Benutzername     Passwort  
     kostenlos registrieren
Kontakt | Werbung | Nutzungsbedingungen | Sitemap | Impressum  
  Gründerstadt - Diskussionsforen
  Rechnungswesen, Steuern
  vorweggenommene Betriebsausgaben in Eröffnungsbilanz

Post New Topic  
Profil | Registrieren | Voreinstellungen | Hilfe | Suchen

UBBFriend: Senden Sie diesen Beitrag an einen Freund! nächster neuer Beitrag | Nächster alter Beitrag
Autor Thema:   vorweggenommene Betriebsausgaben in Eröffnungsbilanz
chuchua
Junior Mitglied

Beiträge: 2
Von:
Registriert: Nov 2003

erstellt am 13.11.2003 um 12:05 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von chuchua anzusehen!   Klicken Sie hier, um chuchua eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo zusammen,

ich brauche dringend Hilfe. Mir qualmt der Schädel.
In den diversen Postings in diesem Forum ging es schon häufiger um vorweggenommene Betriebsausgaben.
Aber wie bekomme ich die Dinge in meine Eröffnungsbilanz und mit welchem Wert?
Zum Beispiel Büromaterial (Umschläge, Papier, ...). Ich habe dafür 50 € netto auf den Tisch geblättert. Natürlich möchte ich diese 50 € als Ausgaben geltend machen.
Nehme ich die Sachen in der Inventur als Bestand (z. Bsp. Bestandskonto Büromat.) auf und buche dann komplett von diesem in die Kosten?
Klingt eigentlich einfach diese Frage, nicht wahr? Kann mir bitte jemand helfen?

Herzlichen Dank im voraus!

Marion

IP: 80.133.130.84

BEBOUB
Mitglied

Beiträge: 77
Von:Deutschland, 44795 Bochum
Registriert: Dez 2002

erstellt am 13.11.2003 um 19:21 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von BEBOUB anzusehen!   Klicken Sie hier, um BEBOUB eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Marion,

es handelt sich bei den o.g. Aufwendungen um sofort abziehbare Betriebsausgaben gemäß § 4 (4) EStG (Einkommensteuergesetz) die in der ersten Einnahmenüberschussrechnung oder Gewinn u. Verlustrechnung berücksichtigt werden können.

Als vorweggenommene Betriebsausgaben kommen u.a. in Frage:
- Kosten für Planung
- Kosten für Werbung
- Kosten für Organisationsaufbau
- Kosten für Rechts-, Steuer-, Unternehmensberatung
- Kosten für Handelsregistereintrag
- Kosten für Büroeinrichtung
- Kosten für Büromaterial und Fachliteratur
- Kosten für betriebliche Fahrten; tatsächliche Kosten oder Pauschbeträge
- usw.

Die Vorsteuer kann geltend gemacht werden, beantragt man allerdings öffentliche Fördermittel, dann ist durch die Geltendmachung der Vorkosten bereits ein Indiz dafür gegeben, dass mit der Tätigkeit vor Beantragung der öffentlichen Mittel begonnen wurde.

Dann werden beantragte Mittel entweder nicht gewährt, oder bereits gewährte Mittel zurückverlangt.

Mit freundlichen Grüßen
M. Grigo


Ein informativer Link ist auch:
http://www.impulse.de/gru/recht/250239.html?PAGE=1

IP: 195.93.73.9

chuchua
Junior Mitglied

Beiträge: 2
Von:
Registriert: Nov 2003

erstellt am 08.12.2003 um 13:17 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von chuchua anzusehen!   Klicken Sie hier, um chuchua eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Danke für die Antwort. Wir hatten ja auch schon Kontakt per Mail.

Eine Frage noch zur Vorsteuer:
Buchung: Aufw. Büromaterial + Vorsteuer an Privat
ODER
Aktivposten in Eröffnungsbilanz als sonstige Forderung?

Wäre nett, wenn mir da noch mal jemand helfen könnte.
Danke im voraus und allen eine schöne Vorweihnachtszeit!
Marion

Zitat:
Original erstellt von BEBOUB:
Hallo Marion,

es handelt sich bei den o.g. Aufwendungen um sofort abziehbare Betriebsausgaben gemäß § 4 (4) EStG (Einkommensteuergesetz) die in der ersten Einnahmenüberschussrechnung oder Gewinn u. Verlustrechnung berücksichtigt werden können.

Als vorweggenommene Betriebsausgaben kommen u.a. in Frage:
- Kosten für Planung
- Kosten für Werbung
- Kosten für Organisationsaufbau
- Kosten für Rechts-, Steuer-, Unternehmensberatung
- Kosten für Handelsregistereintrag
- Kosten für Büroeinrichtung
- Kosten für Büromaterial und Fachliteratur
- Kosten für betriebliche Fahrten; tatsächliche Kosten oder Pauschbeträge
- usw.

Die Vorsteuer kann geltend gemacht werden, beantragt man allerdings öffentliche Fördermittel, dann ist durch die Geltendmachung der Vorkosten bereits ein Indiz dafür gegeben, dass mit der Tätigkeit vor Beantragung der öffentlichen Mittel begonnen wurde.

Dann werden beantragte Mittel entweder nicht gewährt, oder bereits gewährte Mittel zurückverlangt.

Mit freundlichen Grüßen
M. Grigo


Ein informativer Link ist auch:
http://www.impulse.de/gru/recht/250239.html?PAGE=1


IP: 80.133.131.89

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

nächster neuer Beitrag | nächster älterer Beitrag

Administration: Thema schliessen | Archivieren/Bewegen | Thema löschen
Neues Thema erstellen!  
Gehe zu:

Kontakt | Home

Powered by Infopop www.infopop.com © 2000
Deutsche Übersetzung von www.thinkfactory.de
Ultimate Bulletin Board 5.45c

 Zur Zeit sind 0 Gäste und 0 Mitglieder online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden.

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1899 - 2014 by Gruenderstadt - die grosse Plattform rund um die Existenzgründung für Existenzgruender, Selbständige und Unternehmer