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Thema: Einzelunternehmensgründung - Steuern/Versicherungen
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Michaela18 unregistriert
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erstellt am 20.05.2003 um 22:52 Uhr
Hallo zusammen!Ich möchte mich demnächst selbstständig machen, aber nebenberuflich da ich noch Schülerin bin. Als Rechtsform habe ich das nichtkaufmännische Einzelunternehmen gewählt. Mein Vorhaben kurz gefasst: Eine Firma gründen, als Firmensitz/Arbeitsplatz dient meine privat Wohnung. Es soll ein Einzelhandelsunternehmen werden. Ich will Textilien per Online-Shop anbieten, finanzieren will ich das ganze aus Eigenkapital. Meiner Schätzung nach werde ich im ersten jahr ca. 1800 Euro Umsatz pro Monat haben. Nun meine Fragen: Mir ist klar das ich als erstes zum Gewerbeamt muss um mein Gewerbe anzumelden. Was ich nicht weiss ist, was ich in Sachen Buchführung machen muss, welche Steuern ich zahlen muss vorallem in welcher Höhe und welche Versicherung ich haben muss. Muss ich außer zum Gewerbemat noch woanders hin oder regelt sich das alles von alleine und ich bekomme alle Unterlagen bezüglich Steuern usw. automatisch zugesendet ? Über konkrete und fachlich richtige Antworten würde ich mich freuen. Gruss Michaela
IP: 195.93.72.18 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
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erstellt am 21.05.2003 um 10:21 Uhr
Zitat: Original erstellt von Michaela18: ... Was ich nicht weiss ist, was ich in Sachen Buchführung machen muss, welche Steuern ich zahlen muss vorallem in welcher Höhe und welche Versicherung ich haben muss.
> Soweit ich das hier überblicke, musst du keine Versicherung haben. Hast Du schon mal auf die Seite https://www.gruenderstadt.de/Infopark/page23898.html geschaut? > Muss ich außer zum Gewerbemat noch woanders hin oder regelt sich das alles von alleine und ich bekomme alle Unterlagen bezüglich Steuern usw. automatisch zugesendet ? > Nach der Gewerbeanmledung bekommst du automatisch einen Fragebogen vom Finanzamt. Wichtig ist dem Finanzamt vor allem, das du pünktlich jeweils zum 10. des folgenden Kalendermonats eine Umsatzsteuervoranmeldung abgibst, und die umsatzsteuer bezahlst. toi toi toi hans
IP: 212.20.141.190 |
dragon Mitglied Beiträge: 68 Von: Registriert: Mai 2003
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erstellt am 21.05.2003 um 11:27 Uhr
Hallo Michaela, eine sehr gute Hilfestellund zu allen Fragen der Existenzgruendung bietet der Ratgeber E-Lancer, auch wenn er nur bis 2002 gueltig ist: http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/frameset.html Was Du jetzt nicht beruecksichtigt hast, ist, dass Dir das Kindergeld floeten gehen koennte und Du Dich selbst sozialversichern musst. Umsatz ist zwar nicht gleich Gewinn, daher rechne Dir genau aus, ob Du die Freibetraege ueberschreitest. Findest Du alles im genannten Ratgeber. Unabhaengig davon noch zu Deinen weiteren Fragen. Du startest als Kleinunternehmerin und musst ueberlegen, ob Du Dich von der Umsatzsteuer befreien laesst. Befreiung bedeutet, dass Du jede Mehrwertsteuer fuer Betriebsausgaben aus eigener Tasche bezahlen musst, also nicht als Vorsteuer von den an das Finanzamt abzufuehrenden Umsatzsteuern aus Deinen Verkaeufen abziehen darfst. Zur Umsatzsteuer: Die bezahlt Dir der Kunde als Aufschlag auf deine verkauften Produkte und Du leitest sie weiter an das Finanzamt. Davon darfst Du deine selbst bezahlte Mehrwertsteuer aus Einkaeufen fuer Dein Geschaeft abziehen. Wenn Du dich von der Umsatzsteuerpflicht befreien laesst, darfst Du von deinen Kunden keine mehrwertsteuer einnehmen, aber auch keine fuer Betriebsausgaben vom Finanzamt zurueck bekommen. Die andere Steuer ist Einkommenssteuer. auf Deine Gewinne nach Abzug aller Betriebsausgaben. Die Buchfuehrung beschraekt sich bei Dir auf eine einfache Einnahmen-Ueberschussrechnung, das heisst, alle Einnahmen (Umsatz) minus Ausgaben fuer das Geschaeft, alles mit rechnungen, Quittungen belegen. Die Differenz ist Gewinn, der ueber Einkommenssteuer versteuert wird. Gruss, dragon IP: 134.94.100.199 |
