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Thema: GewSt sparen durch Standortwahl
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TilRoquette Junior Mitglied Beiträge: 1 Von:D 80999 München Registriert: Apr 2003
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erstellt am 09.04.2003 um 11:53 Uhr
Hallo, wir gründen derzeit eine GmbH. Büroräume gibts nicht, alle drei mitarbeitenden Gesellschafter arbeiten in "ihrem" Homeoffice. Eines davon ist im Umland von München, wo der Gewerbesteuerhebesatz um 33% niedriger als als in München.Obwohl die "kaufmännische Verwaltung" und damit die Postadresse der Firma in München sitzt: kann ich das Gewerbe in der Umlandgemeinde anmelden, um Gewerbesteuern zu sparen oder muss dann die Postadresse der Firma auch dort sein? IP: 217.233.75.111 |
Chris unregistriert
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erstellt am 09.04.2003 um 22:33 Uhr
Hi Til,für die GewSt ist neben der Anmeldung auch wichtig, wo die Leistung des Unternehmens erbracht wird. D.h. der Gewerbesteuermeßbetrag des Unternehmens, der sich aus dem Gewinn ableitet, wird auf die einzelnen Gemeinden zerlegt, i.d.R. nach den Gehältern. D.h. es ist entscheidend wie viele Mitarbeiter wo arbeiten und wie viel sie dort verdienen. Gruß Christoph IP: 80.134.207.192 |
TilRoquette Junior Mitglied Beiträge: 1 Von:D 80999 München Registriert: Apr 2003
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erstellt am 10.04.2003 um 19:06 Uhr
Zitat: Original erstellt von Chris:
für die GewSt ist neben der Anmeldung auch wichtig, wo die Leistung des Unternehmens erbracht wird. D.h. der Gewerbesteuermeßbetrag des Unternehmens, der sich aus dem Gewinn ableitet, wird auf die einzelnen Gemeinden zerlegt, i.d.R. nach den Gehältern. D.h. es ist entscheidend wie viele Mitarbeiter wo arbeiten und wie viel sie dort verdienen. Christoph
Gilt das auch, wenn wir einen der drei Standorte als "Firma" und die beiden anderen als "Homeoffice" ausweisen? Und: was heißt den "Leistung erbringen"? An einem Standort ist die kaufmännische Leitung, am anderen Standort Produktentwicklung und Support, am dritten die Anwendungsentwicklung. Alles andere ist Outgesourced. IP: 217.233.73.47 |
Chris unregistriert
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erstellt am 13.04.2003 um 16:08 Uhr
Hi Til,es ist entscheidend, wo die Mitarbeiter arbeiten (Betriebsstätte). Generell gilt der Sitz des Unternehmens -bei dir Firma- als maßgebend für die Festsetzung der Gewerbesteuer. Wenn aber bspw. deine Mitarbeiter zu Hause arbeiten, dann muß der Meßbetrag idR auch auf die Gemeinden aufgeteilt (zerlegt) werden. Das mit Leistung erbracht bezog sich darauf, dass nicht nur der Sitz sondern auch die Betriebsstätten (Leistungsorte) maßgebend sind, wo Gewerbesteuer zu zahlen ist. Wo ihr Auslagerung gemacht habt, das ist uninteressant, da dies eigene Gewerbesteuerobjekte sind. Gruß Christoph PS: Outgesourced? Hauptsache wir sprechen englisch?;-)
IP: 80.134.207.244 | |