erstellt am 05.09.2004 um 13:54 Uhr
Hallo ...zunächst erstmal stehen Sie nicht als Volldepp da, wenn Sie in der Umsatzsteuer nicht perfekt sind.
Man muss im Zweifel auch nicht alles wissen, sondern muss nur wissen, wo man die korrekten Informationen herbekommt.
Sie nennen den Händlern bei Ihrer Bestellung Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und erhalten mit der Lieferung eine Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis.
Bei der Umsatzsteuervoranmeldung geben Sie die Steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerbe (Zeilen 37 und 38) an, rechnen die hierauf anfälligen Steuern aus und tragen Sie in die entsprechenden Felder ein.
Da Sie als Gründerin zunächst einmal monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben müssen, erhalten Sie etwaige Erstattungen relativ zügig.
MfG
BEBOUB http://www.bebo-consulting.de
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