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Autor Thema:   Steuer wen Ehefrau berufstätig und Nutzung von Privatwagen
MDersch75
unregistriert
erstellt am 28.04.2003 um 10:27 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo!

Ich werde mich demächst mit meinem Kollegen selbstständig machen. Wir werden eine GBR gründen und den Gewinn 50:50 aufteilen. Meine Frau wird dann ganztags mit Lohnsteuerklasse 3 arbeiten.

Ich habe gelesen, dass wir uns zusammen Veranlagen können - was in unserem Fall günstiger sein soll. Am Anfang wird meine Frau mehr verdienen als ich Gewinn habe aber wird dann meine Frau auch nach dem Einkommensteuergesetz angesetzt?

Kurzes Beispiel:

Meine Frau hat ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 15.000 EUro.

Ich habe einen zu versteuerndes Einkommen aus meiner selbstständigen Tätigkeit von 10.000 Euro.

Kann dann also 15.000Euro+10.000 Euro addieren und 25.000Euro in der Splittingtabelle der Einkommensteuer ansetzen?


2. Frage: Ich werde meinen Privat-PKW auch für die Firma benutzen und ein geschäftliches Fahrtenbuch führen. Kann ich dann jeden gefahrenen Kilometer mit der Pauschale von 0,30 Euro als Ausgabe für mein Unternehmen ansetzen.

Wenn ja! Muss ich dann privat irgendwelche Einnahmen versteuern? Da ja die 0,30 Euro ein Ausgabe für die Firma sind aber ja gleichzeitig ja eine Einnahme "privat" sind.

Besten Dank im Voraus
und viele Grüße
MDersch

IP: 217.89.69.250

Chris
unregistriert
erstellt am 28.04.2003 um 20:06 Uhr             Antwort mit Zitat
Hi MDersch,

zu 1. Das ist so, wie du schreibst. Zusammenveranlagung ist die Standardveranlagung bei Ehegatten. Sofern beide Ehegatten sehr unterschiedlich verdienen ist die Zusammenveranlagung idR günstiger, da die Progression besser genutzt wird. Eine getrennte Veranlagung kann auch in deinem Fall günstiger sein (Kürzung Vorwegabzug als Beispiel). Auf eine nähere Ausführung verzichte ich, da es dafür professionelle Berater gibt.

zu 2. Du kannst jeden gefahrenen Km mit 30 Cent ansetzen.
Nein, du mußt die 30 Cent nicht als Einnahme versteuern. Die 30 Cent sind sozusagen ein Ausgleich für die Aufwendungen, die du privat trägst(Benzin, Reperatur, Anschaffungskosten...) D.h. nur eine pauschalierte Verlagerung der Aufwendungen von Privat in den Betrieb.

Gruß

Chris

IP: 217.88.200.196

MDersch75
unregistriert
erstellt am 29.04.2003 um 08:59 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo!

Danke für die Antwort. Damit weiss ich schon was anzufangen. Ich werde wahrscheinlich sowieso meinen Steuerberater aufsuchen um das mal durchrechnen zu lassen.

Aber zumindest weiss schon mal etwas Bescheid.

Beste Grüße
MDersch

IP: 217.89.69.250

Sascha
Mitglied

Beiträge: 9
Von:
Registriert: Mai 2003

erstellt am 16.05.2003 um 16:14 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Sascha anzusehen!   Klicken Sie hier, um Sascha eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Jeden km mit 0,30cent ansetzen klingt gut. Aber wie weise ich das genau nach? Ich mein, ein Fahrtenbuch kann man auch fälschen und wie kontrollieren die, ob ich geschäftlich unterwegs war, oder zu meiner Freundin gefahren bin?

Vielleicht blöde Frage, aber bin neu und will hier ja was lernen, also bitte nicht meckern!

IP: 217.186.198.239

dragon
Mitglied

Beiträge: 68
Von:
Registriert: Mai 2003

erstellt am 16.05.2003 um 19:10 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von dragon anzusehen!   Klicken Sie hier, um dragon eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hi Sascha,
das Finanzamt kann zu jeder Zeit eine Betriebspruefung vornehmen.

Und nun lies Dir mal den Ratgeber E-Lancer http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/frameset.html durch und fuer die Fahrtkosten das Einkommenssteuergesetz oder suche mal in www.steuernetz.de .
Gruss, dragon

IP: 134.94.100.199

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