erstellt am 05.11.2004 um 11:00 Uhr
Hallo Kai,1. Jain. Es gibt natürlich fertige Software zur Fakturierung (z. B. von Lexware), diese musst du jedoch nach deinen Bedürfnissen einrichten. Desweiteren werden Rechnungsnummern nicht in der Steuererklärung angegeben.
2. Für ein neues Notebook bekommst du kein Geld vom Staat. Du kannst es jedoch abschreiben.
3. Eine Steuererklärung machst du einmal im Jahr. Etwas anderes ist die Umsatzsteuervoranmeldung. Diese ist monatlich zu erstellen und bis zum 10ten des Folgemonats dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.
4. Vorsteuer muss jeder Zahlen. Allgemein nennt man dieses auch Mehrwertsteuer. Da du als Unternehmer diese Mehrwertsteuer jedoch dem Finanzamt gegenüber geltend machen kannst, nennt man dieses Vorsteuer. Heißt also: Bei allen betrieblich bedingten Einkäufen zahlst du Vorsteuer, die du mit der Umsatzsteuer aus deinen Ausgangsrechnungen verrechnen kannst. Daraus ergibt sich dann deine monatliche Umsatzsteuerzahllast.
Vielleicht solltest du mal einen Grundseminar in Existensgründung belegen. Dort werden diese Dinge sehr anschaulich erklärt...oder du übergibst diese Tätigkeiten einem Buchhalter oder Steuerberater.
Trotzdem...viel Erfolg und gute Geschäfte :-)
Gruß
Frank www.schokomo.de