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Thema: Umsatzsteuer
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grobi unregistriert
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erstellt am 16.07.2003 um 16:45 Uhr
Hi, brauche einen Expertentipp:Das Finanzamt will nachträglich von mir Umsatzsteuer eintreiben, weil ich im Jahr 2000 einen Umsatz erwirtschaftet habe, der knapp über den Grenze liegt, die von der Umsatzsteuer befreit. Meine Honorarforderungen habe ich grundsätzlich ohne Umsatzsteuer ausgewiesen und auf Kleinunternehmer-Regelung verwiesen. Kann ich die Umsatzsteuer nachträglich in Rechnung stellen? Gibt es Härtefallregelungen, die es gestatten, trotz Überschreitung dieser Grenze nicht umsatzsteuerpflichtig zu sein (abzüglich Einkommensteuer und Umsatzsteuer würde ich im Geschäftsjahr 2000 monatlich knapp 1000 DM erwirtschaftet haben, was ja ziemlich wenig ist.)? Danke im Voraus IP: 193.194.145.207 |
Peter Wilhelm Mitglied Beiträge: 110 Von:D, 58730 Fröndenberg Registriert: Nov 2002
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erstellt am 16.07.2003 um 22:41 Uhr
Grobi,wenn Du eine qualifizierte Antwort auf Deine Frage erwartest, dann bitte dieselbe im Forum http://forum.myphorum.de/list.php?f=12722 stellen. IP: 80.142.239.57 |
Chris unregistriert
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erstellt am 17.07.2003 um 21:59 Uhr
Hi Grobi,teil doch mal bitte mit, wieviel Umsatz du in 1999 und 2000 gemacht hast. Pauschal ist das schwer zu beurteilen. Insbesondere, da du Sachverhalte nicht sehr konkret darstellst. Entscheidend ist der Umsatz und nicht dein Gewinn. Gruß Chris IP: 217.88.205.186 | |