Autor
|
Thema: Honorare versteuern, wie ??
|
Josip Lasic Mitglied Beiträge: 34 Von:D, 10965 Berlin Registriert: Aug 2003
|
erstellt am 18.11.2003 um 08:32 Uhr
Hallo Forum,da ich zum 1.Dez. als priv.Arbeitsvermittler tätig sein werde, vorrangig nur als Reseacher (Personalfinder) würde ich gerne wissen wie ich meine Honorare die ich für die Leistungen ansetze versteuern muss. Ich bin nur ein Einzelunternehmen (Ein-Mann-Firma) und weiß das es gewisse steuerliche Vergüstigungen gibt, doch muss ich meine Honorare ganz normal mit der Umsatzsteuer von 16% besteuern lassen oder greift evtl. auch die 7% (da diese ja eigentlich nur einfache Gebrauchsartikel für den täglichen Bedarf stehen)?? In wie weit sieht es mit der Vorsteueranmeldung aus bzw. muss ich mit der Vorsteueranmeldung Teile der Honorare 'vorschiessen' oder ist sie für das Finanzamt nur eine Formalität? Hoffe das mir jemand helfen kann. Grüße, Josip Lasic
IP: 217.9.59.220 |
Frank-N Mitglied Beiträge: 29 Von:schokomo.de, 59077 Hamm Registriert: Nov 2003
|
erstellt am 18.11.2003 um 11:42 Uhr
Hallo Josip,da es sich bei Deiner Tätigkeit um eine Dienstleistung handelt, ist diese grundsätzlich mit 16 % zu besteuern. Ich gehe 'mal davon aus, das Du mit "Vorsteueranmeldung" die "Umsatzsteuer-Voranmeldung" meinst, in der Du Deine gezahlte Vorsteuer mit der eingenommenen Umsatzsteuer verrechnest. Diese ist lt. geänderter Gesetzgebung des Bundesfinanzministeriums auch für Existenzgründer monatlich zu erstellen. Siehe dazu auch unter http://www.steuernetz.de/topthema/TT215.html Vorsteuer wirst Du immer "vorschießen" müssen, da diese erst entsteht, wenn Du Waren oder Leistungen erwirbst und diese bezahlst. Gruß Frank IP: 62.227.206.202 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
|
erstellt am 18.11.2003 um 13:30 Uhr
Zitat: Original erstellt von Josip Lasic: In wie weit sieht es mit der Vorsteueranmeldung aus bzw. muss ich mit der Vorsteueranmeldung Teile der Honorare 'vorschiessen' oder ist sie für das Finanzamt nur eine Formalität?
hallo josip, vielleicht zielt ja deine frage ab auf den unterschied zwischen der sollverversteuerung (nach vereinbarten entgelten oder der istversteuerung (nach vereinnahmten entgelten)? in dem formular zur anzeige einer gewerblichen tätigkeit beim finanzamt soltest du wenn möglich die istversteuerung nach § 20 des Umsatzsteuergesetzes wählen. guten start wünsche ich hansIP: 217.231.17.3 |
Josip Lasic Mitglied Beiträge: 34 Von:D, 10965 Berlin Registriert: Aug 2003
|
erstellt am 19.11.2003 um 04:00 Uhr
@Hans&Frank:Danke für eure Tipps, haben mir sehr geholfen. Grüße, Josip Lasic
IP: 217.9.59.116 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
|
erstellt am 19.11.2003 um 13:16 Uhr
Zitat: Original erstellt von Josip Lasic: @Hans&Frank:Danke für eure Tipps, haben mir sehr geholfen. Grüße, Josip Lasic
Bitte bitte Josip, hier werden Sie geholfen ... hansIP: 217.231.17.43 |
Frank-N Mitglied Beiträge: 29 Von:schokomo.de, 59077 Hamm Registriert: Nov 2003
|
erstellt am 19.11.2003 um 18:51 Uhr
Zitat: Original erstellt von Josip Lasic: @Hans&Frank:Danke für eure Tipps, haben mir sehr geholfen.
Bitte..gerne :-) Wenn Du fragen tust, dann tust Du auch Antwort kriegen ;-) Weiterhin viel Erfolg Gruß Frank
IP: 62.157.73.103 |