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Autor Thema:   Kosten absetzen
boba
unregistriert
erstellt am 30.09.2004 um 14:31 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo,

ich habe ab den 01.10.04 Nebengewerbe angemeldet, bin aber auch Berufstätig. Die Aufträge habe ich ab November, und die Rechnung wird im Dezember geschrieben. Im Oktober werden kosten für Nebengewerbe anfallen (Büroartikel usw.). Ab November brauche ich Aushilfe auf 400 EUR basis. Ich werde auf Bankkonto und in der Kasse einlegen Einlegen damit ich die Ausgaben bezahlen kann. Ich habe das Program Lexware Buchhalter. So, und jetzt:
1. Wird das Geld was ich einbezahlt habe auch als Gewinn angerechnet?
2. Wie mache ich dann am besten? Nur über die Kasse und dann ab Dezember über Konto?

Vielen Dank
boba

IP: 84.57.39.221

Frank-N
Mitglied

Beiträge: 29
Von:schokomo.de, 59077 Hamm
Registriert: Nov 2003

erstellt am 10.10.2004 um 19:09 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Frank-N anzusehen!   Klicken Sie hier, um Frank-N eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Boba,

1. Nein, Deine Privateinlagen (SKR03/1890) zählen natürlich nicht als Gewinn.

2. Wenn Du Barverkäufe tätigst, buchst Du über Kasse (1000), bei Zahlungen auf das Konto über Bank (1200).

Bist Du sicher, dass Du den Buchhalter von Lexware benutzen möchtest? Du solltest, auch bezogen auf Deine Warenein- und Verkäufe, wissen, wo Du die einzelnen Posten buchen musst :-)

Gruß Frank

IP: 217.253.242.30

boba
unregistriert
erstellt am 11.10.2004 um 17:29 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo Frank,

Danke für Deine Antwort.

1. Warenverkauf habe ich nicht. Einkaufen, mache ich bereits (Büroartikel usw.) Es ist eine beratende Tätigkeit und somit brauche ich nicht viel.

Mir war nur nicht klar, wenn ich Privateinlage mache, ob die dann zu Gewinn zählt. Aber Du hast mir die Antwort gegeben - DANKE!

Ich habe mich entschlossen, alle Ausgaben (bis Dezember) die ich habe, über die Kasse zu buchen. Die Kasse wird dann bis Dezember im minus sein.
Wenn die gestellte Rechnung bezahlt ist, werde ich dann das Geld von der Bank abheben und in der Kasse legen. Ab Dezember dann die Gehälter usw. über die Bank, Kasse werde ich aber auch benutzen.

2. Zwischenzeitlich habe ich mich mit dem Buchhalter von Lexware beschäftigt. Habe alle Posten durchgearbeitet. Die Posten, die ich meiner Meinung nach brauchen werde, habe ich ausgesucht.

Der Programm ist seeeeehr umfangreich!

Danke Dir
Gruss
Boba

IP: 84.57.19.190

Frank-N
Mitglied

Beiträge: 29
Von:schokomo.de, 59077 Hamm
Registriert: Nov 2003

erstellt am 12.10.2004 um 21:47 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Frank-N anzusehen!   Klicken Sie hier, um Frank-N eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo boba,

ich selbst arbeite mit financiell office von Lexware (Buchhalter/Lohn- und Gehalt/Fakture) und kenne somit diese Software.

Über einiges solltest du dir allerdings im Klaren sein:

1. Die Kasse DARF NICHT im minus stehen, auch wenn das Programm es zulässt. Das Konto Kasse spiegelt deinen tatsächlichen Bargeldbestand in der Kasse dar. Wenn dieser im minus steht, wäre das ungefähr so, als wenn du aus deiner leeren Geldbörse weiteres Geld entnehmen wolltest, also unmöglich.

2. Du kannst nicht einfach das eingegangene Geld aus Rechnungsstellung, also deinen Forderungen, von der Bank abheben und in die Kasse legen. Du musst auch belegen, woher dieses Geld kommt. Der korrekte Buchungssatz wäre hier also Kasse an Bank ( 1000 an 1200 ), also relativ einfach. Vorher musst du allerdings belegen und buchen, woher das Geld von der Bank kommt, da es sich ja hier nicht mehr um eine Privatentnahme bzw. Privateinlage handelt. Hier also
Bank an Erlöse/Umsatzsteuer (1200 an 8400/1745)

Ganz so einfach ist es also nicht. Vielleicht solltest du dir doch überlegen, ob du wirklich schon mit einem Kontenplan arbeiten möchtest, denn dieses ist bei dem Lexware Buchhalter zwingend.

Trotzdem...viel Erfolg :-)
Gruß...Frank

IP: 217.253.243.238

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