erstellt am 28.04.2003 um 10:27 Uhr
Hallo!Ich werde mich demächst mit meinem Kollegen selbstständig machen. Wir werden eine GBR gründen und den Gewinn 50:50 aufteilen. Meine Frau wird dann ganztags mit Lohnsteuerklasse 3 arbeiten.
Ich habe gelesen, dass wir uns zusammen Veranlagen können - was in unserem Fall günstiger sein soll. Am Anfang wird meine Frau mehr verdienen als ich Gewinn habe aber wird dann meine Frau auch nach dem Einkommensteuergesetz angesetzt?
Kurzes Beispiel:
Meine Frau hat ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 15.000 EUro.
Ich habe einen zu versteuerndes Einkommen aus meiner selbstständigen Tätigkeit von 10.000 Euro.
Kann dann also 15.000Euro+10.000 Euro addieren und 25.000Euro in der Splittingtabelle der Einkommensteuer ansetzen?
2. Frage: Ich werde meinen Privat-PKW auch für die Firma benutzen und ein geschäftliches Fahrtenbuch führen. Kann ich dann jeden gefahrenen Kilometer mit der Pauschale von 0,30 Euro als Ausgabe für mein Unternehmen ansetzen.
Wenn ja! Muss ich dann privat irgendwelche Einnahmen versteuern? Da ja die 0,30 Euro ein Ausgabe für die Firma sind aber ja gleichzeitig ja eine Einnahme "privat" sind.
Besten Dank im Voraus
und viele Grüße
MDersch