Goetzi unregistriert
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erstellt am 21.05.2003 um 12:09 Uhr
Hallo Michaela,wir betreuen Mandanten im Bereich der Unternehmensberatung welche genau die selbe Tätigkeit wie Du ausüben. Bei Rückfragen stehe ich Dir gerne mit Rat und Tat zur Seite. Die Infos kosten nichts. Bei Existenzgründerung helfe ich gerne. Gruß Thomas Götzenberger Info über unser Unternehmen: WWW.Goetzenberger.org IP: 80.138.10.77 |
Peter Wilhelm Mitglied Beiträge: 110 Von:D, 58730 Fröndenberg Registriert: Nov 2002
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erstellt am 21.05.2003 um 18:41 Uhr
Hallo Herr Götzenberger,Sie schreiben auf Ihrer Website unter dem Link Finanzbuchhaltung u.a. ... #####Beginn Zitat##### Die gesetzliche Grundlage für unsere Tätigkeit ist im § 6 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes geregelt: Die Qualitäts-voraussetungen werden zugesichert. Einrichten eines kompletten Buchhaltungssystemes beim Kunden. Einweisungen in die Grundlagen des Buchhaltungs-systems. Erstellung der Voranmeldungen. Sortieren der Belege / auch Aufarbeitung von Rück- ständen. Kontierung, Erfassung und Verarbeitung der Buch- führung sämtlicher Branchen und Unternehmens- größe. Individuelle Auswertungen Betriebswirtschaftliche Auswertungen Summen und Saldenliste. uvm. Betriebswirtschaftliche Beratung und Analyse. #####Ende Zitat##### Über die Aussagen in Ihren Absätzen freut sich die Bundessteuerberaterkammer, wenn ein Angehöriger dieses Berufszweiges das mal zufällig liest... Wenn ich Ihre Aussage "Einrichten eines kompletten Systems" so interpretiere, daß damit auch die Einrichtung des Kontenplanes gemeint ist, so dürfen Sie dieses eben gerade nicht... Welche Voranmeldungen innerhalb der Finanzbuchhaltung könnte es sonst noch geben, als die Umsatzsteuervoranmeldungen ;-) Auch dieses dürfen Sie nicht... Sie sollten sich den § 6 (4) des StBerG noch mal vornehmen und Ihre Site etwas überarbeiten. Andernfalls könnte es sein, daß die Site nicht mehr allzulange zu bewundern sein wird. Mit kollegialen Grüßen Peter Wilhelm www.wilhelm-data.de
IP: 80.142.252.12 |
Michaela18 unregistriert
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erstellt am 21.05.2003 um 23:30 Uhr
Herzlichen Dank schonmal für die Antworten.Die "E-Lancer" Seite ist wirklich sehr informativ, doch nicht alles was für mich wichtig ist geht daraus hevor. Das Problem was ich jetzt noch habe ist, dass die Firma nur nebenberuflich sein soll. Ich gehe zur Schule, bzw. nehme an einer Maßnahme zum erreichen der mittleren Reife teil, wo der Unterricht lediglich 2 mal wöchentlich ist. Nebenbei hab ich noch einen kleinen Nebenjob auf 323 Euro Basis. Nun wird es aber kompliziert, wie muss ich denn das alles verrechnen ? Der Lohn der anderen Arbeit, Kindergeld, etc.? Gruss Michaela IP: 195.93.72.18 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
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erstellt am 22.05.2003 um 11:06 Uhr
Zitat: Original erstellt von Michaela18: ...Das Problem was ich jetzt noch habe ist, dass die Firma nur nebenberuflich sein soll.... Nebenbei hab ich noch einen kleinen Nebenjob auf 323 Euro Basis. Nun wird es aber kompliziert, wie muss ich denn das alles verrechnen ?..Michaela
Verrechnen nicht, aber muss alle deine einkünfte angeben bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung - vgl. https://www.gruenderstadt.de/Infopark/einkommenssteuer.htm sowie http://www.dta.de/gruenderzentrum wenn ich dich richtig verstehe, hast du folgende 3 Arten von Einkünften: 1. Kindergeld (wenn du es selbst ausgezahlt bekommst), 2. nicht selbständige tätigkeit (geringfügige beschäftigung), 3. gewinn aus gewerblicher tätigkeit. hansIP: 212.20.141.190 |
dragon Mitglied Beiträge: 68 Von: Registriert: Mai 2003
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erstellt am 22.05.2003 um 11:53 Uhr
