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Autor Thema:   Einkommensteuervorauszahlung
TS
unregistriert
erstellt am 08.11.2004 um 14:09 Uhr             Antwort mit Zitat
Ich werde mich ab Dezember selbsständig machen. Nun möchte ich gerne wissen wie das FA die vorauszahlungen für die Einkommenssteuer berechnet, gibt es hierfür Freibeträge? Der Jahresumsatz für 2005 wird bei 24.000 EUR liegen ...
Hat jmd. Erfahrung bei was frür einer mtl./vorauszahlungs ich rechnen muss?

IP: 80.134.120.76

vonholdt
Junior Mitglied

Beiträge: 4
Von:Berlin
Registriert: Nov 2004

erstellt am 09.11.2004 um 19:35 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von vonholdt anzusehen!   Klicken Sie hier, um vonholdt eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo TS,

eine Einkommensteuer-Vorrauszahlung wird erst nach der ersten Einkommensteuer-Erklärung, bzw. dem dann folgenden Einkommensteuerbescheid fällig.

Die Höhe ist dann abhängig vom Einkommen, also dem was übrig bleibt, nicht vom Umsatz!

Was Du direkt zahlen musst ist die Umsatzsteuer, monatlich!

Ich rate Dir unbedingt zu einem Steuerberater zu gehen. (Der muss ja nicht Deine monatliche Buchführung machen..)
Aber wenigstens den Jahresabschluss.

Auch und gerade bei geringen Umsätzen und geringem Einkommen kann er hilfreiche Tips geben Geld zu sparen und vor "Steuerfallen" mit finanziellen und rechtlichen Folgen bewahren!

Gruß J. v. Holdt

IP: 217.86.145.186

Frank-N
Mitglied

Beiträge: 29
Von:schokomo.de, 59077 Hamm
Registriert: Nov 2003

erstellt am 10.11.2004 um 19:12 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Frank-N anzusehen!   Klicken Sie hier, um Frank-N eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo TS,

zur Berichtigung des Herrn von Holdt sei gesagt, dass die Einkommensteuer-Vorauszahlung NICHT erst nach der ersten Einkommensteuererklärung fällig ist.

Nachdem Du Dein Gewerbe angemeldet hast, bekommst Du von Deinem zuständigen Finanzamt einen Fragebogen, in dem Du u. a. Deinen voraussichtlichen Gewinn angeben musst. Aus diesen Angaben errechnet das FA Deine zu leistende Einkommensteuer, die in d. R. vierteljählich zu entrichten ist.

Solltest Du noch Fragen haben, lass es mich wissen. Entweder hier oder direkt auf meiner Webseite

Gruß Frank

IP: 217.253.243.83

TS
unregistriert
erstellt am 11.11.2004 um 16:18 Uhr             Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von TS:
Ich werde mich ab Dezember selbsständig machen. Nun möchte ich gerne wissen wie das FA die vorauszahlungen für die Einkommenssteuer berechnet, gibt es hierfür Freibeträge? Der Jahresumsatz für 2005 wird bei 24.000 EUR liegen ...
Hat jmd. Erfahrung bei was frür einer mtl./vorauszahlungs ich rechnen muss?

IP: 217.82.140.61

hansk
Mitglied

Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 12.11.2004 um 14:39 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von TS:
Der Jahresumsatz für 2005 wird bei 24.000 EUR liegen ...
Hat jmd. Erfahrung bei was frür einer mtl./vorauszahlungs ich rechnen muss?

Hallo TS, die Einkommenssteuer wird berechnet auf den voraussichtlichen/tatsächlichen Gewinn. Frohes Neues Jahr

IP: 62.206.120.126

Frank-N
Mitglied

Beiträge: 29
Von:schokomo.de, 59077 Hamm
Registriert: Nov 2003

erstellt am 12.11.2004 um 16:34 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Frank-N anzusehen!   Klicken Sie hier, um Frank-N eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
So ist er, der Hans. Kurz und bündig

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