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Autor Thema:   Firmenwagen (Gebrauchtwagen) Privatnutzung & Umsatzsteuer
Maliwitch
Junior Mitglied

Beiträge: 1
Von:Deutschland, 64665 Alsbach-Hähnlein
Registriert: Apr 2003

erstellt am 25.04.2003 um 10:30 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Maliwitch anzusehen!        Antwort mit Zitat
Hallo Ihr alle,

nachdem ich nun Stunden im Netz unterwegs war und keine vernünftige Antwort auf meine brennende Frage habe, versuch ich es bei euch...:-)

Um der naheliegensten Antwort vorzugreifen...ich mache meine Buchhaltung (E/Ü) selbst und habe auch nur dieses eine Problem, daher habe ich auch (noch) keinen Steuerberater. Die Buchhaltung ist mir soweit auch klar, aber mein Problem liegt in der Berechnung der Umsatzsteuer bei Privatentnahme KFZ.

Ich habe den Wagen 1997 gebraucht gekauft und konnte daher keine Vorsteuer geltend machen!!!
Schön blöd aber auch schön brav hab ich ihn für 6 Jahre Abschreibung angesetzt...naja, der Kauf hat sich gelohnt, der Wagen fährt und fährt....:-)

Ich habe die 1%Regelung angesetzt.
Da ich aber keine Vorsteuer für den Kauf geltend machen konnte, muß ich doch eigentlich auch den Privatentnahmeanteil (der ja ein Betriebsgewinn ist) auch nicht versteuern...oder???? Zumindest sagte man mir das!

Aber war ist mit den laufenden Kosten für den Wagen, wie Benzin und Reparatur???

Muß ich davon noch einen Teil - sozusagen als Ersatz für die steuerfreie Privatentnahme - ansetzen und darauf die Umsatzsteuer berechnen und bezahlen???

Ich hoffe das war jetzt nicht zu verwirrend und chaotisch ......:-)

Herzlichen Dank im voraus

Maliwitch

IP: 217.3.84.86

Chris
unregistriert
erstellt am 25.04.2003 um 22:53 Uhr             Antwort mit Zitat
Hi Mailiwitch,

also mit der 1% Regelung ist die gesamte private Nutzung des KFZ abgegolten. Zusätzlich kommt ggf. nur noch ein Anteil Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte und Familienheimfahrten hinzu. Dies betriftt die Einkommensteuer.

USt-lich ist es problematisch. Hier wären 80% der 1% umsatzsteuerpflichtig und 20% der 1% teuerfrei (pauschale Regelung)

Gruß

Chris

IP: 217.227.211.203

Maliwitch
Junior Mitglied

Beiträge: 1
Von:Deutschland, 64665 Alsbach-Hähnlein
Registriert: Apr 2003

erstellt am 26.04.2003 um 19:11 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Maliwitch anzusehen!        Antwort mit Zitat
Hi Chris,

vielen Dank für deine Antwort :-))

Ich habe parallel beim Finanzamt nachgefragt und siehe da....eine sehr nette Mitarbeiterin hat mir die gleiche Auskunft gegeben!

Das Argument bezüglich der Umsatzsteuer trotz Kauf ohne Vorsteuerabzug war, dass dafür der Verkauf des Wagens (wenn´s denn man soweit sein sollte) ebenfalls ohne Steuer berechnet wird, ergo nichts dafür ans Finanzamt abgeführt werden muß.

Ich hab es also die letzten Jahre zum Glück richtig gemacht :-)

Dankeschön!!
Maliwtch

IP: 217.86.127.150

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

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