erstellt am 15.04.2004 um 20:11 Uhr
Hallo ???,-1- Konten
Die Aussagefähigkeit der Buchführung wächst mit der Gliederung der einzelnen Konten.
D.h. nur wenn man weiss, durch welche Vorgänge welche Betriebseinnahmen und welche Betriebsausgaben verursacht wurden, kann man auf diese Einfluss nehmen und Umsatz und Ertrag steuern.
Bank und Kasse werden in vielen Programmen mit gebucht, sind für die Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG jedoch nicht erforderlich, denn hier werden ausschliesslich die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abgezogen, der Differenzbetrag ist Gewinn oder Verlust.
-2- EÜ-Vordruck
Den Vordruck kann man sich beim Bundesfinanzministerium downloaden unter http://www.bundesfinanzministerium.de oder auch unter http://www.bebo-consulting.de/download_finanzamt.htm
-3- Anfangsbestände
Wie bereits unter Punkt -1- erwähnt, wird der Gewinn durch Abzug der Betriebsausgaben von den Betreiebseinnahmen ermittelt, insofern interessieren die Anfangsbestände nicht, es sei denn als Beleg (Anlageverzeichnis) für Wirtschaftsgüter die über ihre ND (Nutzungsdauer abgeschrieben werden und in das Betriebsvermögen eingelegt werden.
MfG
M. Grigo http://www.bebo-consulting.de
Das Forum für Gründer und Unternehmer