Benutzername     Passwort  
     kostenlos registrieren
Kontakt | Werbung | Nutzungsbedingungen | Sitemap | Impressum  
  Gründerstadt - Diskussionsforen
  Rechnungswesen, Steuern
  Ein paar fragen

Post New Topic  
Profil | Registrieren | Voreinstellungen | Hilfe | Suchen

UBBFriend: Senden Sie diesen Beitrag an einen Freund! nächster neuer Beitrag | Nächster alter Beitrag
Autor Thema:   Ein paar fragen
kai
unregistriert
erstellt am 29.04.2004 um 15:38 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo

habe da mal ein paar fragen....

Wie soll das jetzt genau funktionieren mit der MWST????? Wenn ich nur eine StNR habe dann bezahle ich den Netto Preis + die 16 % MWST is das so richtig??? und wie sieht das mit der buchführung aus kann ich dann die MWST da absetzen ???? Und wie geht das wenn ich die UST nr habe dann brauch ich keine MWST bezahlen??? und wieviel darf ich dann im jahr verdienen??? Was lohnt sich eher nur die StNr oder beides also die StNr und die USTNR ????? Ich selber habe ein gewerbe angemeldet und weiß jetzt nur nich so genau wie das mit der USTNR läuft und was sich lohnt.... Und die Vorteile ob mit oder ohne USTnr

Muß ich auch Rechnung schreiben wenn ich was verkaufe???

THX

MFG

Kai

IP: 80.138.126.127

BEBOUB
Mitglied

Beiträge: 77
Von:Deutschland, 44795 Bochum
Registriert: Dez 2002

erstellt am 29.04.2004 um 17:23 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von BEBOUB anzusehen!   Klicken Sie hier, um BEBOUB eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Kai,

einen Rundumschlag in Form eines kleinen Existenzgründungsseminars können und wollen wir hier nicht liefern.

Vielleicht blättern Sie einfach mal im Menü herum, dort werden viele Ihrer Fragen beantwortet.

MfG
BEBOUB

IP: 195.93.65.14

rswtal
Mitglied

Beiträge: 5
Von:
Registriert: Feb 2004

erstellt am 30.04.2004 um 23:50 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von rswtal anzusehen!   Klicken Sie hier, um rswtal eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hier wird ja niemanden geholfen......

Also wenn du hauptsächlich an Privatkunden
verkaufst dann kannst du die Umsatzsteuerbefreiung geltend machen.
Dann darfst du die MwST nicht in der Rechnung aufführen. Die MwSt musst du trotzdem zahlen.

IP: 195.71.51.221

Frank-N
Mitglied

Beiträge: 29
Von:schokomo.de, 59077 Hamm
Registriert: Nov 2003

erstellt am 28.06.2004 um 14:16 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Frank-N anzusehen!   Klicken Sie hier, um Frank-N eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Schön, dass Mr. Beboub für uns alle spricht, wenn er schreibt:"Wir wollen und können nicht...". Ich habe hier immer mehr den Eindruck, dass gerade die User, die eine eigene Website betreiben und darüber hinaus auch noch selbständig einen unternehmungsberatenden Beruf ausüben, hier auf Kundenfang gehen. Als wenn eine Existenzgründung nicht schon teuer genug wäre, versuchen einige die verständliche Unwissenheit (und Unsicherheit) auszunutzen. Wenn jemand nach der Behandlung der Umsatzsteuer fragt, erwartet er sicherlich kein ausführliches Referat bzw. lt. Beboub Seminar, sondern lediglich kurze Infos und Tipps in leicht verständlicher Form und ohne Paragraphenreiterei auf seine Frage und keine nichtssagende und teilweise arrogante Antwort, wie sie hier und teilweise an anderen Stellen von einem Beboub gegeben werden. Ich denke, gerade deswegen wurde diese Plattform erschaffen und in's Netz gestellt.

Übrigens: Eine rühmliche Ausnahme bildet hier HansK, der jederzeit mit kurzen Infos und Tipps antwortet. Danke Hans :-)

Nun zu Kai's Fragen:

1. MwSt. musst du immer zahlen, ob als Privatperson oder Unternehmer. Der Unterschied hier ist, dass du als Unternehmer die MwSt. (hier heißt es dann Vorsteuer (VSt.)) dem Finanzamt gegenüber geltend machen kannst.

2. Geltend machen heißt, du ziehst deine Vorsteuer (aus Eingangsrechnungen oder Belegen betriebsbedingter Einkäufe) von der Umsatzsteuer (aus Ausgangsrechnungen, Quittungen und z. B. Kassenschnitt) ab und teilst die Differenz deinem zuständigen Finanzamt in Form einer Umsatzsteuervoranmeldung mit. Diesen Betrag bucht das FA von deinem Konto ab bzw. schreibt es dem Konto gut.

3. Verdienen darfst du, soviel du verdienen kannst. Allerdings bist du bei einem Jahresumsatz von über 350.000,00 EUR bzw. einem Gewinn von über 30.000,00 EUR bilanzpflichtig.

4. Die Umsatzsteuerbefreiung hat Vor- und Nachteile. Bei einer Befreiung brauchst du zwar keine USt. auf den Rechnungen ausweisen, kannst allerdings auch keine VSt. beim FA geltend machen.

5. Grundsatz der ordnungsmäßigen Buchführung heißt: Keine Buchung ohne Beleg! Du musst also Belege in Form von Rechnungen, Quittungen, Kassenbelege o. ä. vorweisen, wenn du etwas verkaufst. Wie willst du sonst deinen Umsatz und die USt. ermitteln?

Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen.
Gruß
Frank

IP: 217.253.240.6

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

nächster neuer Beitrag | nächster älterer Beitrag

Administration: Thema schliessen | Archivieren/Bewegen | Thema löschen
Neues Thema erstellen!  
Gehe zu:

Kontakt | Home

Powered by Infopop www.infopop.com © 2000
Deutsche Übersetzung von www.thinkfactory.de
Ultimate Bulletin Board 5.45c

 Zur Zeit sind 0 Gäste und 0 Mitglieder online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden.

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1899 - 2014 by Gruenderstadt - die grosse Plattform rund um die Existenzgründung für Existenzgruender, Selbständige und Unternehmer