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Thema: Buchhalterin/Steuerberaterin
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strippe Mitglied Beiträge: 5 Von: Registriert: Aug 2002
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erstellt am 03.11.2003 um 19:42 Uhr
guten abend, ich habe nur eine kurze frage.....ich habe einen vertrag mit einer buchhalterin abgeschlossen.Sie erledigte diverse Arbeieten für mich auf Rechnung. Sie stellte mir monatlich 25,00 € für Post und Telekommunikationsdiensleistungen in Rechnung und beruft sich dabei auf §16 des StBGebV. Dieser sagt aus, das Steuerberater einen Anspruch auf besagte Dienstleistungen hat. Nun meine Frage......- ist die von Ihr geforderte Leistung gerechtfertigt? Meines Wissen nach darf Sie auch nicht als Steuerberaterin auftreten, mangels Qualifikation. Vielen Dank IP: 80.128.151.45 |
Frank-N Mitglied Beiträge: 29 Von:schokomo.de, 59077 Hamm Registriert: Nov 2003
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erstellt am 07.11.2003 um 10:59 Uhr
Hallo Strippe,sicher kann Deine Buchhalterin sich nach der StBGebV. richten, einen Anspruch hierauf kann sie jedoch nicht geltend machen. Wie Du schon richtig angemerkt hast, ist sie keine Steuerberaterin und darf sich als solche auch nicht ausgeben. 25 € (49 DM) für Porto und Telefon/Fax scheinen tatsächlich etwas überhöht. Sprich sie auf diese Kosten an und lass Dir ggf. Nachweise vorlegen. Als gute und verantwortungsvolle Buchhalterin sollte das für sie kein Problem sein. Hat sie damit ein Problem, solltest Du schnell über einen Wechsel nachdenken. Gruß Frank IP: 193.159.87.234 |
Gabi Mitglied Beiträge: 5 Von:Bayern Registriert: Okt 2003
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erstellt am 09.11.2003 um 09:02 Uhr
Zitat: Original erstellt von Frank-N: Hallo Strippe,sicher kann Deine Buchhalterin sich nach der StBGebV. richten, einen Anspruch hierauf kann sie jedoch nicht geltend machen. Wie Du schon richtig angemerkt hast, ist sie keine Steuerberaterin und darf sich als solche auch nicht ausgeben. 25 € (49 DM) für Porto und Telefon/Fax scheinen tatsächlich etwas überhöht. Sprich sie auf diese Kosten an und lass Dir ggf. Nachweise vorlegen. Als gute und verantwortungsvolle Buchhalterin sollte das für sie kein Problem sein. Hat sie damit ein Problem, solltest Du schnell über einen Wechsel nachdenken. Gruß Frank
IP: 217.5.30.140 |
Gabi Mitglied Beiträge: 5 Von:Bayern Registriert: Okt 2003
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erstellt am 09.11.2003 um 09:07 Uhr
Ich bin ebenfalls eine selbständige Buchhalterin. MEine Frage: warum gehen Sie mit Ihrer Buchhaltung zu einer Buchhalterin und übergebn nicht komplett alles an Ihren Steuerberater? Die meisten meiner Kunden kommen zu mir, weil sie eine persönliche Betreuung schätzen und weil es uns mööglich ist günstiger zu arbeiten als ein StB. Beide Vorteile möchten meine Mandanten nicht missen. Dass wir dabei nicht umsonst arbeiten können vesteht sich von selbst. Sprechen Sie mit Ihrer Buchhalterin und klären Sie den Arbeitsaufwand und lassen Sie sich von Ihr den Kostenrahmen beim Steuerberater nennen und entscheiden Sie dann, ob die Kosten gerechtfertigt sind.Gruß Gabi aus Nürnberg IP: 217.5.30.140 |
strippe Mitglied Beiträge: 5 Von: Registriert: Aug 2002
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erstellt am 09.11.2003 um 14:28 Uhr
hallo, erstmal danke für die gagebenen antworten,priemär geht es hier nicht um den eigendlich lächerlichen betrag, vielmehr darum das ich ständig von besater buchhalterin entäuscht wurde. ich weiß nicht wieviele berichtigte ust-voranmeldungen ich einreichen mußte....--zu viele. und ständig neue ausreden. hinzu kommen fehler in der lohnbuchhaltung, die wie sich herausstellte, richtig geld kosten. wie auch immer, der vertrag ist gott sei dank gekündigt. sicher mag eine selbstständige buchhalterin von voerteil sein, insofern sie ihr handwerk versteht. ich bin wohl einfach nur an die falsche geraten. mfg strippe IP: 217.84.71.171 |
Gabi Mitglied Beiträge: 5 Von:Bayern Registriert: Okt 2003
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erstellt am 04.12.2003 um 15:34 Uhr
Schade dass Du an die falsche Person mit Deiner Buchhaltung geraten bist. Buchhaltung bedeutet nun mal bares Geld und ist eine Vertrauenssache. Bei der Auswahl von selbständigen Buchhaltern sollte man darauf achten, dass sie im Berufsverband der selbständigen Buchhalter organisiert sind. Dort werden nur Buchhalter aufgenommen, welche die gesetzlichen Auflagen erfüllen. Somit kann man davon ausgehen an eine kompetente Person zu gelangen. siehe www.bbh.de Gruß Gabi aus NürnbergIP: 217.5.30.232 |
Reinhard Mitglied Beiträge: 6 Von:Kiel Registriert: Dez 2003
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erstellt am 07.12.2003 um 23:24 Uhr
Dem muß ich leider in Teilen widersprechen. Ich bin auch in dem Verband und bei mir wurde nicht nach der Qualifikation gefragt, als ich mich da angemeldet habe. Grundsätzlich ist es so, dass man ein "Buchhaltungsbüro" eröffnen kann, wenn man 3 Jahre im Kaufmännischen Bereich gearbeitet - nach der Gehilfenprüfung. Es ist jedoch so, dass man auch nach der Fortbildung zum Steuerfachwirt oder zum geprüften Bilanzbuchhalter keine weiteren Befugnisse hat, als der Buchhalter, der nie eine qualifizierte Prüfung abgelegt hat. Sie können zwar auf der Homepage des BBH nachsehen, ob da einer unserer Berufskollegen in Ihrer Nähe ist, Sie sollten aber darauf achten, dass der dann auch die Fortbildung zum "Fachtwirt" oder "Bilanzbuchhalter" gemacht hat. Außerdem können Sie ab Januar 2004 auch auf der Seite des BVBC (Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller) www.bvbc.de Adressen in Ihrer Nähe suchen. Grundsätzlich ist es durchaus sinnvoll einen "selbständigen geprüften Bilanzbuchhalter" zu beauftragen, da Sie hier einen kompetenten Ansprechpartner haben, der Ihnen auch im Bereich des Honorars sicherlich ein atraktives Angebot machen kann. In der wirklichen Welt bearbeitet nämlich nicht Ihr Steuerberater die laufende Buchhaltung oder die Löhne, sondern der Sachbearbeiter, der eventuell einen der o. g. Abschlüsse gemacht hat (zumindest ist es in den Büros so gewesen, wo ich die letzten 13 Jahre vor meiner Selbständigkeit gearbeitet habe) IP: 213.61.41.252 |