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Autor Thema:   GoB - Buchungstext
simon
unregistriert
erstellt am 24.06.2003 um 17:55 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo,

ich habe mal gehört, dass jede Buchung mit einem Buchungstext versehen werden muss. Angeblich Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) - kann mir jemand sagen, wo das gesetzlich geregelt ist??

Simon

IP: 217.236.124.90

Chris
unregistriert
erstellt am 24.06.2003 um 19:47 Uhr             Antwort mit Zitat
HI Simon,

Regelung steht in §238 HGB. Die GoB sind nicht insgesamt gesondert kodfiziert, sondern ergeben sich hauptsächlich aus Rechtsauffassungen. Da mußt du in die Literatur zur näheren Bestimmung.

Gruß

Chris

IP: 217.88.194.247

Simon
unregistriert
erstellt am 25.06.2003 um 19:54 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo Chris,

danke für die Nachricht, leider löst das nicht ganz mein Problem. Nachdem das HGB zu dieser Zeit gar nicht geändert wurde und sich massiv die Gerüchte halten, dass zu jeder Buchung ein Buchungstext gehört, suche ich nach Urteil/Anweisung oder irgendetwas, was diese Behauptung untermauert...

Simon

IP: 217.236.116.40

Peter Wilhelm
Mitglied

Beiträge: 110
Von:D, 58730 Fröndenberg
Registriert: Nov 2002

erstellt am 25.06.2003 um 20:20 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Peter Wilhelm anzusehen!   Klicken Sie hier, um Peter Wilhelm eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Simon,

ein kompletter und ganzer ;-) Buchungstext kann nicht zu einer Buchung gehören und tut er auch nicht...

Gewisse Programme (wie z. B. DATEV - grins) haben dafür auch nicht genügend Stellen. Hört meines Wissens irgendwo bei 10-12 auf...

Wenn ich eine Eingangsrechnung auf Kto. Bürobedarf buche, ergibt sich aus der Kontenbeschriftung, daß es sich eben um Bürobedarf handelt! Aufgrund des sichtbaren Kreditors, der Belegnummer und des Rechnungsdatums habe ich unmittelbar Zugriff auf die Eingangsrechnung.

Zugegebenermaßen gibt es Buchungen, die - dann aber für einen selber - einen Erläuterungstext sinnvoll erscheinen lassen.

Zur materiellen Richtigkeit einer Buchführung gehört u. a., daß z. B. Textschlüssel immer mit gleicher Bedeutung verwendet werden. So darf der Schlüssel "BA" nicht einmal "Barverkauf", ein anderes Mal "diverse Betriebsausgaben" heißen.

Aber... ich kann Dir versichern, daß das alles Peanuts sind und bei einer Betriebsprüfung keinen Prüfer ernsthaft interessiert. Ich habe, bevor ich mich selbständig machte, schon etliche Betriebsprüfungen (Groß-BP) mitgemacht. Dieser "Kleinscheiss" ist bisher von noch niemandem aufgegriffen worden lol... mag noch soviel im HGB stehen...

Peter Wilhelm
www.wilhelm-data.de

IP: 80.142.248.187

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