erstellt am 28.06.2004 um 14:16 Uhr
Schön, dass Mr. Beboub für uns alle spricht, wenn er schreibt:"Wir wollen und können nicht...". Ich habe hier immer mehr den Eindruck, dass gerade die User, die eine eigene Website betreiben und darüber hinaus auch noch selbständig einen unternehmungsberatenden Beruf ausüben, hier auf Kundenfang gehen. Als wenn eine Existenzgründung nicht schon teuer genug wäre, versuchen einige die verständliche Unwissenheit (und Unsicherheit) auszunutzen. Wenn jemand nach der Behandlung der Umsatzsteuer fragt, erwartet er sicherlich kein ausführliches Referat bzw. lt. Beboub Seminar, sondern lediglich kurze Infos und Tipps in leicht verständlicher Form und ohne Paragraphenreiterei auf seine Frage und keine nichtssagende und teilweise arrogante Antwort, wie sie hier und teilweise an anderen Stellen von einem Beboub gegeben werden. Ich denke, gerade deswegen wurde diese Plattform erschaffen und in's Netz gestellt.Übrigens: Eine rühmliche Ausnahme bildet hier HansK, der jederzeit mit kurzen Infos und Tipps antwortet. Danke Hans :-)
Nun zu Kai's Fragen:
1. MwSt. musst du immer zahlen, ob als Privatperson oder Unternehmer. Der Unterschied hier ist, dass du als Unternehmer die MwSt. (hier heißt es dann Vorsteuer (VSt.)) dem Finanzamt gegenüber geltend machen kannst.
2. Geltend machen heißt, du ziehst deine Vorsteuer (aus Eingangsrechnungen oder Belegen betriebsbedingter Einkäufe) von der Umsatzsteuer (aus Ausgangsrechnungen, Quittungen und z. B. Kassenschnitt) ab und teilst die Differenz deinem zuständigen Finanzamt in Form einer Umsatzsteuervoranmeldung mit. Diesen Betrag bucht das FA von deinem Konto ab bzw. schreibt es dem Konto gut.
3. Verdienen darfst du, soviel du verdienen kannst. Allerdings bist du bei einem Jahresumsatz von über 350.000,00 EUR bzw. einem Gewinn von über 30.000,00 EUR bilanzpflichtig.
4. Die Umsatzsteuerbefreiung hat Vor- und Nachteile. Bei einer Befreiung brauchst du zwar keine USt. auf den Rechnungen ausweisen, kannst allerdings auch keine VSt. beim FA geltend machen.
5. Grundsatz der ordnungsmäßigen Buchführung heißt: Keine Buchung ohne Beleg! Du musst also Belege in Form von Rechnungen, Quittungen, Kassenbelege o. ä. vorweisen, wenn du etwas verkaufst. Wie willst du sonst deinen Umsatz und die USt. ermitteln?
Ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen.
Gruß
Frank