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Thema: Musterrechnung
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KennethSoona unregistriert
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erstellt am 23.06.2003 um 17:21 Uhr
Ich such jetzt schon ca. 2 Stunden nach folgender Musterrechnung:1x__Artikel 1__16%MwSt__116,- 1x__Artikel 2__7%MwSt __107,- Gutschein 5,- Rabatt ab 200,- Bestellsumme 2% Skonto von 3% bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen wo finde ich eine Musterrechnung die all diese Aspekte berücksichtigt und mir am Ende folgendes auflistet: Summe: xxx,- davon 7% MwSt: xxx,- davon 16% MwSt: xxx,- danke schon mal im voraus IP: 80.136.83.14 |
Peter Wilhelm Mitglied Beiträge: 110 Von:D, 58730 Fröndenberg Registriert: Nov 2002
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erstellt am 23.06.2003 um 19:33 Uhr
Hi,Du suchst an der falschen Stelle lol... Versuch's mal hier, da werden solche Kleinigkeiten nebenbei erledigt... http://forum.myphorum.de/list.php?f=3040 Peter Wilhelm www.wilhelm-data.de IP: 80.142.247.117 |
KennethSoona unregistriert
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erstellt am 24.06.2003 um 16:03 Uhr
Danke aber ich bin Programmierer und kenn mich schon aus wie man das programmiert!Meine Frage ist nur wie ich das berechnen soll!! Rechnung Menge Artikel MwSt Einzelpreis(brutto) Gesamtpreis(brutto) 1 Salz 7% 5,- 5,- 2 Zucker 7% 3,- 6,- 1 Gläser 16% 10,- 10,- Zwischensumme: 21,- Mengenrabatt 2%: -0,42 Gutschein: -5,- SUMME: 15,58 Davon 7% MwSt: ???? Davon 16% MwSt: ???? Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen Skonto 3% __________________________________________________________________ Probleme gibt’s nämlich jetzt auf die MwSt zurück zu schließen! Muss ich den Gutschein Prozentual auf die Waren rechnen und wie verhält es sich mit den Mengenrabatt, den man z.B. ab einer Bestellsumme von 20 Euro bekommt? Muss ich wenn ich Skonto geb dann die MwSt auch wieder neu berechnen? Das gleiche benötige ich dann wieder für Händler, die also nur Nettopreise in der Artikelliste sehen. Eine Beispielrechnung die man evtl. im Internet findet wo all diese Dinge vorkommen würde mir schon reichen um auf die Berechnung zu schließen.
IP: 217.84.62.97 |
Peter Wilhelm Mitglied Beiträge: 110 Von:D, 58730 Fröndenberg Registriert: Nov 2002
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erstellt am 24.06.2003 um 21:18 Uhr
Hallo,habe hier mal ein Berechnungsbeispiel hinterlegt... www.wilhelm-data.de/Skontoberechnung.xls Das ist im Prinzip ähnlich wie bei den Kassenbons der Kaufhäuser... Für die Spalte E, dort die Zeilen 6-10 kann ich Dir keine automatisierte Lösung bieten, weil Excel was von "Zirkelbezügen" rummault - für Dich aber sicher kein Problem... lass mich die Lösung bitte wissen! Die Sache mit dem Gutschein hat keine umsatzsteuerliche Konsequenz, weil bereits in der Vergangenheit bei Einzahlung des Betrages dieser umsatzversteuert gehört! Der Gutscheinbetrag ist also leztlich nur noch vom Bruttozahlbetrag abzuziehen. Gruß Peter Wilhelm www.wilhelm-data.de IP: 80.142.225.166 |
KennethSoona unregistriert
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erstellt am 25.06.2003 um 15:15 Uhr
also die excel datei bringt mich bestimmt weiter aber vorfeld möchte ich nochmal die sache mit dem gutschein klären.sagen wir mal er hat ihn z.b. von dem betreiber des shop als geburtstagsgeschenk bekommen. wie sieht des dann aus? einfach am schluss vom bruttobetrag abziehen oder doch irgendwie anders verrechnen? wenn er z.b. dinge zurückschickt bekommt er eine gutschrift auf die wirklich schon mwst gezahlt wurde. muss man da allerdings auch wieder auf 7% und 16% mwst achten? es muss doch irgendwo eine kurze für jedermann verstehbare anleitung oder satzung geben wo das erklärt wird oder nicht? IP: 217.84.63.167 |
Peter Wilhelm Mitglied Beiträge: 110 Von:D, 58730 Fröndenberg Registriert: Nov 2002
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erstellt am 25.06.2003 um 20:29 Uhr
Hallo,keine Ahnung, wo so was stehen könnte... Fakt ist, daß, wenn Du einen Gutschein zur Verrechnung annimmst, dieser entweder aus einer vorherigen Bezahlung stammt (Beispiel Geschenkgutschein für CD, Kosmetik oder Blumen...) oder eben - so Dein Beispiel - vom Betreiber selbst herausgegeben wurde. In allen Fällen gilt, daß aufgrund einer vorhergehenden Tätigkeit die Umsatzbesteuerung bereits stattfand. Das ist so klar und normal wie das Amen in der Kirche - deshalb kann ich Dir noch nicht einmal - ohne Recherche - sagen, wo das verankert ist. Von daher ist ein Gutscheinbetrag am Ende wirklich nur noch Brutto vom Bruttozahlbetrag abzuziehen. Zu Deinem zweiten Punkt: Selbstverständlich mußt Du, wenn Du eine Warenrückgabe entgegennimmst und eine Gutschrift erstellst, die USt korrigieren! Peter Wilhelm www.wilhelm-data.de IP: 80.142.248.187 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
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erstellt am 30.06.2003 um 19:59 Uhr
Zitat: Original erstellt von KennethSoona: ...es muss doch irgendwo eine kurze für jedermann verstehbare anleitung oder satzung geben wo das erklärt wird oder nicht?
ja die anleitung zur Buchung von Retouren, Rabatten usw. gibt es in den Lehrbüchern der Herren Schmolke und Deitermann zum Thema "Rechnungswesen". hansIP: 62.153.37.138 |