Start ins erste Geschäftsjahr wünscht dir hans ;;--)

IP: 217.245.60.127

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