Benutzername     Passwort  
     kostenlos registrieren
Kontakt | Werbung | Nutzungsbedingungen | Sitemap | Impressum  
  Gründerstadt - Diskussionsforen
  Rechnungswesen, Steuern
  GewSt sparen durch Standortwahl

Post New Topic  
Profil | Registrieren | Voreinstellungen | Hilfe | Suchen

UBBFriend: Senden Sie diesen Beitrag an einen Freund! nächster neuer Beitrag | Nächster alter Beitrag
Autor Thema:   GewSt sparen durch Standortwahl
TilRoquette
Junior Mitglied

Beiträge: 1
Von:D 80999 München
Registriert: Apr 2003

erstellt am 09.04.2003 um 11:53 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von TilRoquette anzusehen!        Antwort mit Zitat
Hallo, wir gründen derzeit eine GmbH. Büroräume gibts nicht, alle drei mitarbeitenden Gesellschafter arbeiten in "ihrem" Homeoffice. Eines davon ist im Umland von München, wo der Gewerbesteuerhebesatz um 33% niedriger als als in München.

Obwohl die "kaufmännische Verwaltung" und damit die Postadresse der Firma in München sitzt: kann ich das Gewerbe in der Umlandgemeinde anmelden, um Gewerbesteuern zu sparen oder muss dann die Postadresse der Firma auch dort sein?

IP: 217.233.75.111

Chris
unregistriert
erstellt am 09.04.2003 um 22:33 Uhr             Antwort mit Zitat
Hi Til,

für die GewSt ist neben der Anmeldung auch wichtig, wo die Leistung des Unternehmens erbracht wird. D.h. der Gewerbesteuermeßbetrag des Unternehmens, der sich aus dem Gewinn ableitet, wird auf die einzelnen Gemeinden zerlegt, i.d.R. nach den Gehältern.
D.h. es ist entscheidend wie viele Mitarbeiter wo arbeiten und wie viel sie dort verdienen.

Gruß

Christoph

IP: 80.134.207.192

TilRoquette
Junior Mitglied

Beiträge: 1
Von:D 80999 München
Registriert: Apr 2003

erstellt am 10.04.2003 um 19:06 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von TilRoquette anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Chris:

für die GewSt ist neben der Anmeldung auch wichtig, wo die Leistung des Unternehmens erbracht wird. D.h. der Gewerbesteuermeßbetrag des Unternehmens, der sich aus dem Gewinn ableitet, wird auf die einzelnen Gemeinden zerlegt, i.d.R. nach den Gehältern.
D.h. es ist entscheidend wie viele Mitarbeiter wo arbeiten und wie viel sie dort verdienen.

Christoph


Gilt das auch, wenn wir einen der drei Standorte als "Firma" und die beiden anderen als "Homeoffice" ausweisen?

Und: was heißt den "Leistung erbringen"? An einem Standort ist die kaufmännische Leitung, am anderen Standort Produktentwicklung und Support, am dritten die Anwendungsentwicklung. Alles andere ist Outgesourced.

IP: 217.233.73.47

Chris
unregistriert
erstellt am 13.04.2003 um 16:08 Uhr             Antwort mit Zitat
Hi Til,

es ist entscheidend, wo die Mitarbeiter arbeiten (Betriebsstätte).
Generell gilt der Sitz des Unternehmens -bei dir Firma- als maßgebend für die Festsetzung der Gewerbesteuer. Wenn aber bspw. deine Mitarbeiter zu Hause arbeiten, dann muß der Meßbetrag idR auch auf die Gemeinden aufgeteilt (zerlegt) werden.
Das mit Leistung erbracht bezog sich darauf, dass nicht nur der Sitz sondern auch die Betriebsstätten (Leistungsorte) maßgebend sind, wo Gewerbesteuer zu zahlen ist.

Wo ihr Auslagerung gemacht habt, das ist uninteressant, da dies eigene Gewerbesteuerobjekte sind.

Gruß

Christoph

PS: Outgesourced? Hauptsache wir sprechen englisch?;-)

IP: 80.134.207.244

Alle Zeitangaben werden im GMT (DE) - Format dargestellt.

nächster neuer Beitrag | nächster älterer Beitrag

Administration: Thema schliessen | Archivieren/Bewegen | Thema löschen
Neues Thema erstellen!  
Gehe zu:

Kontakt | Home

Powered by Infopop www.infopop.com © 2000
Deutsche Übersetzung von www.thinkfactory.de
Ultimate Bulletin Board 5.45c

 Zur Zeit sind 0 Gäste und 0 Mitglieder online. Sie sind ein anonymer Benutzer. Sie können sich hier anmelden.

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren,
alles andere © 1899 - 2014 by Gruenderstadt - die grosse Plattform rund um die Existenzgründung für Existenzgruender, Selbständige und Unternehmer