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Autor Thema:   Ermittlung Einnahme/Überschußrechnung
manja
unregistriert
erstellt am 24.08.2004 um 10:51 Uhr             Antwort mit Zitat
hallo,

da sich mein lebenspartner vor einer zeit selbständig gemacht hat, beschäftige ich mich intensiv mit der buchführung im bereich einzelunternehmen/personengesellschaft. eine frage die mich beschäftig ist, der gewinn der sich aus der einnahme/überschußrechnung ergibt, ist auch gleichzeitig der gewinn für den der einzelunternehmer einkommensteuerpflichtig ist!!!???

d.h.wenn ein einzelunternehmner ein gewinn von z.b. 30.000,00 euro im geschäftsjahr erziehlt, muß er für diesen gewinn einkommenssteuer bezahlen und auch gleichzeitig gewerbesteuer da der gewinn den Freibetrag von 24.500,00 euro übersteigt und die Privatentnahmen des Einzelunternehmers nicht zu den Betriebkosten gezählt werden.

liege ich mit meiner vermutung richtig???

IP: 213.128.100.110

bibu
Junior Mitglied

Beiträge: 0
Von:D-82538 Geretsried
Registriert: Sep 2004

erstellt am 29.09.2004 um 11:47 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von bibu anzusehen!        Antwort mit Zitat
Hallo manja,

um bei einem Einzelunternehmer das zuversteuernde Einkommen zu ermitteln, müssen nach Fertigstellung der Einnahme/Überschussrechnung noch die Sonderausgaben abgezogen werden. Das sind alle Ausgaben, die nicht in die E/Ü einfließen, z.B. Spenden, Krankheitskosten die nicht über Versicherungen abgedeckt wurden, etc.
Der sich dann ergebende Betrag ist als Ansatz für das zu versteuernde Einkommen verwendbar, es kann aber Abweichungen vom Steuerbescheid geben, die sind nach meiner Erfahrung allerdings nicht sonderlich groß.

Was die Gewerbesteuer angeht, kommt es beim Überschreiten des Freibetrages natürlich zu einer Steuerveranlagung.

Herzliche Grüße
workman
http://www.abenetis.com

IP: 217.237.151.105

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

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