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  Inventurwert in GuV netto Ek oder netto VK ??

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Autor Thema:   Inventurwert in GuV netto Ek oder netto VK ??
lissal
Junior Mitglied

Beiträge: 2
Von:d-32130 enger
Registriert: Apr 2004

erstellt am 22.04.2004 um 16:52 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von lissal anzusehen!        Antwort mit Zitat
Hallo, ich habe am 31.12. eine Inventur gemacht. ich habe meine Artikel in einer Exceltabelle erfasst und den netto EK und den brutto VK eingefügt. Jetzt will ich meine GuV machen, weiss aber nicht welchen Wert ich ansetzen muss. Den EK oder den VK netto?? Kann mir jemand helfen??

IP: 213.54.79.49

BEBOUB
Mitglied

Beiträge: 77
Von:Deutschland, 44795 Bochum
Registriert: Dez 2002

erstellt am 23.04.2004 um 09:37 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von BEBOUB anzusehen!   Klicken Sie hier, um BEBOUB eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo ???,

der Warenbestand gehört nicht in die GuV rein, allenfalls der Wareneinsatz, weitere Info´s gibt´s nach ordentlicher Registrierung.

MfG
BEBOUB

IP: 195.93.65.14

lissal
Junior Mitglied

Beiträge: 2
Von:d-32130 enger
Registriert: Apr 2004

erstellt am 25.04.2004 um 23:51 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von lissal anzusehen!        Antwort mit Zitat
Wo ist der Unterschied. Warum muss ich denn dann überhaupt ne Inventur machen? Die Ware im Lager hatte am 1.1. einen Einkaufswert von netto ca. 2500 euro. das wirkt sich doch auf den gewinn/verlust aus, oder bringe ich da was durcheinander?


Zitat:
Original erstellt von BEBOUB:
Hallo ???,

der Warenbestand gehört nicht in die GuV rein, allenfalls der Wareneinsatz, weitere Info´s gibt´s nach ordentlicher Registrierung.

MfG
BEBOUB


IP: 213.54.95.110

BEBOUB
Mitglied

Beiträge: 77
Von:Deutschland, 44795 Bochum
Registriert: Dez 2002

erstellt am 26.04.2004 um 11:28 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von BEBOUB anzusehen!   Klicken Sie hier, um BEBOUB eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo ???,

bei der einfachen Buchführung nach § 4 (3) EStG (EÜ-Rechnung) wird der Gewinn oder Verlust ermittelt, in dem die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abgezogen werden, die Differenzgröße ist der Gewinn oder der Verlust.

Bei der doppelten Buchführung nach § 5 EStG (Bilanzierung), die sich aus den §§ 140, 141 AO ergibt, wird der Gewinn oder Verlust ermittelt, in dem der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluß des laufenden Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluß des vorangegangenen Wirtschaftsjahres ermittelt wird, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen, die Differenzgröße ist der Gewinn oder der Verlust.

Um das Vermögen vergleichen zu können, muss es zuvor im Rahmen einer Inventur ermittelt werden, die gesetzliche Grundlage hierzu findet sich in § 240 HGB.

Um nun auf den veränderten Warenbestand zurückzukommen...

Hat sich der Warenbestand von einem Jahr auf das andere Jahr erhöht, dann handelt es sich um eine gewinnerhöhende Bestandserhöhung, hat sich der Warenbestand von einem Jahr auf das andere Jahr gemindert, dann handelt es sich um eine gewinnmindernde Bestandsminderung.

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, sollte sich gemäß § 253 (3) HGB ein niedrigerer Marktpreis (Wiederbeschaffungspreis) ergeben, so ist auf diesen abzuschreiben (strenges Niederstwertprinzip).

Auf die Verbrauchsfolgeverfahren (fifo, lifo, hifo, Durchschnitt (einfach, gleitend))gehe ich hier nicht ein.

MfG
M. Grigo

IP: 195.93.65.14

hansk
Mitglied

Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 26.04.2004 um 12:46 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von lissal:
Hallo, ich habe am 31.12. eine Inventur gemacht.... Kann mir jemand helfen??
wann hast du denn dein gewerbe angemeldet - in 2003 oder in 2004? welche art der gewinnermittlung hast du gewählt bei deiner anmeldung beim finanzamt??? hans

IP: 212.20.141.190

lissal
Junior Mitglied

Beiträge: 2
Von:d-32130 enger
Registriert: Apr 2004

erstellt am 26.04.2004 um 22:11 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von lissal anzusehen!        Antwort mit Zitat
aha, nein also ich muss eine GuV abgeben beim Finanzamt. Ich muss keine doppelte Buchführung machen. D.h. ich hätte gar keine Inventur machen müssen. Jetzt bin ich schlauer. Danke

IP: 213.54.73.73

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