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Autor Thema:   Umsatzsteuervoranmeldungen
Käthchen
unregistriert
erstellt am 16.02.2003 um 12:55 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo allerseits!

Ich betreibe seit letztem Jahr ein Gewerbe und war im Gründungsjahr von der Umsatzsteuer befreit. In diesem Jahr trifft diese Kleinunternehmerregelung nicht mehr zu, weil die Umsatzhöchstgrenze überschritten wurde.
Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass ich von nun an vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben muss, da die abzuführende Umsatzsteuer 512 € in diesem Jahr voraussichtlich nicht übersteigen wird. Heute habe ich aber gehört, dass Existenzgründer ab 2002 monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen und zwar über 2 Jahre hinweg!
Kann mir jemand sagen, ob denn nun monatliche oder vierteljährliche Voranmeldungen abgeben muss? Und muss ich, falls die Vorameldungen monatlich abgegeben werden müssen, mit einem Verspätungszuschlag rechnen, weil ich für Februar keine rechtzeitige Voranmeldung abgegeben habe?

Käthchen

IP: 80.136.149.141

Peter Wilhelm
Mitglied

Beiträge: 110
Von:D, 58730 Fröndenberg
Registriert: Nov 2002

erstellt am 16.02.2003 um 13:10 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Peter Wilhelm anzusehen!   Klicken Sie hier, um Peter Wilhelm eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Hallo Käthchen,

die Grundlage findet sich im §18(2) UStG...

#####
Umsatzsteuergesetz 1999 (UStG 1999)
§ 18

Besteuerungsverfahren

(2) Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 6136 Euro , ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 512 Euro, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien. Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf, ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat.
#####

Also, die Abgabe hat danach für dieses Jahr monatlich zu erfolgen.

Die U-St-VA für Februar brauchst Du erst zum 10. März abzugeben. Dafür kann also noch kein Verspätungszuschlag anfallen. Die U-St-VA für Januar ist (unter Ausnutzung der Schonfrist) bis spätestens morgen abend beim FA einzuwerfen. Falls etwas zu zahlen ist, am besten einen Scheck dazulegen. Dann fällt auch für den Januar keine Säumnis an.

Peter Wilhelm
www.wilhelm-data.de

IP: 80.142.223.19

Käthchen
unregistriert
erstellt am 16.02.2003 um 15:09 Uhr             Antwort mit Zitat
Hallo Peter,

1. danke für die schnelle Antwort!

2. Oooooooh Gott - bis morgen Abend???!!!
Ich weiss ja, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber ich habe ja noch nicht mal die Formulare angefordert, da ich ja bis vor einigen Stunden davon ausgegangen bin, dass ich die Voranmeldungen erst bis zum 10. März abgeben muss! Darum und um die technischen Sachen (wie ausfüllen u.s.w.)wollte ich mich in der kommenden Woche alles erst kümmern!

Wenn Du vielleicht ein paar Tips hättest, wie das alles bis morgen zu bewältigen ist (gibt's die Formulare vielleicht auch zum downloaden; Ausfülltips...) wäre ich wirklich dankbar!

Käthchen

IP: 80.136.149.141

Peter Wilhelm
Mitglied

Beiträge: 110
Von:D, 58730 Fröndenberg
Registriert: Nov 2002

erstellt am 16.02.2003 um 15:50 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Peter Wilhelm anzusehen!   Klicken Sie hier, um Peter Wilhelm eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Nun mal keine Panik Käthchen ;-)

das Formular holst Du Dir von
www.formblitz.de

Dort unter -->> Steuerformulare -->> Steuer 2003 -->> Umsatzsteuer 2003 -->> Umsatzsteuervoranmeldung!

Kannst Du am Bildschirm ausfüllen!

Angaben:

Steuernummer

Adresse des FA

Deine Geschäftsbezeichnung

einmal rechts in das leere Feld neben den Januar klicken

in Kennzeichen 51 Deinen Nettoumsatz eintragen

in Kennzeichen 66 die abziehbare Vorsteuer eintragen

ausdrucken und Du hast fertig ;-)

Hauptsache, Du gibst erst einmal etwas ab. Wenn sich nach tatsächlicher Buchung des Monats noch eine Abweichung ergeben sollte, kannst Du jederzeit eine berichtigte U-St-VA abgeben. Dann ist im KZ 10 eine "1" einzutragen.

Wirst Du schaffen bis morgen abend!?!

Peter Wilhelm
www.wilhelm-data.de

IP: 80.142.253.219

Käthchen
unregistriert
erstellt am 16.02.2003 um 16:03 Uhr             Antwort mit Zitat
O.K. - ich habe erstmal brav ein paar Entspannungsübungen gemacht und versucht panisches Hyperventilieren weitestgehend zu vermeiden.

