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  Gbr [Umsatz unter 7.000 € im Jahr] Buchführung?

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Autor Thema:   Gbr [Umsatz unter 7.000 € im Jahr] Buchführung?
Leo
unregistriert
erstellt am 13.04.2003 um 14:14 Uhr             Antwort mit Zitat
Guten Tag,

Ich bin 15 Jahre und möchte eine Gbr gründen.
Ich habe mich bereits über die "Stolperfallen" bei der Gründung aufgrund meiner Minderjährigkeit informiert, jetzt möchte ich wissen, was da für Buchführungsaufgaben aufmich zukommen.
Ich habe noch relativ wenig Erfahrung.

Wer kann mir da weiterhelfen?

Danke schon mal im Voraus

Tschö
Leo

IP: 80.132.163.240

Chris
unregistriert
erstellt am 13.04.2003 um 15:59 Uhr             Antwort mit Zitat
Hi Chris,

mit wem zusammen möchtest du denn die GbR gründen?
Grundsätzlich bist du nicht buchführungspflichtig, wenn sich dein Umsatz in der Größenordnung bewegt. Du wirst buchführungspflichtig, wenn du Kaufmann iSd HGB bist oder wenn du mehr als 250000 Euro Umsatz und einen Gewinn über 24000 Euro hast.
Ansonsten mußt du nur deine Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen und eine Anlagenbuchführung machen.
Sofern du noch so "klein" bist, kannst du dem Finanzamt ggü. erklären, dass du umsatzsteuerlich als Kleinunternehmer geführt werden möchtest, dann brauchst du auch keine Umsatzsteuer gesondert aufzeichnen.

Helfe auch gerne noch konkreter.

Gruß

Christoph

IP: 80.134.207.244

Leo
unregistriert
erstellt am 13.04.2003 um 16:30 Uhr             Antwort mit Zitat

Danke schon mal.

Angenommen, ich habe die Firma jetzt gegründet, morgen früh wär dann alles soweit abgeklärt.
Ich verdiene so 250 € im Monat, habe außer dem Kauf eines Programms, dass ich benötige (300 €) keine Kosten.
Wie sähe so eine "Einnahmen/Ausgaben" Bilanz aus?

IP: 80.132.163.240

Chris
unregistriert
erstellt am 13.04.2003 um 18:37 Uhr             Antwort mit Zitat
Hi Leo

kurzer Abriß für deinen ersten Tag

Einnahmen 250,00
Ausgaben
Programm -300,00

Verlust -50,00

2. Tag

Einnahmen 250,00
Ausgaben 0,00

Gewinn 250,00
.
.
.

Und am Ende des Jahres stellst du dann halt die Gesamtsummen auf.

Du mußt übrigens nicht für jeden Tag so eine Rechnung aufmachen sondern kannst es auch nur am Jahresende machen.

Das Programm kannst du sofort als Aufwand erfassen, weil es unter 410,00 EUR liegt. (Geringwertiges Wirtschaftsgut) darüber mußte du es als Bestand in einem gesonderten Verzeichnis erfassen und kannst es dann nur über die Jahre der Nutzung als Aufwand erfassen.

Ich nehme mal an, dass du auch einen PC brauchst. Den müßtest du dann mit den Anschaffungskosten über mindestens drei Jahre verteilen.

Gruß

Christoph

IP: 80.134.207.244

Leo
unregistriert
erstellt am 13.04.2003 um 18:59 Uhr             Antwort mit Zitat

Vielen Dank nochmal.

Entstehen bei einer Gbr eigentlich Kosten bis auf diese 20 € (wie viel auch immer)?

Angenommen, ich brauche einen neuen Kuli ;-) für 70 Cent. Ist es vorteilhaft, den auf die Einnahmen/ausgaben Rechnung druafzutun, habe ich steuerliche Vorteile oder kann ich den auchprivat kaufen?

Außerdem: Zahle ich überhaupt Steuern? Zahle ich Mehrwertsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer?

Du sagtest eben "mIt wem gründest du denn die Firma". Ich dachte, eine gbr ist eine Personengesellschaft, z. B. Donald Duck Gbr?
Um die Frage zu beantworten: mit meinem Bruder (12). der macht das "Eigentliche", ich den Rest. So 50:50 Aufgabenteilung.


Danke, dass du mir praktisch den Besuch beim Steuerberater erspart hast. Es ist sehr schwer, sich durch das Internet durchzukämpfen.
Schreib mir mal eine E-Mail an leonardquack#web.de (# = @)

Grüße

leo

IP: 80.132.163.240

Chris
unregistriert
erstellt am 16.04.2003 um 22:49 Uhr             Antwort mit Zitat
Hi Leo,

also du solltest alle Ausgaben, die betrieblich sind auch betrieblich erfassen. Dadurch kannst du keine Nachteile erlangen. Du solltest nur zusehen, dass du betriebliche Wirtschaftsgüter nicht zuviel privat nutzt. Das dürfte beim PC zur Aufteilung der Ausgaben führen, bei dem Kuli dürfte das jedoch kein Problem sein(unwesentlich).

Generell bist du einkommensteuer-,gewerbesteuer- und umsatzsteuerpflichtig.

Sofern dein Umsatz unter rd TEUR 16 bleibt, kannst du dem Finanzamt gegenüber dich als Kleinunternehmer erklären und damit bist du aus der umsatzsteuer raus. Wenn dein Gewinn unter rd TEUR 24 ist, fällt auch keine Gewerbesteuer an. Einkommensteuer fällt ab einem Gewinn von ca. TEUR 7 an und dann gestaffelt. Aufpassen mußt du erst ab 18, da dann ggf. auch das Kindergeld wegfällt. Sofern du aber zusammmen mit deinem Bruder die GbR hast, wird der Gewinn auf euch beide verteilt.

Ihr müßt aber bedenken, dass ihr beide nur beschränkt geschäftsfähig seid. Es muß eigentlich euer Erziehungsberechtigter für euch die Rechtsgeschäfte tätigen.

Gruß

Christoph

IP: 80.134.218.203

Leo
unregistriert
erstellt am 17.04.2003 um 09:20 Uhr             Antwort mit Zitat

In einem anderen Forum habe ich gehört, dass wir uneingschränkt geschäftsfähig sind, wenn:

1. Unsere Eltern uns beim Vormundschaftsgericht bevormunden
2. und dann auch nur in einem bestimmten Zweck (die Firma)

Ist das so richtig?

IP: 80.132.168.49

Chris
unregistriert
erstellt am 25.04.2003 um 22:48 Uhr             Antwort mit Zitat
Ja gem. §112 BGB

Gruß

Chris

IP: 217.227.211.203

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