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Autor Thema:   Umsatzsteuer - Allgemeine Verwirrung
Haggy
Junior Mitglied

Beiträge: 2
Von:Deutschland, 67659 Kaiserslautern
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 18.03.2003 um 11:47 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Haggy anzusehen!   Klicken Sie hier, um Haggy eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hi!
Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet und hier kann ja die Kleingewerberegelung in Bezug auf Umsatzsteuer gelten. Also dass ich weder umsatzsteuer zahlen noch einziehen darf.

In einem schlauen Heft steht, dass man auf diese Regelung verzichten kann und dass dies über "Erklärung" gegenüber dem Finanzamt erfolgt.

Bedeutet dies dass ich, um auf die Kleingewerbe regelung zu verzichten, nur eine Steuererklärung abgeben muss?

Ich möchte auf diese Regelung verzichten und gebe auch Steuererklärungen bei dem Finanzamt ab habe auch schonmal eine Steuerrückzahlung erhalten.
Ist das dann damit gegessen oder muss ich noch weitere Sachen unternehmen?

Wie ist das eigentlich wenn man bei diesen Steuersachen unbewusst, also aus nicht wissen, einen Fehler begeht?


Vielen Dank
Haggy

IP: 193.159.33.119

hansk
Mitglied

Beiträge: 268
Von:10243 Berlin
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 18.03.2003 um 18:14 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von hansk anzusehen!        Antwort mit Zitat
Zitat:
Original erstellt von Haggy:
In einem schlauen Heft steht, dass man auf diese Regelung verzichten kann und dass dies über "Erklärung" gegenüber dem Finanzamt erfolgt.
Ganz einfach durch eine formlose Mitteilung
Zitat:

Wie ist das eigentlich wenn man bei diesen Steuersachen unbewusst, also aus nicht wissen, einen Fehler begeht?


Unwissen schütz vor Strafe nicht, leider ...
Deswegen empfehle ich http://www.bundesfinanzministerium.de/
toi toi toi fürs gewerbe wünscht dir hans

IP: 62.153.35.66

Jörgi
unregistriert
erstellt am 18.03.2003 um 18:46 Uhr             Antwort mit Zitat
Warst Du schon auf dem Finanzamt? Dort bekommst Du ein Anmeldeformular, hier brauchst Du nur anzukreuzen, dass Du auf die Kleinunternehmer Option verzichtest. Daran bist Du dann aber gebunden. Unwissenheit achützt vor Strafe nicht, der Gesetzgeber meint zu recht, dass ein Unternehmer sich kundig machen muss!!!
Wenn er das nicht tut kann er sich nicht auf Unwissenheit berufen.

IP: 195.93.72.18

Haggy
Junior Mitglied

Beiträge: 2
Von:Deutschland, 67659 Kaiserslautern
Registriert: Mrz 2003

erstellt am 19.03.2003 um 09:25 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Haggy anzusehen!   Klicken Sie hier, um Haggy eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hi!

Habe heute morgen gleich mit dem Finanzamt telefoniert.

Ich werde ohne Kleinunternehmer regelung geführt.

Dementsprechend alles richtig gemacht.

Ich vermute dass dadurch dassi ch eine U-Steuer Voranmeldung abgegeben hatte mich implizit von derKleinunternehemr regel abgemeldet hatte. Da ich ja mit di eser regelkeine Voranmeldung abgeben müsste.

Bin Froh dass alles nun dohc richtig lief :-)

Danke für eure Hilfe

Haggy

IP: 62.158.12.55

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