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  Einfache Buchführung - ein paar Fragen

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Autor Thema:   Einfache Buchführung - ein paar Fragen
Thomas
unregistriert
erstellt am 15.04.2004 um 13:39 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo,

ich habe ein paar Fragen zur einfachen Buchführung:

1. Welche Konten sind sinnvoll? Brauch ich nur Bank und Kasse um alle Einnahmen und Ausgaben zu verbuchen oder sollte ich mir zb. zudem ein Extra Konto für die Ebaykosten anlegen und da nur Ausgaben verbuchen oder ein Extra Konto für Büromaterialien um da auch nur Ausgaben zu verbuchen? Würde nur einen besseren Überblick verschaffen, oder?

2. Dieses Jahr bekommt man ja zum ersten Mal einen amtlichen Vordruck vom Finanzamt für die Einnahme-Überschuss Rechnung, weiss jemand wie der Vordruck aussieht und was man da genau angeben muss?

3. Wie verbuche ich am besten die Anfangsbestände? Brauch ich dafür Belege? Würde da ein aktueller Kontoauszug für das Bankkonto genügen als Beleg und wie mach ich das dann mit der Kasse?

Wäre super nett wenn mir jemand die Fragen kurz beantworten könnte.

Danke!

IP: 80.143.223.210

BEBOUB
Mitglied

Beiträge: 77
Von:Deutschland, 44795 Bochum
Registriert: Dez 2002

erstellt am 15.04.2004 um 20:11 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von BEBOUB anzusehen!   Klicken Sie hier, um BEBOUB eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo ???,

-1- Konten
Die Aussagefähigkeit der Buchführung wächst mit der Gliederung der einzelnen Konten.

D.h. nur wenn man weiss, durch welche Vorgänge welche Betriebseinnahmen und welche Betriebsausgaben verursacht wurden, kann man auf diese Einfluss nehmen und Umsatz und Ertrag steuern.

Bank und Kasse werden in vielen Programmen mit gebucht, sind für die Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG jedoch nicht erforderlich, denn hier werden ausschliesslich die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abgezogen, der Differenzbetrag ist Gewinn oder Verlust.

-2- EÜ-Vordruck
Den Vordruck kann man sich beim Bundesfinanzministerium downloaden unter http://www.bundesfinanzministerium.de oder auch unter http://www.bebo-consulting.de/download_finanzamt.htm

-3- Anfangsbestände
Wie bereits unter Punkt -1- erwähnt, wird der Gewinn durch Abzug der Betriebsausgaben von den Betreiebseinnahmen ermittelt, insofern interessieren die Anfangsbestände nicht, es sei denn als Beleg (Anlageverzeichnis) für Wirtschaftsgüter die über ihre ND (Nutzungsdauer abgeschrieben werden und in das Betriebsvermögen eingelegt werden.

MfG
M. Grigo http://www.bebo-consulting.de

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