Jetzt habe ich mich an den Computer gesetzt und tatsächlich das Formular gefunden! Danke auch für die Anleitung - ich denke, das dürfte ich hinkriegen. ;-)

Noch eine Frage:
Kann ich das Formular auch ans Finanzamt faxen und die fällige Steuer online überweisen? Den Beleg, dass die Überweisung iinerhalb der Schonfrist getätigt wurde, kann ich doch dann als Anlage mitfaxen, oder?

Käthchen

IP: 80.136.149.141

Peter Wilhelm
Mitglied

Beiträge: 110
Von:D, 58730 Fröndenberg
Registriert: Nov 2002

erstellt am 16.02.2003 um 16:06 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Peter Wilhelm anzusehen!   Klicken Sie hier, um Peter Wilhelm eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
lol Käthchen,

...und vielleicht den noch gleich hinterher, weil ich im E-Lancer-Forum Deine Anfrage las und ich relativ sicher bin, daß sich eine Antwort dort erst sehr spät zeigen wird...

###
Allerdings ist die Entfernungspauschale mit 36 Cent für die ersten 10 km und 40 Cent für jeden weiteren doch höher als die Pauschale für Dienstfahrten mit 30 Cent pro km (PKW)!?
###

Die Unterscheidung liegt auf den Begriffen "Entferungs-KM" und "Pro KM"!!!!

Alles klar?

Die 36 bzw. 40 cent also nur für den Entfernungskilometer ansetzbar, die 30 cent dagegen pro gefahrenen Kilometer!

Peter Wilhelm
www.wilhelm-data.de

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Peter Wilhelm
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Von:D, 58730 Fröndenberg
Registriert: Nov 2002

erstellt am 16.02.2003 um 16:10 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Peter Wilhelm anzusehen!   Klicken Sie hier, um Peter Wilhelm eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
Ja Käthchen,

faxen kannst Du selbstverständlich!

Bei Überweisung dagegen gilt nicht der Tag "des auf den Weg Bringens", sondern der Geldeingang! Das wird nur dann noch klappen, wenn Du zufällig beim gleichen Institut wärest...

Von daher mein Hinweis, einen Scheck beizulegen. Der Scheckeingang gilt bei Anmeldungssteuern, wozu die USt gehört, als gültiger Zahlungseingang.

Peter Wilhelm
www.wilhelm-data.de

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Käthchen
unregistriert
erstellt am 16.02.2003 um 16:16 Uhr             Antwort mit Zitat
Auch auf die Gefahr hin, mich als geistig minderbemittelt zu outen: ein Entfernungskilometer ist kein Kilometer? *verstört_dreinschau*

Im Moment ist da nix klar!

Wenn ich also 34 km (einfache Strecke) von Heimathäuschen=Betriebsstätte nach Beliebige-Str. fahre: wie wird gerechnet?

34 km sind die Entfernung und 34 km bin ich auch gefahren?! ...oder nicht?

IP: 80.136.149.141

Peter Wilhelm
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Beiträge: 110
Von:D, 58730 Fröndenberg
Registriert: Nov 2002

erstellt am 16.02.2003 um 16:22 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Peter Wilhelm anzusehen!   Klicken Sie hier, um Peter Wilhelm eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
lol...

Die Entfernung von A nach B sollen sein 30 KM! Das sind die Entfernungskilometer!

Du fährst von A nach B und anschließend wieder zurück nach A! Das sind die gefahrenen KM, also 60!

Der Arbeitnehmer dürfte also täglich die 36 bzw. 40 cent pro 30 km geltend machen!

Der Selbständige dürfte als Geschäftsreise 30 cent x 60 km geltend machen!
Stellt sich heraus, daß die regelmäßige Betriebsstätte dagegen beim Kunden ist, dann gilt wieder die Regelung der Entfernungs-KM.

Peter Wilhelm
www.wilhelm-data.de

IP: 80.142.253.219

Käthchen
unregistriert
erstellt am 16.02.2003 um 16:29 Uhr             Antwort mit Zitat
Oooh, ach soooo! ;-)

Mann, da hätte ich ja beinahe eine Menge Geld verschenkt!

Für Deine hilfreichen Antworten verleihe ich Dir hiermit die goldene Kompetenzmedaille!

Käthchen

IP: 80.136.149.141

Peter Wilhelm
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erstellt am 16.02.2003 um 16:34 Uhr    Klicken Sie hier, um sich das Profil von Peter Wilhelm anzusehen!   Klicken Sie hier, um Peter Wilhelm eine eMail zu senden!        Antwort mit Zitat
ach...

wir sind lediglich der Meinung, daß Fachforen nur so funktionieren können. Wenn Du zufrieden warst, würde ich mich freuen, Dich bei zukünftigen Fragen demnächst im Gründerforum (zu erreichen über meine Site) begrüßen zu dürfen ;-)

Gruß Peter
www.wilhelm-data.de

IP: 80.142.253.219

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