Hallo Manuela, Vorsicht jetzt, alles zusammen zaehlen ist unbrauchbar. Kindergeld und Familienversicherung haben eigene Gesetze und Einkommensfreigrenzen. Steht alles im E-Lancer-Ratgeber. Steuern sind eine eigenstaendige Geschichte. Ich empfehle Dir dringendst, diese einzelnen Punkte mit einem Steuerberater durchzusprechen. Ob die Selbststaendigkeit als Nebentaetigkeit betrieben wird oder nicht, spielt erst einmal keine entscheidende Rolle, denn ausschlaggebend sind Deine Umsaetze und Gewinne. Das laesst sich hier nicht im Forum ausdiskutieren, denn hier geht es jetzt um eine auf Dich zugeschnittene persoenliche Beratung. Was beim Kindergeld zu beruecksichtigen ist, kannst Du unter www.arbeitsamt.de unter Kindergeldmerkblatt nachlesen. Wie das mit der Krankenversicherung aussieht, kann Dir Deine Krankenkasse erklaeren. Jetzt gehe bitte nicht leichtfertig mit den Formalien um, sonst verlierst Du deine Krankenversicherung, musst eventuell noch zurueckzahlen und musst ausserdem das Kindergeld zurueckzahlen. Gruss, dragonIP: 134.94.100.199 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
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erstellt am 22.05.2003 um 13:58 Uhr
Zitat: Original erstellt von dragon: Hallo Manuela, Vorsicht jetzt, alles zusammen zaehlen ist unbrauchbar. Kindergeld und Familienversicherung haben eigene Gesetze und Einkommensfreigrenzen. Steht alles im E-Lancer-Ratgeber. Steuern sind eine eigenstaendige Geschichte. Ich empfehle Dir dringendst, diese einzelnen Punkte mit einem Steuerberater durchzusprechen.....
hallo dragon, seit wann machst du hier werbung für die steuerberater ??? Mach den Fall doch nicht komplizierter, als er tatsächlich ist: 1. Michaela ist Schülerin und zur Zeit noch familienversichert bei ihren Eltern für Kranken- und Pflegeversicherung. 2. Der Freibetrag für Michaelas eigene Einkünft liegt soweit ich weiß bei derzeit 340 € monatlich vgl. http://www.studentenwerk-berlin.de/berlin/05/01/01/ 3. Zählt Sie als Selbständige, d.h. überwiegen ihre Gewinneinkünfte aus gewerblicher Tätigkeit, ist sie nicht versicherungspflichtig.IP: 212.20.141.190 |
dragon Mitglied Beiträge: 68 Von: Registriert: Mai 2003
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erstellt am 22.05.2003 um 14:18 Uhr
@hansk Manuela sprach von einem monatlichen Umsatz um 1800 Euro. Wir kennen aber nicht ihren Gewinn aus der Geschaeftstaetigkeit und koennen sie daher nicht mit einer einfachen Antwort abspeisen. Auch wissen wir nicht, wie der Minijob bei ihr ab April versteuert wir, ob pauschal oder ueber Lohnsteuerkarte. Was ueber Lohnsteuerkarte laeuft, geht in die Einkommenssteuerberechnung mit ein.Minijob plus Geschaeftseinnahmen spielen aber andererseits eine Rolle bei Kindergeld und Familienversicherung. Freigrenzen stehen im SGB V . Da aber Manuela noch nicht den Ratgeber E-Lancer versteht, duerfte sie auch Probleme haben, das SGB und EStG zu verstehen. Nebentaetigkeit wird fuer die Familienversicherung nicht mehr nach Arbeitsstundenaufwand beurteilt, sondern nach Einnahmen. Gruss, dragon
IP: 134.94.100.199 |
hansk Mitglied Beiträge: 268 Von:10243 Berlin Registriert: Mrz 2003
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erstellt am 22.05.2003 um 15:58 Uhr
Zitat: Original erstellt von dragon: .... Kindergeld und Familienversicherung haben eigene Gesetze und Einkommensfreigrenzen. ...
Statt der lektüre schwer verständlicher ratgeber empfehle ich einen für Fragen zur Krankenversicherung u.ä. einen anruf beim kostenfreien bürgertelefon des Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung - http://www.bmgs.bund.de/deu/txt/service/buergertelefon/index.cfm Sie fragen, wir antworten! Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 20.00 Uhr 0800-15 15 15 - 0 Fragen zur Rente 0800-15 15 15 - 8 Fragen zur Pflegeversicherung 0800-15 15 15 - 9 Fragen zur Krankenversicherung 0163-76 73 425 0163-smsdial Anfragen zu allen Themen per SMS *Alle Rufnummern mit der Vorwahl 0800 sind gebührenfrei. IP: 212.20.141.190 | |