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Autor Thema:   Umsatzsteuer bei Handelswaren im Internet?Wie geht das?
Hannah
Junior Mitglied

Beiträge: 4
Von:
Registriert: Feb 2004

erstellt am 05.09.2004 um 11:41 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Hannah anzusehen!        Antwort mit Zitat
Hallo,

ich habe eine, wahrscheinlich für viele hier sehr dumme Frage, aber ich muß sie trotzdem stellen, weil ich sie mir nicht selbst beantworten kann. Ich plane in naher Zukunft meinen eigenen Onlineshop für sagen wir mal Geschenkartikel. Diese kaufe ich natürlich bei Händlern ein. EU wie Dänemark und Holland aber auch Deutschland. Jetzt lese ich immer nur von den EK-PReisen bei den Händlern. Fällt denn da nicht noch zusätzlich auf die Waren Mwst. bzw. Umsatzsteuer oder irgendeine andere Steuer an? Oder kaufe ich im EK für meine festgesetzte Grenze und muss dann nur noch beim VK-Wert im Onlineshop die Mwst. einrechnen und an die Kunden weitergeben und dann in meiner Firma zur Seite legen quasi um sie dann bei der Jahresabrechnung ans Finanzamt durchzureichen?
Ich bin sehr verwirrt. Weil keiner der Händler sagt: zusätzlich Mwst. oder Umsatzsteuer. Deshalb meine "blöde" Frage. Achja und VAT ist doch nur die Bezeichnung für Mwst/Umsatzsteuer im Englischen oder?
ICh bin ziemlich aufgeregt, da ich nächste Woche zum Existenzberaterbüro gehe und da nicht wie ein Volldepp stehen will und nicht mal weiß wie das mit der Steuer ist. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
MFG

IP: 217.236.141.113

BEBOUB
Mitglied

Beiträge: 77
Von:Deutschland, 44795 Bochum
Registriert: Dez 2002

erstellt am 05.09.2004 um 13:54 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von BEBOUB anzusehen!   Klicken Sie hier, um BEBOUB eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo ...

zunächst erstmal stehen Sie nicht als Volldepp da, wenn Sie in der Umsatzsteuer nicht perfekt sind.

Man muss im Zweifel auch nicht alles wissen, sondern muss nur wissen, wo man die korrekten Informationen herbekommt.

Sie nennen den Händlern bei Ihrer Bestellung Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und erhalten mit der Lieferung eine Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis.

Bei der Umsatzsteuervoranmeldung geben Sie die Steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerbe (Zeilen 37 und 38) an, rechnen die hierauf anfälligen Steuern aus und tragen Sie in die entsprechenden Felder ein.

Da Sie als Gründerin zunächst einmal monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben müssen, erhalten Sie etwaige Erstattungen relativ zügig.

MfG
BEBOUB http://www.bebo-consulting.de

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