Benutzername     Passwort  
     kostenlos registrieren
Kontakt | Werbung | Nutzungsbedingungen | Sitemap | Impressum  
  Gründerstadt - Diskussionsforen
  Rechnungswesen, Steuern
  Ansparabschreibung??

Post New Topic  
Profil | Registrieren | Voreinstellungen | Hilfe | Suchen

UBBFriend: Senden Sie diesen Beitrag an einen Freund! nächster neuer Beitrag | Nächster alter Beitrag
Autor Thema:   Ansparabschreibung??
Marion
unregistriert
erstellt am 22.04.2003 um 22:32 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo,
vielleicht weiß ja jemand von euch Rat?
2 Fragen:

1. Ich beabsichte ein Haus mit Gewerberäumen zu kaufen, nun möchte ich durch Ansparabschreibungen (für z.B. einen Firmenwagen) mein Einkommen im Anschaffungsjahr "drücken".
Wann und wie muß ich die Ansparabschreibung vornehmen bzw. dem Finazamt mitteilen.

2. Kontenrahmen SKR03:
wie buche ich die Hostinggebühren vom Profider für eine Internetseite?

Freue mich über jeden Tip.

Gruß Marion L.

IP: 213.7.25.197

Koulchen
Junior Mitglied

Beiträge: 4
Von:D-35745 Herborn
Registriert: Aug 2003

erstellt am 23.04.2003 um 11:16 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Koulchen anzusehen!   Klicken Sie hier, um Koulchen eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Marion,

zu Frage 2: Ich buche die Hosting-Gebühren immer unter "4610 Werbekosten". Aber im Prinzip ist es völlig egal, solange die Buchung für´s Finanzamt nachvollziehbar ist. Z.B. habe ich meinen Steuerberater neulich gefragt, ob ich kostenpflichtige Online-Infodienste unter "4900 Fremdleistungen" oder unter "4780 Fremdleistungen" buchen soll. Er hat dann sogar noch "4380 Beiträge" ins Spiel gebracht. Die Hauptsache war, daß es irgendwo unter Kosten, also unter den 4000er Nummern, gebucht wird.

Was die Ansparabschreibung betrifft, habe ich nicht so ganz verstanden, für welches Jahr Du die Anschaffung planst. Warum mußt Du jetzt die Kosten drücken, wenn Du sowieso Gebäude erwirbst? Müßte doch teuer genug sein. Auf jeden Fall muß man sich festlegen, was genau damit erworben werden soll. Alles weitere würde ich direkt beim Finanzamt erfragen - ich habe eigentlich immer ganz gute Erfahrungen mit der Auskunftsbereitschaft gemacht.

Viele Grüße
Koulchen

IP: 145.254.94.170

Chris
unregistriert
erstellt am 25.04.2003 um 23:10 Uhr             Antwort mit Zitat
Hi Marion,

zur Ansparabschreibung lies mal bei Lars vom 05.04.2003

Gruß

Chris

IP: 217.227.211.203

Marion
unregistriert
erstellt am 26.04.2003 um 13:33 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo Ihr beiden,
Vielen Dank für die Info's.
Was eine Ansparabschreibung ist, und wofür man sie verwenden kann weiß ich, meine Frage war wann und wie muß ich sie dem FA gegenüber dokumentiren?.

Ich habe kein besonders guten Erfahrungen in punkto konkrete Auskünfte beim FA gemacht - 3x gefragt, 3 verschiedene Antworten!
Zu Info:
Warum? Habe in den letzten Jahren wenig verdient, ausgerechnet im letzten Jahr geschafft wie eine blöde - viel verdient, viel Steuern bezahlt! Und was bekomme ich dafür? Keine Eigenheimzulage! Also Einnahmen im Anschaffungsjahr (jetzt) runter!

Gruß Marion

IP: 213.7.27.25

Chris
unregistriert
erstellt am 26.04.2003 um 14:28 Uhr             Antwort mit Zitat
Hi Marion,

also du mußt in deiner Buchhaltung dokumentieren, dass du die Ansparabschreibung bildest. D.h. du mußt für die geplanten Anschaffungen die Ansparabschreibung berechnen und in der Buchhaltung buchen. Dem Finanzamt legst du dann eine Aufstellung bei, wie sich die Ansparabschreibung zusammensetzt, damit es diese nachvollziehen kann.
Wenn du die einzelnen Wirtschaftsgüter anschaffst oder herstellst, dann mußt du die Auflösung der Rücklage auch wieder in der Buchhaltung nachvollziehen und dem Finanzamt eine Entwicklung beifügen, wenn du die Einkommensteuererklärung abgibst.

Hoffe geholfen zu haben.

Gruß

Chris

IP: 217.227.210.5

Marion
unregistriert
erstellt am 28.04.2003 um 12:18 Uhr             Antwort mit Zitat
Vielen Dank Chris,
also erst mit der Steuererklärung.

Habe gehört, ich könnte mitten im Jahr schon eine "Vorab-" bzw. "Zwischen-" Steuererklärung abgeben. Dann kann ich eventuell den "Verlust" als Freibetrag auf meiner Steuerkarte eintragen lassen.

Gruß Marion

IP: 213.23.225.177

Chris
unregistriert
erstellt am 28.04.2003 um 19:59 Uhr             Antwort mit Zitat
Hi Marion,

dann würdest du einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Ich weiß auch nicht wie das genau bei dir ist, aber sofern du Vorauszahlungen zur Einkommensteuer leistest, kannst du auch einen formlosen Antrag auf Herabsetzung beim FA stellen und eine Vorausberechnung, die die Rücklage berücksichtigt einreichen zur Erläuterung.

Gruß

Chris

IP: 217.88.200.196

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

nächster neuer Beitrag | nächster älterer Beitrag

Administration: Thema schliessen | Archivieren/Bewegen | Thema löschen
Neues Thema erstellen!  
Gehe zu:

Kontakt | Home

Powered by Infopop www.infopop.com © 2000
Deutsche Übersetzung von www.thinkfactory.de
Ultimate Bulletin Board 5.45c

 Zur Zeit sind 0 Gäste und 0 Mitglieder online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden.

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1899 - 2014 by Gruenderstadt - die grosse Plattform rund um die Existenzgründung für Existenzgruender, Selbständige und Unternehmer